Betreff
Gemeinschaftsschule / Sekundarschule
Vorlage
FB3/033/2011
Aktenzeichen
FB 3
Art
Informationsvorlage

Mit Beratungsvorlage vom 6. Juni 2011 zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport am 22. Juni 2011 hatte die Verwaltung empfohlen, gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf eine Interessensbekundung zur Teilnahme am Schulversuch „Gemeinschaftsschule“ für das Schuljahr 2012/13 abzugeben; des Weiteren sollte die Verwaltung beauftragt werden, unmittelbar nach den Sommerferien eine Befragung der Eltern der 3. und 4. Klassen der Meerbuscher Grundschulen des Schuljahres 2011/12 durchzuführen. Dieser Elternbefragung sollten Informationsveranstaltungen vorlaufen, in denen über die Schulform, aber auch das pädagogische Konzept, welches von den Schulleitungen der Realschule und der Hauptschule bis dahin erarbeitet werden sollte, informiert wird.

 

Aufgrund der Entscheidung des OVG Münster vom 9. Juni 2011, nach der die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen auf der Basis der Schulversuchsermächtigung des Schulgesetzes NW unzulässig ist, wurde die für den 22. Juni 2011 anberaumte Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport abgesagt.

 

Nachdem zunächst von der Landesregierung ein Gesetzentwurf zur Einführung einer Gemeinschaftsschule erarbeitet und in den Landtag eingebracht wurde – Landtagsdrucksache 15/2362 – vom 12. Juli 2011 haben sich am 19. Juli 2011 CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in NW gemeinsam auf einen schulpolitischen Konsens für Nordrhein-Westfalen verständigt und hierfür die als Anlage 1 beigefügten Leitlinien für die Gestaltung des Schulsystems erarbeitet.

 

Während der vorliegende Gesetzentwurf des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes (der aufgrund des Schulkonsenses wieder zurückgenommen wird) sich ausschließlich auf Regelungen zur Einführung einer Gemeinschaftsschule bezieht, sieht der vereinbarte Schulkonsens auch weitere Änderungen schulgesetzlicher Vorschriften vor. Der als Anlage 2 beigefügte, von einer Arbeitsgruppe des Städte- und Gemeindebundes NW erarbeitete Verfahrensvorschlag zur Herstellung bzw. Bewahrung eines regionalen Konsenses, soll Inhalt der gesetzlichen Regelungen werden.

 

 

Auf Basis dieser Leitlinien soll jetzt eine Änderung des Schulgesetzes in die parlamentarische Diskussion eingebracht werden. Nach Information der Verwaltung ist beabsichtigt, den Gesetzentwurf eines Schulrechtsänderungsgesetzes am 9. September 2011 in einer Sondersitzung des Landtages einzubringen; am 5. Oktober 2011soll er in einer Sondersitzung des Schulausschusses des Landtages beraten und zur Anhörung verwiesen werden, die für den 5. Oktober 2011 terminiert ist. Für den 12.Oktober 2011 ist eine weitere Beratung vorgesehen, die zweite und ggf. dritte Lesung soll in der folgenden Plenarwoche erfolgen. 

 

Es bleibt zunächst abzuwarten, wie die Regelungen des Schulgesetzes und die darauf basierenden weiteren Vorschriften aussehen werden. 


In Vertretung

 

gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Erste Beigeordnete