Betreff
Einrichtung von 2 Großtagespflegen, Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Osterather Betreuungsverein
Vorlage
FB2/627/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem Osterather Betreuungsverein e.V. eine Kooperationsvereinbarung für den Betrieb von zwei Großtagespflegestellen nach dem im Sachverhalt beschriebenen Rahmenkonzept abzuschließen. Für den Betrieb der beiden Großtagespflegestellen soll der OBV pro Gruppe auf Basis der Belegung von 4 Plätzen mit 35 Stunden und 5 Plätzen mit 45 Stunden einen Betrag i. H. v. 94.000 € jährlich erhalten; soweit die Belegung nicht im kalkulierten Betreuungsumfang nachgefragt wird, soll eine Anpassung erfolgen.

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Ausbaus des Platzangebotes für unter Dreijährige sollen in Strümp im Gebäude der ehemaligen Raphaelschule neben einer 5-gruppigen Kindertagesstätte und Betreuungsräumen für Grundschulkinder auch Räume für zwei Großtagespflegestellen geschaffen werden, in denen insgesamt 18 Kinder betreut werden können. Hierfür werden im Rahmen der Umbaumaßnahme bedarfsgerechte Räume für die Kleinkinderbetreuung mit einer Gesamtfläche von 236 qm geschaffen.

 

Träger der Kindertagesstätte sowie der Großtagespflege wird der Osterather Betreuungsverein sein. Anders, als sonst in der Tagespflege üblich, bei dem Tagespflegekräfte selbständig tätig werden, sollen die in der Großtagespflege tätigen Tagespflegepersonen arbeitsvertraglich beim Träger beschäftigt werden. Die Großtagespflege und die Kindertageseinrichtung kooperieren, in dem einer der Leitungskräfte der Tagesstätte die fachliche Beratung der Tagespflegepersonen übertragen wird, die gleichzeitig auch als Ansprechpartner für die Eltern zur Verfügung steht und die erforderliche personelle Besetzung auch im Falle krankheitsbedingter oder sonstiger Ausfälle sichert. Für jede Großtagespflege steht die Leitung mit einem Anteil von 5 Stunden wöchentlich zur Verfügung, für zwei Großtagespflegen ergibt sich damit ein Leitungsanteil von 10 Stunden/wöchentlich.

 

Mehrzweckraum und Außengelände der Kindertagesstätte können mitgenutzt werden, auch gemeinsame Aktivitäten mit der Kindertageseinrichtung sind denkbar.

 

 

 

 

Durch die personelle und räumliche Angliederung der Großtagespflege an die Kindertagesstätte wird verlässliches und kompetentes Betreuungsangebot von Kleinkindern in kindgerechter und familienfreundlicher Umgebung auf hohem pädagogischen Qualitätsstandard geschaffen. Andere Kommunen, die ein solches Betreuungsangebot realisiert haben, haben die Erfahrung gemacht, dass diese Art von Betreuung mit einrichtungsähnlichem Charakter von Eltern gerne nachgefragt wird.  

 

Ziel ist es, dass Kinder der Großtagespflege bei Erreichen der Altersgrenze von 3 Jahren in die Kindertageseinrichtung wechseln können, sofern die Eltern dies wünschen und ein Platzangebot verwirklicht werden kann.

 

Mit dem Vorstand des Osterather Betreuungsvereins wurde ein Personal- und Finanzierungskonzept erarbeitet, welches nachfolgend dargestellt ist und Grundlage für den städt. Zuschuss der Kosten der Großtagespflege sein soll.

 

Ausgehend von einem Betreuungsangebot von 4 Plätzen mit 35 Std. und 5 Plätzen mit 45 Std. ergibt sich analog der Regelungen des KiBiz ein Personalbedarf von 87,6 Stunden/wöchentlich. Die Räume sollen von der Stadt an den Träger auf der Basis einer Kostenmiete von 8,04 €/qm vermietet werden und fließen haushalterisch dem Produkt Gebäudemanagement wieder zu. Die Betriebskosten, Spiel- und Beschäftigungsmaterial trägt der OBV und finanziert diese aus dem städt. Zuschuss.

 

 

Damit ergibt sich folgende Berechnung:

 

Personalkosten (87,6 Personalstunden - S 3, St. 2)

- jährlich

69.027,29 €

Kaltmiete für die Räumlichkeiten (118 qm/Gruppe)

 

- jährlich

11.384,64 €

Betriebskosten, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, FoBi

4.200,00 €

Freistellung Kita-Leitung (5 Std. S 10) - pauschal

 

 

6.160,00 €

Vertretungen für Krankheitsfälle (3 Std./wöchtl. zu S 6)

- pauschal

3.210,00 €

Summe

 

 

 

 

93.981,93 €

 

 

 

 

 

 

aufgerundet

 

 

 

 

94.000,00 €

 

 

Wie oben dargestellt, fließt die Kaltmiete an die Stadt zurück. Die Elternbeiträge von rd. 18.000 € verbleiben wie auch sonst bei der Tagespflege bei der Stadt.

 

Da die Kindertagespflege im Festanstellungsmodell durch einen freien Träger für die Stadt Meerbusch keine zusätzlichen Kosten verursachen soll, wurde nachstehend verglichen, wie hoch der städt. Aufwand für die Bereitstellung von 4 Plätzen mit 35 Std. und 5 Plätzen mit 45 Std. Betreuungsumfang in der Woche durch selbstständig tätige Tagespflegepersonen wäre.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hierfür würden im Vergleich folgende Kosten entstehen:

 

Tagespflegepersonen mit Aufbauqualifikation

 

 

 

 

 

 

 

 

35 Std. Betreuung:

 

 

 

 

4

X

639,00 €

 =

2.556,00 €

 

 

 

 

 

 

 

zuzgl.:

RV-AG

60,39 €

 

 

 

 

KV-AG

46,65 €

 

 

 

 

PV-AG

6,55 €

 

 

 

 

 

113,58 €

 x 4 Kinder

454,33 €

 

 

 

 

 

 

 

Summe 4 Kinder à 35 Std. / mtl.

 

3.010,33 €

 

 

 

 

 

 

 

45 Std. Betreuung:

 

 

 

 

5

X

822,00 €

 =

4.110,00 €

 

 

 

 

 

 

 

zuzgl.:

RV-AG

77,68 €

 

 

 

 

KV-AG

60,01 €

 

 

 

 

PV-AG

8,43 €

 

 

 

 

 

146,11 €

 x 5 Kinder

730,55 €

 

 

 

 

 

 

 

Summe 5 Kinder à 45 Std./mtl.

 

4.840,55 €

 

 

 

 

 

 

 

Summe für 9 Kinder mit gemischtem Betr.umfang:

7.850,88 €

 / mtl.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

94.210,58 €

 / jährlich

 

 

zuzgl. 9 x Unfallvers.

790,02 €

 

 

 

 

 

95.000,60 €

 / jährlich

 

 

Die Elternbeiträge von rd. 18.000 € verbleiben auch bei der Betreuung durch selbstständige Tagespflegekräfte bei der Stadt.

 

Der Aufwand für die Stadt Meerbusch ist bei beiden Betreuungsmodellen annähernd gleich hoch, wobei die Großtagespflege im Festanstellungsmodell über den Osterather Betreuungsverein den Vorteil bietet, dass eine verlässliche Personal- und Vertretungssituation geschaffen wird. Selbst bei einer plötzlichen oder längeren Erkrankung einer der Tagespflegepersonen, ist der Verein in der Lage, eine Vertretung bereit zu stellen, ohne dass die Eltern ihre Kinder für einige Tage zu Hause betreuen müssen. Zudem sichert die stundenweise personelle Bereitstellung von Leitungspersonal der Kita eine hohe Qualität der Großtagespflege.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Im Produkt 1 100 060 361 010 im Produktsachkonto 5331 00 00 ist für das Jahr 2014 ein Betrag
i. H. v. 110.000 € bereit zu stellen.

 

(188.000 € : 12 Monate x 7 Monate - bei geplantem Betrieb ab 06/2014)