Betreff
Übertragung der Trägerschaft für die 5-gruppige Kindertagesstätte Pfarrstraße 10
Vorlage
FB2/612/2013
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Trägerschaft der integrativen 5-gruppigen Kindertagesstätte an der Pfarrstraße 10 in Meerbusch-Lank der Lebenshilfe Neuss e.V. zu übertragen.

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen ist in Meerbusch-Lank eine 5-gruppige Kindertagesstätte projektiert. Die Einrichtung soll als integrative Einrichtung geführt werden und wird baulich auf die besonderen Anforderungen von Kindern mit Behinderungen hergerichtet. Mit Fertigstellung des Neubaus werden in allen drei großen Ortsteilen Einrichtungen vorgehalten, die in besonderer Weise auf die Belange von Kindern mit Förderbedarf ausgerichtet sind. In der Kindertagesstätte sollen 28 Kinder unter drei Jahren und 57 Kinder über drei Jahren betreut werden.

 

Der Neubau auf dem kircheneigenen Grundstück an der Pfarrstraße 10 wird von der kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer errichtet und soll einem anerkannten Träger der Jugendhilfe übertragen werden, der die Räume hierzu anmietet. Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist für September 2014 vorgesehen; eine Abstimmung des Raumkonzeptes mit dem Landesjugendamt ist im Juli 2013 erfolgt.

 

Um den künftigen Träger bereits frühzeitig in die Planung einzubeziehen wurde in Abstimmung mit der kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer entsprechend dem Auftrag aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 18. Juni 2013 ein Interessenbekundungsverfahren zur Übertragung der Trägerschaft der 5-gruppigen integrativen Kindertagesstätte durchgeführt.

 

 

Hierzu wurden folgende Träger angeschrieben:

 

·           Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Düsseldorf e.V., Düsseldorf

·           Malteser Generalsekretariat, Köln

·           Sozialdienst Katholischer Frauen e.V., Krefeld

·           Lebenshilfe Neuss e.V., Neuss

·           Caritasverband für die Region Krefeld e.V., Krefeld

·           Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.V., Grevenbroich

·           Diözesan Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V., Köln

 

 

Den Bewerbungsunterlagen sollten folgende Unterlagen beigefügt werden:

 

·           Beschreibung des Vereins / Trägers mit Aufgabe, Leitbild und inhaltliche Ausrichtung,

·           ggf. Satzung des Vereins,

·           Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII,

·           skizzierte Konzeption für die zukünftige Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung der konzeptionellen Ausrichtung als Verein / Träger,

·           Nachweis von Erfahrungen in der Umsetzung frühkindlicher Bildungskonzepte,

·           ggf. Nachweis von Erfahrungen in der Betreuung von Kindern mit Behinderungen,

·           Kostenkalkulation zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit,

·           Erklärung, ob und in welchem %-ualen Anteil der Träger in der Lage ist, seinen gesetzlichen Anteil an den Kindpauschalen und an der Miete sowie die Gruppenpauschale zu tragen.

 

 

Am Interessenbekundungsverfahren haben sich

 

- der Caritasverband für die Region Krefeld e.V.

- die Lebenshilfe Neuss e.V. sowie

- der Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.

 

beteiligt. Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Düsseldorf e.V. sowie das Malteser Generalsekretariat haben mitgeteilt, sich nicht bewerben zu wollen, von den beiden anderen Trägern ist keine Rückmeldung erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Übersicht liegen die Bewerbungsunterlagen wie folgt vor:

 

 

Lebenshilfe Neuss e.V.     

Caritasverband für die Region Krefeld e.V. 

Sozialdienst Katholischer Frauen e.V., Krefeld

 

Beschreibung des Vereins / Trägers mit Aufgabe, Leitbild und inhaltliche Ausrichtung

ja

ja

ja

ggf. Satzung des Vereins

ja

ja

ja

Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe § 75 SGB VIII

ja, eigene Angabe

ja, eigene Angabe

ja, Nachweis

Konzeption für die künftige Kindertageseinrichtung

ja

ja

ja

Nachweis v. Erfahrungen in der Umsetzung frühkindlicher Bildungskonzepte

Träger von 5 Kindertageseinrichtungen, davon 2 Familienzentren in Neuss / Konzept Kinder u. Bildung

Träger eines 3 grup-pigen Familienzentrums in Krefeld

Träger von Gruppen des Offenen Ganztags an 5 Schulen (davon 1 Förderschule) und der Übermittagbetreuung an 2 weiterführenden Schulen, Träger teilstationärer und stationärer Einrichtungen im Bereich Mutter-Kind-Gruppen (Wohngruppen) sowie Träger von Maßnahmen im Bereich der frühen Hilfen

 ggf. Nachweis von Erfahrungen in der Betreuung von Kindern mit Behinderungen

Träger von 5 Kitas – mit über 350 Plätzen, hiervon derzeit ca.30 Kinder mit Behinderung in unterschiedlicher Ausprägung; darüber hinaus Träger einer stationären Wohneinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

 

Träger der OGS-Gruppen einer Förderschule des LVR mit Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (HuK)

Kostenkalkulation

ja

nein, Hinweis auf städtischen Angaben

ja

Erklärung zur Übernahme der gesetzl. Trägeranteile an der Kindpauschale = 9%

angeboten wird die Übernahme von 5%

 angeboten wird die Übernahme von 1%

angeboten wird die Übernahme von 2%

 

Lebenshilfe Neuss e.V.     

Caritasverband für die Region Krefeld e.V. 

Sozialdienst Katholischer Frauen e.V., Krefeld

 

Erklärung zur Übernahme der gesetzl.  Trägeranteile an der Miete = Gruppenpauschale + 9% Trägeranteil

nein, angeboten wird die Übernahme von 5%

 

nein, angeboten wird die Übernahme von 1% (vorbehaltlich der Zustimmung der entsprechenden Gremien wäre eine Übernahme des gesamten Trägeranteils an der Miete jedoch denkbar)

nein, angeboten wird die Übernahme von 2%

 

 

Folgende mögliche Öffnungszeiten geben die Träger an:

 

  • Lebenshilfe e.V. - Montag bis Freitag 7.30 Uhr -16.30 Uhr (denkbar wäre aber auch ein Rahmen von 7.00 – 17.00 Uhr / orientiert am Bedarf der Elternschaft)

ferienbedingte Schließung in den Sommerferien für 3 Wochen mit Notbetreuung für berufstätige Eltern

 

  • Caritas (orientiert an ihrer Einrichtung in Krefeld)

Montag bis Freitag 7.30 Uhr – 16.30 Uhr

zu ferienbedingten Schließungszeiten gibt es keine Angaben im Konzept, die Schließungszeiten sollen so gering wie möglich gehalten werden – in diesem Jahr erstmals keine festgelegte Schließung in den Sommerferien

 

·         Sozialdienst Katholischer Frauen e.V., Krefeld

Montag bis Donnerstag 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Freitag 7.00 Uhr – 16.00 Uhr.

ferienbedingte Schließung in den Sommerferien für 2 Wochen, Schließung in der Osterwoche und zwischen Weihnachten und Neujahr

 

 

In der weiteren Betrachtung wurde ein Kostenvergleich unter Berücksichtigung der nach dem KiBiz zu veranschlagenden Kindpauschalen, Zuschüsse des Jugendamtes bzw. des Landes und des von den Trägern zu übernehmenden Eigenanteils durchgeführt.

 

Kindpauschalen zum Kita-Jahr 2014/2015  bei 5 Gruppen mit 28 Kindern U3 und 57 Kindern Ü3

  • 3 x GF I      pro Gruppe: 10 Kinder mit 35 Std., 10 Kinder mit 45 Std.  (je Gruppe 14 Ü3 und 6 U3)
  • 1 x GF II    5 Kinder mit 35 Std. und 5 Kinder mit 45 Std. (U3)
  • 1 x GF III   5 Kinder mit 35 Std., 5 Kinder mit 45 Std. und 5 Kinder mit Behinderung KP für 5 x 35 Std. Betreuungszeit (unabhängig von der tatsächlichen Betreuungszeit)

 

Ü 3 Kinder:

Kindpauschale

 

442.161,70 €

U 3 Kinder:

Kindpauschale

 

277.123,45 €

Zuschussfähige Miete:

74.587,35 €

 

 

 

Übertragung der Trägerschaft an die Lebenshilfe bei Übernahme von 5 % Trägeranteil

 

 

 

 

 

 

 

Anteil

Träger

Landeszuschuss

Städt.Zuschuss  einschl. 4% freiw. Zuschuss

reduzierter Anteil KP Ü3

5,00%

22.108,09 €

36,00%

159.178,21 €

59,00%

260.875,40 €

reduzierter Anteil KP U3

5,00%

13.856,17 €

55,96%

155.078,28 €

39,04%

108.188,99 €

Miete

Gruppen-pauschale

13.990,65 €

36,00%

26.851,45 €

59,00%

44.006,54 €

5,00%

3.729,37 €

gesamt

 

53.684,28 €

 

341.107,94 €

 

413.070,93 €

 

 

 

 

 

 

 

Übertragung der Trägerschaft an die Caritas bei Übernahme von 1 % Trägeranteil

 

 

 

 

 

 

 

Anteil

Träger

Landeszuschuss

Städt.Zuschuss  einschl. 8% freiw. Zuschuss

reduzierter Anteil KP Ü3

1,00%

4.421,62 €

36,00%

159.178,21 €

63,00%

278.561,87 €

reduzierter Anteil KP U3

1,00%

2.771,23 €

55,96%

155.078,28 €

43,04%

119.273,93 €

Miete

Gruppen-pauschale

13.990,65 €

36,00%

26.851,45 €

63,00%

46.990,03 €

1,00%

745,87 €

gesamt

 

21.929,38 €

 

341.107,94 €

 

444.825,83 €

 

 

 

 

 

 

 

Übertragung der Trägerschaft an den Sozialdienst Katholischer Frauen e. V., Krefeld bei Übernahme

von 2 % Trägeranteil

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil

Träger

Landeszuschuss

Städt.Zuschuss  einschl. 7% freiw. Zuschuss

reduzierter Anteil KP Ü3

2,00%

8.843,23 €

36,00%

159.178,21 €

62,00%

274.140,25 €

reduzierter Anteil KP U3

2,00%

5.542,47 €

55,96%

155.078,28 €

42,04%

116.502,70 €

Miete

Gruppen-pauschale

13.990,65 €

36,00%

26.851,45 €

62,00%

46.244,16 €

2,00%

1.491,75 €

gesamt

 

29.868,10 €

 

341.107,94 €

 

436.887,11 €

 

Da die Caritas lediglich angeboten hat einen Trägeranteil von 1% dauerhaft zu übernehmen, ergibt sich für die Stadt gegenüber dem Angebot der Lebenshilfe, welches die dauerhafte Übernahme eines Trägeranteils von 5 % vorsieht, eine jährliche Mehrbelastung von 31.754,90 €.

 

Das Angebot des Sozialdienstes katholischer Frauen würde zu einer jährlichen Mehrbelastung für die Stadt von 23.816,18 € gegenüber der Lebenshilfe führen.

 

Da zu einem gesetzlich anerkannten Mietpreis von derzeit 7,98 € pro qm kein Gebäude bereitgestellt werden kann, ist tatsächlich eine höhere Miete zu zahlen, die sich an den Finanzierungskosten, die die Kirchengemeinde für die Bereitstellung des Hauses hat, orientiert. Derzeitiger Stand ist eine voraussichtliche Miete i. H. v. 10,90 € pro qm. Neben der gesetzlichen Mietförderung ist seitens der Stadt Meerbusch demnach die Differenz zwischen der förderfähigen Miete vor Abzug der Gruppenpauschale i. H. v. 88.578,00 € und der tatsächlichen Miete voll zu finanzieren.

 

Bei Gesamtmietkosten von voraussichtlich 120.990,00 € (925 qm x 10,90 € x 12 Monate) verbleibt bei der Stadt Meerbusch noch ein zusätzlicher Betrag i. H. v. 32.412,00 €.

 

Die seitens der Bewerber für die Kindertageseinrichtung vorgesehenen, im erzieherischen Alltag handlungsleitenden pädagogischen Konzepte sind

 

·         bei der Lebenshilfe das Montessori Prinzip und der situationsorientierte Ansatz

·         bei der Caritas die Reggio Pädagogik

·         beim Sozialdienst katholischer Frauen der situationsorientierte Ansatz

 

Alle spiegeln anerkannte pädagogische Grundorientierungen der Tageseinrichtung wider und sind als bedarfsgerechtes Angebot grundsätzlich gut geeignet. Erfahrungsgemäß werden diese Konzepte von den Eltern akzeptiert und angenommen.

 

Die Lebenshilfe verfügt über die größte Erfahrung im Umgang mit Kindern mit Behinderung. Seit der Gründung des Vereins im Jahr 1967 arbeitet die Lebenshilfe Neuss e. V. in unterschiedlichen Formen mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen in den unterschiedlichsten Einrichtungen. Seit 15 Jahren betreibt sie Kindertageseinrichtungen mit integrativen Gruppen. Derzeit werden ca. 30 Kinder mit Behinderungen in insgesamt 5 Kitas betreut – sowohl in integrativen Gruppen als auch in Einzelintegration.

 

Unter Berücksichtigung und in Abwägung aller Aspekte, schlägt die Verwaltung vor, der Lebenshilfe Neuss e. V. die Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung Pfarrstraße 10 in Meerbusch-Lank als Träger zu übertragen.

 

In einem Gespräch mit Vertretern der kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer als Bauherr und Investor der Einrichtung wurden die zuvor dargestellten Ergebnisse erörtert. Die Vertreter der Kirchengemeinde folgen grundsätzlich der Auffassung der Verwaltung, wiesen jedoch darauf hin, dass auch der Caritasverband über ein hohes Erfahrungspotential im Bereich der Kindertagesbetreuung verfüge und dieser insgesamt der katholischen Kirche näher stehe. Für die Kirchengemeinde Hildegundis von Meer, die im Stadtgebiet drei Einrichtungen in ihrer Trägerschaft betreibt, könnten sich möglicherweise Synergien nutzen lassen bei einer Vergabe der Trägerschaft an den Caritasverband. Ein Ausgleich der bei einer Vergabe der Trägerschaft an den Caritasverband entstehenden Mehrkosten für den städtischen Haushalt, sei jedoch auch nicht denkbar, insofern ist die Kirchengemeinde Hildegundis von Meer mit dem Vorschlag einverstanden.

 

Der Verein ist von der Verwaltung eingeladen, in der Sitzung die Leitlinien sowie das  päd. Konzept der Einrichtung vorzustellen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

siehe Sachverhalt

 


Alternativen:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Trägerschaft der integrativen 5-gruppigen Kindertagesstätte im Neubau an der Pfarrstraße 10 in Meerbusch-Lank

 

a) dem Sozialdienst Katholischer Frauen e.V., Krefeld

 

oder

 

b) dem Caritasverband für die Region Krefeld e. V.

 

zu übertragen.