Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Trägerschaft der integrativen 5-gruppigen Kindertagesstätte an der Pfarrstraße 10 in Meerbusch-Lank der Lebenshilfe Neuss e.V. zu übertragen.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in
Tageseinrichtungen ist in Meerbusch-Lank eine 5-gruppige Kindertagesstätte
projektiert. Die Einrichtung soll als integrative Einrichtung geführt werden
und wird baulich auf die besonderen Anforderungen von Kindern mit Behinderungen
hergerichtet. Mit Fertigstellung des Neubaus werden in allen drei großen
Ortsteilen Einrichtungen vorgehalten, die in besonderer Weise auf die Belange
von Kindern mit Förderbedarf ausgerichtet sind. In der Kindertagesstätte sollen
28 Kinder unter drei Jahren und 57 Kinder über drei Jahren betreut werden.
Der Neubau auf dem kircheneigenen Grundstück an der Pfarrstraße 10 wird
von der kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer errichtet und soll einem
anerkannten Träger der Jugendhilfe übertragen werden, der die Räume hierzu
anmietet. Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist für September 2014
vorgesehen; eine Abstimmung des Raumkonzeptes mit dem Landesjugendamt ist im
Juli 2013 erfolgt.
Um den künftigen Träger bereits frühzeitig in die Planung einzubeziehen
wurde in Abstimmung mit der kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer
entsprechend dem Auftrag aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 18.
Juni 2013 ein Interessenbekundungsverfahren zur Übertragung der Trägerschaft
der 5-gruppigen integrativen Kindertagesstätte durchgeführt.
Hierzu wurden folgende Träger angeschrieben:
·
Deutsches
Rotes Kreuz, Kreisverband Düsseldorf e.V., Düsseldorf
·
Malteser
Generalsekretariat, Köln
·
Sozialdienst
Katholischer Frauen e.V., Krefeld
·
Lebenshilfe
Neuss e.V., Neuss
·
Caritasverband
für die Region Krefeld e.V., Krefeld
·
Caritasverband
Rhein-Kreis Neuss e.V., Grevenbroich
·
Diözesan
Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V., Köln
Den Bewerbungsunterlagen sollten
folgende Unterlagen beigefügt werden:
·
Beschreibung
des Vereins / Trägers mit Aufgabe, Leitbild und inhaltliche Ausrichtung,
·
ggf.
Satzung des Vereins,
·
Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII,
·
skizzierte
Konzeption für die zukünftige Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung der
konzeptionellen Ausrichtung als Verein / Träger,
·
Nachweis
von Erfahrungen in der Umsetzung frühkindlicher Bildungskonzepte,
·
ggf.
Nachweis von Erfahrungen in der Betreuung von Kindern mit Behinderungen,
·
Kostenkalkulation
zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit,
·
Erklärung,
ob und in welchem %-ualen Anteil der Träger in der Lage ist, seinen
gesetzlichen Anteil an den Kindpauschalen und an der Miete sowie die
Gruppenpauschale zu tragen.
Am Interessenbekundungsverfahren haben sich
- der Caritasverband für die Region Krefeld e.V.
- die Lebenshilfe Neuss e.V. sowie
- der Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.
beteiligt. Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Düsseldorf e.V. sowie
das Malteser Generalsekretariat haben mitgeteilt, sich nicht bewerben zu
wollen, von den beiden anderen Trägern ist keine Rückmeldung erfolgt.
In der Übersicht liegen die Bewerbungsunterlagen wie folgt vor:
|
Lebenshilfe
Neuss e.V. |
Caritasverband
für die Region Krefeld e.V. |
Sozialdienst Katholischer Frauen e.V., Krefeld
|
Beschreibung des Vereins / Trägers mit
Aufgabe, Leitbild und inhaltliche Ausrichtung |
ja |
ja |
ja |
ggf. Satzung des Vereins |
ja |
ja |
ja |
Anerkennung als Träger der Freien
Jugendhilfe § 75 SGB VIII |
ja, eigene Angabe |
ja, eigene Angabe |
ja, Nachweis |
Konzeption für die künftige
Kindertageseinrichtung |
ja |
ja |
ja |
Nachweis v. Erfahrungen in der Umsetzung
frühkindlicher Bildungskonzepte |
Träger von 5 Kindertageseinrichtungen,
davon 2 Familienzentren in Neuss / Konzept Kinder u. Bildung |
Träger eines 3 grup-pigen Familienzentrums
in Krefeld |
Träger von Gruppen des Offenen Ganztags an
5 Schulen (davon 1 Förderschule) und der Übermittagbetreuung an 2
weiterführenden Schulen, Träger teilstationärer und stationärer Einrichtungen
im Bereich Mutter-Kind-Gruppen (Wohngruppen) sowie Träger von Maßnahmen im
Bereich der frühen Hilfen |
ggf. Nachweis von Erfahrungen in der
Betreuung von Kindern mit Behinderungen |
Träger von 5 Kitas – mit über 350 Plätzen,
hiervon derzeit ca.30 Kinder mit Behinderung in unterschiedlicher Ausprägung;
darüber hinaus Träger einer stationären Wohneinrichtung für Kinder und
Jugendliche mit Behinderung |
|
Träger der OGS-Gruppen einer Förderschule
des LVR mit Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (HuK) |
Kostenkalkulation |
ja |
nein, Hinweis auf städtischen Angaben |
ja |
Erklärung zur Übernahme der gesetzl.
Trägeranteile an der Kindpauschale = 9% |
angeboten wird die Übernahme von 5% |
angeboten wird die Übernahme von 1% |
angeboten wird die Übernahme von 2% |
|
Lebenshilfe
Neuss e.V. |
Caritasverband
für die Region Krefeld e.V. |
Sozialdienst Katholischer Frauen e.V., Krefeld
|
Erklärung zur Übernahme der gesetzl. Trägeranteile an der Miete =
Gruppenpauschale + 9% Trägeranteil |
nein, angeboten wird die Übernahme von 5% |
nein, angeboten wird die Übernahme von 1%
(vorbehaltlich der Zustimmung der entsprechenden Gremien wäre eine Übernahme
des gesamten Trägeranteils an der Miete jedoch denkbar) |
nein, angeboten wird die Übernahme von 2% |
Folgende mögliche Öffnungszeiten geben die Träger an:
- Lebenshilfe e.V. - Montag bis Freitag 7.30 Uhr -16.30 Uhr (denkbar
wäre aber auch ein Rahmen von 7.00 – 17.00 Uhr / orientiert am Bedarf der
Elternschaft)
ferienbedingte Schließung in den Sommerferien
für 3 Wochen mit Notbetreuung für berufstätige Eltern
- Caritas (orientiert an ihrer Einrichtung in Krefeld)
Montag bis Freitag 7.30 Uhr – 16.30 Uhr
zu ferienbedingten Schließungszeiten gibt es
keine Angaben im Konzept, die Schließungszeiten sollen so gering wie möglich
gehalten werden – in diesem Jahr erstmals keine festgelegte Schließung in den
Sommerferien
·
Sozialdienst
Katholischer Frauen e.V., Krefeld
Montag bis Donnerstag 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr,
Freitag 7.00 Uhr – 16.00 Uhr.
ferienbedingte Schließung in den Sommerferien
für 2 Wochen, Schließung in der Osterwoche und zwischen Weihnachten und Neujahr
In der weiteren Betrachtung wurde ein Kostenvergleich unter Berücksichtigung der nach dem KiBiz zu veranschlagenden Kindpauschalen, Zuschüsse des Jugendamtes bzw. des Landes und des von den Trägern zu übernehmenden Eigenanteils durchgeführt.
Kindpauschalen zum Kita-Jahr 2014/2015 bei 5 Gruppen mit 28 Kindern U3 und 57
Kindern Ü3
- 3 x GF I pro Gruppe: 10 Kinder mit 35 Std., 10 Kinder mit 45 Std. (je Gruppe 14 Ü3 und 6 U3)
- 1 x GF II 5 Kinder mit 35 Std. und 5 Kinder mit 45 Std. (U3)
- 1 x GF III 5 Kinder mit 35 Std., 5 Kinder mit 45 Std. und 5 Kinder mit Behinderung KP für 5 x 35 Std. Betreuungszeit (unabhängig von der tatsächlichen Betreuungszeit)
Ü 3 Kinder:
|
Kindpauschale |
|
442.161,70 € |
U 3 Kinder: |
Kindpauschale |
|
277.123,45 € |
Zuschussfähige Miete: |
74.587,35 € |
Übertragung der Trägerschaft an die
Lebenshilfe bei Übernahme von 5 % Trägeranteil |
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|
|
Anteil |
Träger |
Landeszuschuss |
Städt.Zuschuss einschl. 4% freiw. Zuschuss |
|||
reduzierter Anteil KP Ü3 |
5,00% |
22.108,09 € |
36,00% |
159.178,21 € |
59,00% |
260.875,40 € |
reduzierter Anteil KP U3 |
5,00% |
13.856,17 € |
55,96% |
155.078,28 € |
39,04% |
108.188,99 € |
Miete |
Gruppen-pauschale |
13.990,65 € |
36,00% |
26.851,45 € |
59,00% |
44.006,54 € |
5,00% |
3.729,37 € |
|||||
gesamt |
|
53.684,28 € |
|
341.107,94 € |
|
413.070,93 € |
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Übertragung der Trägerschaft an die
Caritas bei Übernahme von 1 % Trägeranteil |
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|
Anteil |
Träger |
Landeszuschuss |
Städt.Zuschuss einschl. 8% freiw. Zuschuss |
|||
reduzierter Anteil KP Ü3 |
1,00% |
4.421,62 € |
36,00% |
159.178,21 € |
63,00% |
278.561,87 € |
reduzierter Anteil KP U3 |
1,00% |
2.771,23 € |
55,96% |
155.078,28 € |
43,04% |
119.273,93 € |
Miete |
Gruppen-pauschale |
13.990,65 € |
36,00% |
26.851,45 € |
63,00% |
46.990,03 € |
1,00% |
745,87 € |
|||||
gesamt |
|
21.929,38 € |
|
341.107,94 € |
|
444.825,83 € |
|
|
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Übertragung der Trägerschaft an den
Sozialdienst Katholischer Frauen e. V., Krefeld bei Übernahme |
||||||
von 2 % Trägeranteil |
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|
Anteil |
Träger |
Landeszuschuss |
Städt.Zuschuss einschl. 7% freiw. Zuschuss |
|||
reduzierter Anteil KP Ü3 |
2,00% |
8.843,23 € |
36,00% |
159.178,21 € |
62,00% |
274.140,25 € |
reduzierter Anteil KP U3 |
2,00% |
5.542,47 € |
55,96% |
155.078,28 € |
42,04% |
116.502,70 € |
Miete |
Gruppen-pauschale |
13.990,65 € |
36,00% |
26.851,45 € |
62,00% |
46.244,16 € |
2,00% |
1.491,75 € |
|||||
gesamt |
|
29.868,10 € |
|
341.107,94 € |
|
436.887,11 € |
Da die Caritas lediglich angeboten hat einen Trägeranteil von 1%
dauerhaft zu übernehmen, ergibt sich für die Stadt gegenüber dem Angebot der
Lebenshilfe, welches die dauerhafte Übernahme eines Trägeranteils von 5 %
vorsieht, eine jährliche Mehrbelastung von 31.754,90 €.
Das Angebot des Sozialdienstes katholischer Frauen würde zu einer
jährlichen Mehrbelastung für die Stadt von 23.816,18 € gegenüber der Lebenshilfe führen.
Da zu einem gesetzlich anerkannten Mietpreis von derzeit 7,98 € pro qm
kein Gebäude bereitgestellt werden kann, ist tatsächlich eine höhere Miete zu
zahlen, die sich an den Finanzierungskosten, die die Kirchengemeinde für die
Bereitstellung des Hauses hat, orientiert. Derzeitiger Stand ist eine
voraussichtliche Miete i. H. v. 10,90 € pro qm. Neben der gesetzlichen
Mietförderung ist seitens der Stadt Meerbusch demnach die Differenz zwischen
der förderfähigen Miete vor Abzug der Gruppenpauschale i. H. v. 88.578,00 € und der tatsächlichen Miete voll zu
finanzieren.
Bei Gesamtmietkosten von voraussichtlich 120.990,00 € (925 qm x 10,90 €
x 12 Monate) verbleibt bei der Stadt Meerbusch noch ein zusätzlicher Betrag i.
H. v. 32.412,00 €.
Die seitens der Bewerber für die Kindertageseinrichtung vorgesehenen,
im erzieherischen Alltag handlungsleitenden pädagogischen Konzepte sind
·
bei der
Lebenshilfe das Montessori Prinzip und der situationsorientierte Ansatz
·
bei der
Caritas die Reggio Pädagogik
·
beim
Sozialdienst katholischer Frauen der situationsorientierte Ansatz
Alle spiegeln anerkannte pädagogische Grundorientierungen der Tageseinrichtung wider und sind als bedarfsgerechtes Angebot grundsätzlich gut geeignet. Erfahrungsgemäß werden diese Konzepte von den Eltern akzeptiert und angenommen.
Die Lebenshilfe verfügt über die größte Erfahrung im Umgang mit Kindern
mit Behinderung. Seit der Gründung des Vereins im Jahr 1967 arbeitet die
Lebenshilfe Neuss e. V. in unterschiedlichen Formen mit Kindern, Jugendlichen
und Erwachsenen mit Behinderungen in den unterschiedlichsten Einrichtungen.
Seit 15 Jahren betreibt sie Kindertageseinrichtungen mit integrativen Gruppen.
Derzeit werden ca. 30 Kinder mit Behinderungen in insgesamt 5 Kitas betreut –
sowohl in integrativen Gruppen als auch in Einzelintegration.
Unter Berücksichtigung und in Abwägung aller Aspekte, schlägt die
Verwaltung vor, der Lebenshilfe Neuss e. V. die Trägerschaft für die
Kindertageseinrichtung Pfarrstraße 10 in Meerbusch-Lank als Träger zu
übertragen.
In einem Gespräch mit Vertretern der kath. Kirchengemeinde Hildegundis
von Meer als Bauherr und Investor der Einrichtung wurden die zuvor
dargestellten Ergebnisse erörtert. Die Vertreter der Kirchengemeinde folgen
grundsätzlich der Auffassung der Verwaltung, wiesen jedoch darauf hin, dass
auch der Caritasverband über ein hohes Erfahrungspotential im Bereich der
Kindertagesbetreuung verfüge und dieser insgesamt der katholischen Kirche näher
stehe. Für die Kirchengemeinde Hildegundis von Meer, die im Stadtgebiet drei
Einrichtungen in ihrer Trägerschaft betreibt, könnten sich möglicherweise
Synergien nutzen lassen bei einer Vergabe der Trägerschaft an den
Caritasverband. Ein Ausgleich der bei einer Vergabe der Trägerschaft an den
Caritasverband entstehenden Mehrkosten für den städtischen Haushalt, sei jedoch
auch nicht denkbar, insofern ist die Kirchengemeinde Hildegundis von Meer mit
dem Vorschlag einverstanden.
Der Verein ist von der Verwaltung eingeladen, in der Sitzung die Leitlinien sowie das päd. Konzept der Einrichtung vorzustellen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
siehe Sachverhalt
Alternativen:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Trägerschaft
der integrativen 5-gruppigen Kindertagesstätte im Neubau an der Pfarrstraße 10
in Meerbusch-Lank
a) dem
Sozialdienst Katholischer Frauen e.V., Krefeld
oder
b) dem
Caritasverband für die Region Krefeld e. V.
zu übertragen.