Betreff
Grundsanierung der Straße "Auf der Gath" in Meerbusch-Strümp
Vorlage
FB5/567/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die grundhafte Sanierung der Straße „Auf der Gath“ im Ortsteil Strümp, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, auszuführen.

 


Sachverhalt:

 

Die Baumaßnahme „Straßensanierung der Straße Auf der Gath“ wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 14.3.2013 unter TOP 2 dem Bau- und Umweltausschuss mit begleitenden Erläuterungen zu den von der Verwaltung beabsichtigen Baumaßnahmen vorgestellt. Die vom Ausschuss im Anschluss an die Ausführungen beschlossene Bürgeranhörung zur Vorstellung der Sanierungsmaßnahme für die betroffenen Anlieger wurde am 8.4.2013 durchgeführt. Die Anregungen aus der Bürgerinformation sind in dem beigefügten Protokoll (Anlage1) aufgeführt.

Im Anschluss an die Bürgeranhörung gingen bei der Verwaltung noch 2 schriftliche Stellungnahmen ein. Ein gemeinsames Schreiben der Anlieger vom 29.4.2013 mit Ausbauvorschlägen (Anlage 2) und ein Schreiben eines einzelnen Anliegers vom 30.4.2013 (Anlage 3).

Den vorgebrachten Einwendungen und Vorschlägen sollte aus Verwaltungssicht größtenteils gefolgt werden.

 

·                Radwegeführung und Fahrbahnverengung an dem vorhandenen Baum Auf der Gath Nr. 26

Aufgrund der Regelungen der StVO zur Nichtausweisung von Radwegen in Tempo-30-Zonen wird der Radweg ab der Einmündung Stümper Berg nicht verlängert und auf die Straßenverkehrsfläche verzogen. Er endet nunmehr in der Straße Auf der Gath (von der Xantener Straße kommend) an der Einmündung der Straße An der Strempe und wird an dieser Stelle auf die Fahrbahn verzogen. Mit dieser Regelung entfällt das mögliche Problem der Einfädelung für Radfahrer an der Einengung der Baumscheibe.

Der vor dem Haus Nr.26 vorhandene Baum wird -entgegen dem Wunsch einiger Anlieger- beibehalten und der Gehweg in einer Breite von ca. 1,45 m vorbei geführt. Damit bleibt es an dieser Stelle bei der Fahrbahneinengung (Restfahrbahnbreite 4,0 m), die an dieser Stelle zu der von den Anliegern gewünschten Verkehrsverlangsamung führen soll.

 

·                Höhe der Gehwegkante

Der Verwaltungsvorschlag sah bei den beidseitigen Gehwegen zum Schutz der Fußgänger eine Bordsteinhöhe von rund 10 cm vor. Aufgrund der Anliegeranregungen wird nunmehr eine Bordsteinhöhe auf der westlichen Seite der durchgehenden Bebauung mit den geraden Hausnummern eine Bordsteinhöhe von 5 cm vorgeschlagen. Dies hebt noch den separaten Gehweg gegenüber der Straße ab und kommt gleichzeitig dem Anliegen der Anwohner nach einem niedrigen Bord entgegen. Auf der östlichen Straßenseite sollte der schmälere Gehweg mit einem nur noch 2 cm hohen Bordstein zur Fahrbahn abschließen. Mit diesen Änderungen fallen auch die Absenkungen an den Einfahrten wie erwünscht nicht mehr so stark aus. Diese Änderung der Bordsteinhöhen ist kostenneutral.

Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass mit den niedrigeren Bordsteinhöhen auch die Hemmschwelle für das Gehwegparken absinkt.

 

·                Betonpflaster statt Platten auf den Gehwegen

Diesem Anliegervorschlag wird seitens der Verwaltung gefolgt. Die Änderung von Platten zu Pflaster kann kostenneutral erfolgen.

 

·                Bauminseln in der Fahrbahn

Aufgrund der Anwohneranregungen nach einem Ausbau vergleichbar der Meerhofstraße können in der Straße Auf der Gath 4 Bauminseln installiert werden. Die Bauminseln verursachen Mehrkosten von rd. 3.000,- € pro Stück, also in Summe 12.000,- € Brutto mehr.

 

·                Aufhöhung der Einmündung Auf der Gath/Bachstraße/Camesallee

Um dem Wunsch der Anlieger nachzukommen, schlägt die Verwaltung eine Aufhöhung der Einmündungen Bachstraße/Auf der Gath und Camesallee/Auf der Gath vor. Diese Aufhöhung ist kostenneutral ausführbar. Die Aufhöhung kann zu gleichen Kosten in Asphalt oder Pflaster hergestellt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Aufhöhung im Kreuzungsbereich wegen des optischen Eindrucks mit hellem Pflaster auszuführen.

 

·                Verlangsamung und Beruhigung des Verkehrs

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass mit den oben aufgeführten und vorgeschlagenen Änderungsmaßnahmen (Bauminseln, Kreuzungsaufhöhung, Fahrbahneinengung) dem Wunsch der Anwohner nach Verlangsamung ausreichend gefolgt wurde. Zusätzlich tragen auch noch die parkenden Fahrzeuge zu einer Beruhigung bei.

 

·                Straßenbeleuchtung

Hinsichtlich der Leuchtenauswahl kann es nur bei dem von der Verwaltung vorgeschlagenen

Leuchtentyp Trilux Lumega bleiben. Die Erneuerung der Beleuchtung ist Bestandteil des Erneuerungsprogrammes 2011/2012. Die Leuchten sind schon bestellt, die Installation beauftragt. Die Leuchtenauswahl ist Teil der vom Gutachter vorgeschlagenen und vom Ausschuss befürworteten Strategie, die Leuchtenvielfalt im Hinblick auf die Bevorratungs- und Unterhaltungskosten zu reduzieren.

Dieser Leuchtentyp hat im Übrigen gegenüber den in der Meerhofstraße vorhandenen Leuchten folgende Vorteile:

  • bessere Ausleuchtung bzw. Lichtverteilung
  • höherer Wirkungsgrad aufgrund aktuellerer Technik
  • wirtschaftlicher in Anschaffung und Unterhaltung
  • spätere Umrüstung auf LED ist möglich
  • größere Mastabstände

Die Leuchten befinden sich auch in den benachbarten Straßen Camesallee, Brauersweg, Ilbertzweg, Kesselsweg, Weyergrafweg und Am Pfad.

 

Die geänderte Planung wird in der Sitzung von der Verwaltung erläutert.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Herstellungskosten Gehweg: ca. 75.000,00 €, davon 70 % beitragsfähig nach § 8 KAG.

 

Straßensanierungskosten: ca. 375.000,00 € (ohne Baumbeete), davon 70 % beitragsfähig nach § 8 KAG.

Im Falle des Einbaues der 4 Baumbeete erhöhen sich die Straßenbaukosten um ca. 12.000,00 €.

 

Herstellungskosten Beleuchtung: ca. 25.000,00 €, davon 50 % beitragsfähig nach § 8 KAG.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 450.000,00 €, bzw. 462.000,00 € sind unter U 120 013 09 im städtischen Haushalt beim Produkt „Straßen, Wege, Plätze“ vorhanden. Die Mittel für die Beleuchtung sind bereits 2012 unter dem Produkt „Straßenbeleuchtung“ bereitgestellt.

 


Alternativen:

 

keine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Alternative erkennbar