Betreff
2. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 64 für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 224, Meerbusch-Büderich, Böhler-Siedlung
Vorlage
FB4/559/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. April 2013 (GV. NRW. S. 194), für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 224, Meerbusch-Büderich, Böhler-Siedlung die Satzung der Stadt Meerbusch über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 64 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 


Sachverhalt:

 

Die Veränderungssperre Nr. 64 für den Bebauungsplan Nr. 224 läuft mit ihrer 1. Verlängerung am 6. Juli 2013 aus. Sie kann um ein weiteres Jahr – entschädigungslos – verlängert werden.

Nach heutiger Sachlage ist davon auszugehen, dass der Bebauungsplan Nr. 224 während der einjährigen Laufzeit der 2. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 64 in Kraft treten und damit die Veränderungssperre außer Kraft setzen wird.

Die punktuellen Neubauten gemäß des vom Rat der Stadt am 28. Februar 2013 beschlossenen Teilraumentwicklungsplanes werden – bis auf eine potenzielle Ausnahme – erst durch den in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 224 zulässig.

Diese Ausnahme betrifft das geplante Gebäude Ecke Laacher Weg/Römerstraße. Sollte das Ergebnis der – noch nicht stattgefunden habenden – Prüfung zu einer Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB kommen, wäre eine Ausnahme von der Veränderungssperre nötig. Wegen der besonderen städtebaulichen Bedeutung dieses Objekts würde die Ausnahme von der Veränderungssperre dem APL zur Entscheidung vorgelegt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften sieht von einer Beschlussempfehlung zur Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 64 für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 224, Meerbusch-Büderich, Böhler-Siedlung, ab.