Betreff
Unterschutzstellung eines Baudenkmals
Vorlage
FB4/555/2013
Aktenzeichen
4-63-UD-0144.41
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss beschliesst, entsprechend der fachlichen Auffassungen des Fachamtes LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland und der Unteren Denkmalbehörde das Gebäude katholischer Kindergarten Paul-Jülke-Str. 1, Gemarkung Strümp, Flur 5, Flurstück 154 unter lfd. Nr. 144 in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch einzutragen.


Sachverhalt:

Im Rahmen der Abstimmungen für die bauliche Erweiterung des Kindergartens teilte das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland mit, dass das in Rede stehende Gebäude ein Denkmal gemäß § 2 des Gesetzes zum Schutze und zur Pflege der Denkmäler im Land Nord- Rhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW) ist.

Das Gebäude wurde 1969/1970 nach Plänen des Architekten Bernhard Pfau (1902-1989) durch Stiftung der Bauherrschaft eines von B. Pfau geplanten Wohnhauses in Meerbusch-Strümp ermöglicht. Es ist ein in Gestaltung und Ausführung qualitätvolles Werk der 2. Nachkriegsmoderne im westlichen Deutschland.  Unter den Werken von Bernhard Pfau nimmt das im Werkverzeichnis unter W 201 beschriebene Gebäude eine besondere Stellung ein, es ist der einzige von Pfau geplante und errichtete Kindergarten.

Das flache eingeschossige Gebäude ist in seiner straßenparallelen Lage gekennzeichnet durch die räumliche Verschneidung der drei um 45 Grad verdrehten Gruppenräume mit dem länglichen Baukörper, der die dienenden Räume enthält. Zwischen den Gruppenräumen sind Terrassen angeordnet, die von einem leichten, mit einer lichtdurchlässigen Kunststoffdeckung versehenen Holzraster überdacht sind. Die Gruppenräume öffnen sich über ihre verglasten Raumecken in idealer Sonnenlagezum Garten hin.

Das Gebäude - Kindergarten - ist als Denkmal einzustufen, weil an Erhalt und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Für Erhalt und Nutzung liegen wissenschaftliche, künstlerische und städtebauliche Gründe vor. Zu den von Pfau gebauten Wohnhäusern stellt ein Kindergarten sowohl als Bautypus,als auch in seinem Spätwerk die Ergänzung seines Oeuvre dar.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis:

Der 2012 fertiggestellte, eine Entwurfsidee Pfaus interpretierende  Erweiterungsbau ist nicht Bestandteil der Unterschutzstellung .