Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss beschliesst,
entsprechend der fachlichen Auffassungen des Fachamtes LVR-Amt für
Denkmalpflege im Rheinland und der Unteren Denkmalbehörde das Gebäude
katholischer Kindergarten Paul-Jülke-Str. 1, Gemarkung Strümp, Flur 5,
Flurstück 154 unter lfd. Nr. 144 in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch
einzutragen.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Abstimmungen für die bauliche Erweiterung des
Kindergartens teilte das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland mit, dass das
in Rede stehende Gebäude ein Denkmal gemäß § 2 des Gesetzes zum Schutze und zur
Pflege der Denkmäler im Land Nord- Rhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG
NRW) ist.
Das Gebäude wurde 1969/1970 nach Plänen des Architekten Bernhard
Pfau (1902-1989) durch Stiftung der Bauherrschaft eines von B. Pfau geplanten
Wohnhauses in Meerbusch-Strümp ermöglicht. Es ist ein in Gestaltung und
Ausführung qualitätvolles Werk der 2. Nachkriegsmoderne im westlichen
Deutschland. Unter den Werken von
Bernhard Pfau nimmt das im Werkverzeichnis unter W 201 beschriebene Gebäude
eine besondere Stellung ein, es ist der einzige von Pfau geplante und
errichtete Kindergarten.
Das flache eingeschossige Gebäude ist in seiner straßenparallelen
Lage gekennzeichnet durch die räumliche Verschneidung der drei um 45 Grad
verdrehten Gruppenräume mit dem länglichen Baukörper, der die dienenden Räume
enthält. Zwischen den Gruppenräumen sind Terrassen angeordnet, die von einem
leichten, mit einer lichtdurchlässigen Kunststoffdeckung versehenen Holzraster
überdacht sind. Die Gruppenräume öffnen sich über ihre verglasten Raumecken in
idealer Sonnenlagezum Garten hin.
Das Gebäude
- Kindergarten - ist als Denkmal einzustufen, weil an Erhalt und Nutzung ein öffentliches
Interesse besteht. Für Erhalt und Nutzung liegen wissenschaftliche,
künstlerische und städtebauliche Gründe vor. Zu den von Pfau gebauten
Wohnhäusern stellt ein Kindergarten sowohl als Bautypus,als auch in seinem
Spätwerk die Ergänzung seines Oeuvre dar.
Hinweis:
Der 2012 fertiggestellte, eine Entwurfsidee Pfaus
interpretierende Erweiterungsbau ist
nicht Bestandteil der Unterschutzstellung .