Beschlussvorschlag:
Der Bau- Umweltausschuss
beschließt, die grundhafte Sanierung der Straße „Brühler Weg“ im Ortsteil Büderich,
wie unter dem Abschnitt „Lösung“ ausgeführt, mit der Bauweise des
vollgebundenen Oberbaues im Rahmen eines grundhaften Vollausbaues nach RStO
2012, Tafel 4, Zeile 1 vorzunehmen.
Sachverhalt:
Begründung
Einleitende
Erläuterungen:
Die Baumaßnahme Grundhafte Erneuerung der
Gemeindestraße „Brühler Weg“ wurde am 14.03.2013 unter TOP I.3 erstmalig dem
Bau- und Umweltausschuss mit begleitenden Erläuterungen zu den von der
Verwaltung beabsichtigten Baumaßnahmen vorgestellt. Die von Seiten des
Ausschusses hierzu angeregte Bürgerversammlung zur Vorstellung der Baumaßnahme
für die betroffenen Anlieger fand am 18.04.2013 (vgl. Anlage 1) statt.
a) technische Randbedingungen:
Die aus dem Ende der 1950-iger, Anfang der 1960-iger Jahre stammende
Fahrbahn weist gravierende Schäden im Ober- und Unterbau auf. Die vorgefundene
Tragschicht aus Hochofenschlacke besteht aus keiner abgestuften Körnung und
gewährleistet daher keine einheitliche Tragfähigkeit, was die Vielzahl der
Netzrisse in der Fahrbahndecke verursacht hat. Zudem haben weder Fahrbahndecke
noch Tragschicht eine regelkonforme Aufbaustärke.
Die Auswertung mehrerer durchgeführter Schürfe zur Erkundung des
Straßenaufbaus ergab, dass die vorhandenen Rinnen- und Bordsteinanlagen auf
einem Betonfundament verlegt wurden. Auf
Grund dieses Umstandes kann davon ausgegangen werden, dass bei einer reinen
Fahrbahnerneuerung und entsprechend geringen Ausschachtungstiefen, die Rinnen-
und Bordsteinanlage, bis auf einige punktuelle Anpassungsbereiche, bestehen
bleiben.
Die Verwaltung hat aus den vorgenannten Gründen eine Fahrbahnerneuerung
mit vollgebundenen Oberbau gem. RStO 12 gewählt.
Diese Bauweise ist zum einen regelkonform und hat den Vorteil einer
geringen Ausschachtungstiefe zum Erhalt der Rinnen- und Gehweganlage.
Als Deckenbelag wird eine PMA-Decke (Porous Mastic Asphalt) eingebaut.
Dieser hat eine offenporige Oberfläche und besitzt dadurch lärmmindernde
Eigenschaften.
Die Kosten dieser Maßnahmen liegen nach derzeitiger Kostenschätzung
anhand marktüblicher Preise von Vergleichsmaßnahmen bei 410.000 €.
Die Baumaßnahme soll in 3 Bauabschnitten (Friedensstraße-Am Hövel, Am
Hövel-Tiefgarage Kaiser’s, Tiefgarage Kaiser’s-Dorfstraße) durchgeführt werden.
Der Baubeginn ist nach jetzigem Sachstand für Frühjahr 2014 geplant.
Die Baumaßnahme dauert ca. 6-8 Wochen, wobei dann eine Vollsperrung der
Straße für den Durchgangsverkehr
erfolgt. Der Anliegerverkehr soll in der Zeit von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr
weitgehend aufrecht erhalten bleiben. Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge ist
jederzeit möglich. Ein entsprechendes Infoschreiben an alle betroffenen
Anlieger wird ca. eine Woche vor Baubeginn durch die Baufirma verteilt.
Vorab sind einige Anschlussleitungen sowie ca. 3 m Hauptkanal in
offener Bauweise zu sanieren. Diese Arbeiten sind nicht in der Kostenschätzung
enthalten und auch nicht beitragsrelevant, da sie aus Mitteln für die
Kanalinstandhaltung bestritten werden. Sie sollen voraussichtlich im November
2013 durchgeführt werden.
b) Anregungen aus der Bürgerversammlung:
1. Es wurde von Bürgern vorgetragen, dass auf dem Brühler Weg, insbesondere in den Abendstunden, viel zu schnell gefahren wird. Es wurden verkehrsberuhigende Maßnahmen z.B. durch bauliche Fahrbahneinengungen gefordert. Alternativ könne diese Einengung auch durch partielles Aufheben des Halteverbotes (auf Höhe Haus-Nr. 11) durch dann parkende Fahrzeuge erzeugt werden.
Die Verwaltung hat eine Prüfung zur Aufhebung des Halteverbotes zugesagt.
Nach Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten ist aus Gründen
der Sicherheit und der Leichtigkeit der abbiegenden und durchgehenden Verkehre,
eine Aufhebung der absoluten Haltverbotsstrecke im Kurvenbereich der Straße
Brühler Weg (Hs.-Nr. 11) gegenüber der Einmündung Büdericher Allee nicht
möglich.
2. Es wurde seitens der Bürger
kritisiert, dass der jetzige Zustand des Brühler Weges auf Grund der Aufnahme
des Umleitungsverkehrs beim Bau der Moerser Straße entstanden ist.
Die Verwaltung erklärt, dass aus tiefbau- und abschreibungstechnischer Sicht die maximale Lebensdauer einer Straße 45 bis 50 Jahre beträgt. Im Übrigen gehen die Gerichte im Beitragsrecht davon aus, dass eine Straße bereits nach ca. 25 – 27 Jahren verschlissen sein kann. Der Brühler Weg hat diese Lebensdauer erreicht, entsprechend ist der Zustand. Zudem ist der Zustand auch schon vor Einrichtung der Umleitungsstrecke marode gewesen.
Ergänzend ist hierbei zu berücksichtigen, dass aufgrund der Baumaßnahmen durch Straßen NRW auf der L137 (Moerser / Düsseldorfer Straße) die bereits für 2007 geplante Baumaßnahme „Brühler Weg“ verwaltungsseitig aufgeschoben wurde. Aufgrund des bestehenden defizitären Straßenaufbaues und des –zustandes ist aus technischer Sicht, wie bei ähnlich geschädigten, mit mangelhaftem Straßenaufbau ausgestatteten Straßen, ein vollständiger Neuaufbau unumgänglich.
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Aufgrund des gewählten Bauverfahrens
konnten die Straßensanierungskosten auf 410.000 € reduziert werden, 50 % davon
sind beitragsfähig nach § 8 KAG.
Die erforderlichen Hauhaltsmittel von
493.850,00 € für eine grundhafte Sanierung im Vollausbau stehen unter U 120 011
05 im städtischen Haushalt beim Produkt „Straßen, Wege, Plätze“ zur Verfügung.
Alternativen:
keine zielführenden bzw. wirtschaftlich sinnvollen