Betreff
Grundsanierung der Straße "Brühler Weg" in Meerbusch-Büderich
Vorlage
FB5/554/2013
Aktenzeichen
5.66.12.00.1032
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- Umweltausschuss beschließt, die grundhafte Sanierung der Straße „Brühler Weg“ im Ortsteil Büderich, wie unter dem Abschnitt „Lösung“ ausgeführt, mit der Bauweise des vollgebundenen Oberbaues im Rahmen eines grundhaften Vollausbaues nach RStO 2012, Tafel 4, Zeile 1 vorzunehmen.

 


Sachverhalt:

 

Begründung

 

Einleitende Erläuterungen:

 

Die Baumaßnahme Grundhafte Erneuerung der Gemeindestraße „Brühler Weg“ wurde am 14.03.2013 unter TOP I.3 erstmalig dem Bau- und Umweltausschuss mit begleitenden Erläuterungen zu den von der Verwaltung beabsichtigten Baumaßnahmen vorgestellt. Die von Seiten des Ausschusses hierzu angeregte Bürgerversammlung zur Vorstellung der Baumaßnahme für die betroffenen Anlieger fand am 18.04.2013 (vgl. Anlage 1) statt.

 

a) technische Randbedingungen:

 

Die aus dem Ende der 1950-iger, Anfang der 1960-iger Jahre stammende Fahrbahn weist gravierende Schäden im Ober- und Unterbau auf. Die vorgefundene Tragschicht aus Hochofenschlacke besteht aus keiner abgestuften Körnung und gewährleistet daher keine einheitliche Tragfähigkeit, was die Vielzahl der Netzrisse in der Fahrbahndecke verursacht hat. Zudem haben weder Fahrbahndecke noch Tragschicht eine regelkonforme Aufbaustärke.

 

Die Auswertung mehrerer durchgeführter Schürfe zur Erkundung des Straßenaufbaus ergab, dass die vorhandenen Rinnen- und Bordsteinanlagen auf einem Betonfundament verlegt wurden.  Auf Grund dieses Umstandes kann davon ausgegangen werden, dass bei einer reinen Fahrbahnerneuerung und entsprechend geringen Ausschachtungstiefen, die Rinnen- und Bordsteinanlage, bis auf einige punktuelle Anpassungsbereiche, bestehen bleiben.

 

Die Verwaltung hat aus den vorgenannten Gründen eine Fahrbahnerneuerung mit vollgebundenen Oberbau gem. RStO 12 gewählt.

Diese Bauweise ist zum einen regelkonform und hat den Vorteil einer geringen Ausschachtungstiefe zum Erhalt der Rinnen- und Gehweganlage.

 

Als Deckenbelag wird eine PMA-Decke (Porous Mastic Asphalt) eingebaut. Dieser hat eine offenporige Oberfläche und besitzt dadurch lärmmindernde Eigenschaften.

 

Die Kosten dieser Maßnahmen liegen nach derzeitiger Kostenschätzung anhand marktüblicher Preise von Vergleichsmaßnahmen bei 410.000 €.

Die Baumaßnahme soll in 3 Bauabschnitten (Friedensstraße-Am Hövel, Am Hövel-Tiefgarage Kaiser’s, Tiefgarage Kaiser’s-Dorfstraße) durchgeführt werden.

Der Baubeginn ist nach jetzigem Sachstand für Frühjahr 2014 geplant. Die Baumaßnahme dauert ca. 6-8 Wochen, wobei dann eine Vollsperrung der Straße  für den Durchgangsverkehr erfolgt. Der Anliegerverkehr soll in der Zeit von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr weitgehend aufrecht erhalten bleiben. Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge ist jederzeit möglich. Ein entsprechendes Infoschreiben an alle betroffenen Anlieger wird ca. eine Woche vor Baubeginn durch die Baufirma verteilt.

 

Vorab sind einige Anschlussleitungen sowie ca. 3 m Hauptkanal in offener Bauweise zu sanieren. Diese Arbeiten sind nicht in der Kostenschätzung enthalten und auch nicht beitragsrelevant, da sie aus Mitteln für die Kanalinstandhaltung bestritten werden. Sie sollen voraussichtlich im November 2013 durchgeführt werden.

 

 

b) Anregungen aus der Bürgerversammlung:

 

1. Es wurde von Bürgern vorgetragen, dass auf dem Brühler Weg, insbesondere in den Abendstunden, viel zu schnell gefahren wird. Es wurden verkehrsberuhigende Maßnahmen z.B. durch bauliche Fahrbahneinengungen gefordert. Alternativ könne diese Einengung auch durch partielles Aufheben des Halteverbotes (auf Höhe Haus-Nr. 11) durch dann parkende Fahrzeuge erzeugt werden.

 

Die Verwaltung hat eine Prüfung zur Aufhebung des Halteverbotes zugesagt.

 

Nach Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten ist aus Gründen der Sicherheit und der Leichtigkeit der abbiegenden und durchgehenden Verkehre, eine Aufhebung der absoluten Haltverbotsstrecke im Kurvenbereich der Straße Brühler Weg (Hs.-Nr. 11) gegenüber der Einmündung Büdericher Allee nicht möglich. 

 

2. Es wurde seitens der Bürger kritisiert, dass der jetzige Zustand des Brühler Weges auf Grund der Aufnahme des Umleitungsverkehrs beim Bau der Moerser Straße entstanden ist.

 

Die Verwaltung erklärt, dass aus tiefbau- und abschreibungstechnischer Sicht die maximale Lebensdauer einer Straße 45 bis 50 Jahre beträgt. Im Übrigen gehen die Gerichte im Beitragsrecht davon aus, dass eine Straße bereits nach ca. 25 – 27 Jahren verschlissen sein kann. Der Brühler Weg hat diese Lebensdauer erreicht, entsprechend ist der Zustand. Zudem ist der Zustand auch schon vor Einrichtung der Umleitungsstrecke marode gewesen.

 

Ergänzend ist hierbei zu berücksichtigen, dass aufgrund der Baumaßnahmen durch Straßen NRW auf der L137 (Moerser / Düsseldorfer Straße) die bereits für 2007 geplante Baumaßnahme „Brühler Weg“ verwaltungsseitig aufgeschoben wurde. Aufgrund des bestehenden defizitären Straßenaufbaues und des –zustandes ist aus technischer Sicht, wie bei ähnlich geschädigten, mit mangelhaftem Straßenaufbau ausgestatteten Straßen, ein vollständiger Neuaufbau unumgänglich.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Aufgrund des gewählten Bauverfahrens konnten die Straßensanierungskosten auf 410.000 € reduziert werden, 50 % davon sind beitragsfähig nach § 8 KAG.

 

Die erforderlichen Hauhaltsmittel von 493.850,00 € für eine grundhafte Sanierung im Vollausbau stehen unter U 120 011 05 im städtischen Haushalt beim Produkt „Straßen, Wege, Plätze“ zur Verfügung.

 


Alternativen:

keine zielführenden bzw. wirtschaftlich sinnvollen