Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss beschließt gem. § 24 (3)
Denkmalschutzgesetz NRW erneut die Wiederberufung von Frau Dr. Rosemarie
Vogelsang für die Dauer von 5 Jahren.
Sachverhalt:
Beauftragte für
Denkmalpflege werden gem. § 24 (3) Denkmalschutzgesetz NRW für die Dauer von 5
Jahren berufen. Mit Beschluss des Kulturausschusses vom 22. April 2008 erfolgte die erstmalige Wiederberufung von
Frau Dr. Rosemarie Vogelsang zur Beauftragten.
Eine Wiederberufung ist, mehrmals, zulässig. Der Landschaftsverband,
vertreten durch die Fachämter
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland und LVR- Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland, stimmt
der Wiederberufung zu.
Die Verwaltung schlägt vor, Frau Dr. Rosemarie Vogelsang gem. § 24 (3)
Denkmalschutzgesetz
NRW als Beauftragte für Denkmalpflege für weitere 5 Jahre zu berufen.
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Gemäß § 33 GO ist Aufwandersatz zu gewähren. Die jährliche
Pauschale ist bei Produkt 100 010 010 Sachkonto 54 21 000 gedeckt.