Betreff
Wiederberufung der ehrenamtlichen Beauftragten für Denkmalpflege
Vorlage
FB4/553/2013
Aktenzeichen
4-63-UD/Lu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss beschließt gem. § 24 (3) Denkmalschutzgesetz NRW erneut die Wiederberufung von Frau Dr. Rosemarie Vogelsang für die Dauer von 5 Jahren.


Sachverhalt:

Beauftragte für Denkmalpflege werden gem. § 24 (3) Denkmalschutzgesetz NRW für die Dauer von 5 Jahren berufen. Mit Beschluss des Kulturausschusses vom 22. April 2008 erfolgte die erstmalige Wiederberufung von Frau Dr. Rosemarie Vogelsang zur Beauftragten.

Eine Wiederberufung ist, mehrmals, zulässig. Der Landschaftsverband, vertreten durch die Fachämter

LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland und LVR- Amt für Bodendenkmalpflege  im Rheinland, stimmt der Wiederberufung zu.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Frau Dr. Rosemarie Vogelsang gem. § 24 (3) Denkmalschutzgesetz

NRW als Beauftragte für Denkmalpflege für weitere 5 Jahre zu berufen.

 


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Gemäß § 33 GO ist Aufwandersatz zu gewähren. Die jährliche Pauschale ist bei Produkt 100 010 010 Sachkonto 54 21 000 gedeckt.