Betreff
Ausschreibung der Betreuung der Kinder im offenen Ganztag und der verlässlichen Grundschule an den Meerbuscher Grundschulen
Vorlage
FB3/529/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beauftragt die Verwaltung, die Vergabe der Betreuung im offenen Ganztag und der verlässlichen Grundschule  aufgrund des als Anlage 1 beigefügten Leistungsverzeichnisses beschränkt auszuschreiben. Hierzu sollen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe - Caritas, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Arbeiter Wohlfahrt (AWO), Diakonie, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband und der Osterather Betreuungsverein e.V. (OBV e.V.) - zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.

 


Sachverhalt:

 

Zum Schuljahr 2004/2005 wurde in einem zweistufigen Verfahren, einem Interessensbekundungsverfahren mit anschließendem Verhandlungsverfahren, alle in Meerbusch tätigen Träger der freien Jugendhilfe sowie die an den Meerbuscher Grundschulen tätigen 10 Trägervereine, aufgefordert, ihr Interesse zur Übernahme der Betreuungstätigkeit zu bekunden.

 

Nach Bekundung des Interesses blieben drei Bewerber für das daran anschließende Verhandlungsverfahren übrig. Nach Abschluss des Verfahrens wurde zum Schuljahr 2004/2005 die Betreuung der Schulkinder im offenen Ganztag und der verlässlichen Grundschule der Stadt Meerbusch an den Osterather Betreuungsverein e.V. (OBV e.V.) vergeben.

 

Zum Schuljahr 2007/2008 wurde das oben beschriebene Verfahren wiederholt. Zur Interessensbekundung wurden fünf anerkannte Träger der freien Jugendhilfe aufgefordert. Es blieben für das anschließende Verhandlungsverfahren ebenfalls nur drei Bewerber übrig. Nach Abschluss des Verfahrens wurde die Betreuung der Schulkinder im offenen Ganztag der Stadt Meerbusch erneut an den OBV e.V. vergeben.

 

 

 

 

Die Anzahl der Kinder, die an der offenen Ganztagsbetreuung teilnehmen, ist seither konstant gestiegen und umfasst derzeit 35 Vollgruppen und 4 Ergänzungsgruppen mit insgesamt rd. 920 Kindern, im Bereich der verlässlichen Grundschule werden derzeit rd. 380 Kinder betreut.

 

Für die offene Ganztagsschule leistet die Stadt als Schulträger derzeit einen Kostenbeitrag in Höhe von 50.000 €/Jahr je Vollgruppe und 15.000 €/Jahr je Ergänzungsgruppe. In der Gesamtleistung von 1.810.000 € sind Landeszuweisungen in Höhe von 911.313 € (für das Schuljahr 2012/13) enthalten. Der Restbetrag setzt sich aus dem Eigenanteil der Stadt und den Elternbeiträgen, welche aufgrund der entsprechenden Satzung erhoben werden, zusammen. Für das Haushaltsjahr 2012 betrugen die Elternbeiträge insgesamt 631.000 €.

 

Im Bereich der verlässlichen Grundschule erfolgt die Betreuung derzeit aufgrund einer vertraglichen Regelung zwischen dem Osterather Betreuungsverein e.V. e. V. und den Erziehungsberechtigen der betreuten Schülerinnen und Schüler. Der OBV e.V. erhält hierfür von den Sorgeberechtigten einen Elternbeitrag, die Stadt als Schulträger leistet einen Kostenbeitrag in Höhe von 4.500 €/Jahr je Gruppe (insgesamt 90.000 €/Jahr). Hierin enthalten sind Landeszuweisungen in Höhe von 56.000 €/Jahr.

 

Der Vertrag über die Betreuungsleistungen zwischen der Stadt Meerbusch und dem Osterather Betreuungsverein e.V. vom 13.06.2007 endet  zum 31.07.2013.

 

Demnach müssen die bisher vom OBV e.V. erbrachten Betreuungsleistungen für die Zeit ab dem 01.08.2013 neu ausgeschrieben werden.

 

Eine Vergabe des Auftrages soll an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe erfolgen, der aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, imstande zu sein, das Betreuungsangebot zu erbringen; weitere Voraussetzung ist, dass er entweder Träger einer derzeit laufenden Maßnahme des offenen Ganztages ist oder nach dem 12.02.2003 (Datum des 1. Maßnahmenerlasses im Bereich des offenen Ganztags im Primarbereich) eine entsprechende Trägerschaft ausgeübt hat. 

 

Da es sich um einen Dienstleistungsvertrag handelt, sind hierbei, so auch der Beschluss der Vergabekammer Arnsberg vom 18.07.2012, die Vorschriften der VOL/A anzuwenden.

 

Grundsätzlich sieht § 3 Abs. 1 und 2 VOL/A eine öffentliche Ausschreibung von Dienstleistungsaufträgen vor. Eine öffentliche Ausschreibung erreicht den o. g. Adressatenkreis jedoch nicht, da die Träger der freien Jugendhilfe bzw. Wohlfahrtspflege die entsprechenden Bekanntmachungsorgane nicht beziehen und auch nicht auswerten oder auswerten lassen – anders als gewerbliche Unternehmen oder Betriebe, für die die Auswertung entsprechender Bekanntmachungsorgane zum üblichen Umfang der Auftragsakquise gehören.

 

Die Vergabekammer Arnsberg hat in dem zuvor genannten Vergabebeschwerdeverfahren insofern festgestellt, dass auch eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gem. § 3 Abs. 3 VOL/A zulässig sei, wenn  die Bieterseite auf Träger der freien Jugendhilfe beschränkt werde, die nach  § 75 SGB VIII anerkannt sind, so wie es bei der anstehenden Ausschreibung der Betreuungsleistung beabsichtigt ist.

 

Auch ein Teilnahmewettbewerb bedarf allerdings einer öffentlichen Ausschreibung, sodass auch bei diesem Verfahren wie oben beschrieben davon auszugehen ist, dass der Adressatenkreis nicht erreicht wird.

 

Die Vergabekammer hat eine beschränkte Ausschreibung auch ohne Teilnahmewettbewerb (§ 3 Abs. 4 VOL/A) für zulässig erklärt, wenn eine öffentliche Ausschreibung für den Auftraggeber oder die Bewerber einen Aufwand verursachen würde, der zu dem erreichten Vorteil der Leistung im Missverhältnis stehen würde. Mit einer öffentlichen Ausschreibung - hier Teilnahmewettbewerb - ist unabhängig von der Tatsache, dass der Adressatenkreis nicht erreicht wird, ein erheblicher personeller und damit finanzieller Mehraufwand auf Seiten der Stadt als Auftraggeber verbunden. Gleiches gilt auch für die Bewerber mit ihren i.d.R. ehrenamtlich besetzten Vorständen.

 

Insofern hat es auch die Vergabekammer für zulässig erachtet, eine beschränkte Ausschreibung der in Rede stehenden Dienstleistung ohne vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchzuführen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung die in Meerbusch und der Region vertretenen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege - Caritas, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Arbeiter Wohlfahrt (AWO), Diakonie, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband und der Osterather Betreuungsverein e.V. (OBV e.V.) - zur Abgabe eines Angebotes für das Betreuungsangebot an den Meerbuscher Grundschulen aufzufordern.

 

Der Auftrag wird als Gesamtauftrag vergeben, insbesondere dadurch begründet, dass die Betreuung in den Ferien schulübergreifend organisiert ist und einen schulübergreifenden Personaleinsatz erforderlich macht.

 

Der Auftragsgegenstand sowie das Zuschlagsverfahren, das neben dem Angebotspreis auch die Qualität der angebotenen Leistung bewertet, sind in  Anlage 1 beschrieben. Für die  Bestimmung von  Quantität und Qualität der Leistung ist gem. § 41 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 6 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse der Ausschuss für Schule und Sport zuständig.

 

Die Vergabeentscheidung trifft gem. § 10 Ziffer 6 der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse der Bürgermeister nach Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes. Im Rahmen der begleitenden Rechnungsprüfung wurde das Rechnungsprüfungsamt bereits an der Erstellung dieser Vorlage und der zugehörigen Vergabeunterlagen beteiligt. Es hat diesem zugestimmt.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

Für die Betreuungsangebotes im Haushaltsjahr 2013 sind  beim Produkt 030.010.010, Sachkonto 5291000 Mittel in Höhe von 2.060.000 € ausgewiesen.