Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 BD
vom 17.01.2013 grundsätzlich zu.
Die Verwaltung wird
aufgefordert, ein Aufstellungsverfahren nach § 13a Baugesetzbuch
zusammen mit dem vom Antragsteller zu beauftragenden Planer vorzubereiten und
durchzuführen, sobald bereits begonnene Planverfahren abgeschlossen sind oder
deren Verfahrensstand dies erlaubt. Das Projekt wird somit der
Planungspriorität C zugeordnet.
Der Antragsteller ist
bereit, städtebauliche Planungsleistungen auf seine Kosten zu übernehmen.
Sachverhalt:
Auf den als Anlage in Kopie beigefügten Antrag
wird verwiesen.
Ein Ausschnitt des
seit 23. Mai 1987 rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 51 BD ist dem Antrag beigefügt.
Die
planungsrechtlichen Einzelheiten werden in der Sitzung vorgestellt. Die
Verwaltung hält die vorgesehene Bebauung für städtebaulich verträglich und das
Umfeld aufwertend.
Die für das Projekt
erforderliche Bauleitplanung ist noch nicht in die zuletzt am 19. Januar 2010 beschlossene Prioritätenliste aufgenommen. Soll das Projekt der
Priorität A oder B zugeordnet werden, ist ein anderes Projekt dieser Gruppen
zurückzustellen.
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Alternativen:
Ablehnung des Antrags