Beschlussvorschlag:
Gemäß § 15 der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden und Ratsbürgerbescheiden in der Stadt Meerbusch stellt der Rat das Ergebnis des Bürgerentscheids zur Frage
„Soll die Städtische Barbara-Gerretz-Schule, katholische Grundschule, Fröbelstraße 14 in 40670 Meerbusch-Osterath erhalten bleiben?„
wie folgt fest:
Abstimmungsberechtigte: 44.741
Abgegebene Stimmen: 5.798
Ungültige Stimmen: 4
Gültige Stimmen: 5.794
Ja-Stimmen: 2.565
Nein-Stimmen: 3.229
Da das Quorum nicht erreicht wurde und die Anzahl der Nein-Stimmen höher ist als die Anzahl der Ja-Stimmen, verbleibt es beim Ratsbeschluss, die städt. Barbara-Gerretz-Schule sukzessive aufzulösen.
Sachverhalt:
Nachdem der Rat dem Bürgerbegehren mit der Fragestellung „Soll die Städtische Barbara-Gerretz-Schule, katholische Grundschule, Fröbelstraße 14 in 40670 Osterath erhalten bleiben?“ nicht entsprochen hat (TOP 3.2 der Sitzung vom 25. Oktober 2012), war gemäß § 26 Abs. 6 Satz 2 innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen.
Der Bürgerentscheid wurde entsprechend den Regelungen der städtischen „Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden in der Stadt Meerbusch vom 18. Dezember 2002“ in der vom 18. Dezember 2007 an geltenden Fassung durchgeführt; ergänzend bzw. übergeordnet galten die einschlägigen Bestimmungen der Gemeindeordnung (GO), des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) und der Kommunalwahlordnung (KWahlO).
Der Rat stellt das Ergebnis des
Bürgerentscheids fest; eine Abstimmungsprüfung findet nicht statt
(§§ 15, 16 der Satzung).
Durchführung des Bürgerentscheids
Der satzungsgemäße Abstimmungszeitraum von einer Woche wurde auf die Zeit vom 6. bis 12. Januar 2013 festgelegt und gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung am 27. November 2012 öffentlich bekannt gemacht (Dringlichkeitsentscheidung vom 21. November 2012 mit Genehmigung durch den Rat am 20. Dezember 2012). Seit dem 10. Dezember 2012 hatten die Abstimmungsberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.
Stimmbezirk für den Bürgerentscheid war das gesamte Stadtgebiet Meerbusch (§ 3 der Satzung). Stimmberechtigt waren alle Meerbuscher Bürger, d.h. alle Einwohner, die auch zu einer Kommunalwahl wahlberechtigt gewesen wären (Deutsche und EU-Bürger ab 16 Jahre und seit mindestens 16 Tagen in Meerbusch mit Hauptwohnsitz gemeldet, § 7 KWahlG).
Das Abstimmungsverzeichnis wurde vom 17. bis 21. Dezember 2012 zur Einsichtnahme bereitgehalten. Über das Recht zur Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis und über die Erteilung von Stimmscheinen für die Briefabstimmung wurde gemäß § 6 Absatz 3 der Satzung durch öffentliche Bekanntmachung vom 14. Dezember 2012 informiert. Die abschließende Abstimmungsbekanntmachung gemäß § 7 Absatz 5 der Satzung erfolgte am 27. Dezember 2012 ebenfalls durch öffentliche Bekanntmachung.
Die Benachrichtigungen und das Informationsblatt zum Bürgerentscheid wurden den Stimmberechtigten satzungsgemäß bis spätestens 15. Dezember 2012 zugestellt, der Versand erfolgte durch die Deutsche Post AG. Alle Informationen einschließlich des Informationsblattes wurden außerdem im Internet veröffentlicht.
Die Stimmabgabe konnte entweder per Briefabstimmung oder während des Abstimmungszeitraums in einem der drei Bürgerbüros erfolgen.
Abstimmung in den Bürgerbüros
Für die Stimmabgabe waren die drei Bürgerbüros in der Woche des Abstimmungszeitraums während der allgemeinen Öffnungszeiten und zusätzlich am Samstag, den 12. Januar 2013 von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Sie waren ständig mit jeweils drei Mitarbeiterinnen besetzt, die zugleich als Mitglieder des Abstimmungsvorstandes berufen waren. Für das Abstimmungsgeschäft war jeweils mindestens ein Platz, in Spitzenzeiten waren alle Plätze für die Abstimmungshandlung geöffnet.
Insgesamt haben 3.786 Bürger ihre Stimme in einem der Bürgerbüros abgegeben. Die Abstimmungsbeteiligung war im Bürgerbüro Osterath mit 2.157 Bürgern am höchsten, das entspricht knapp 57 % der in den Bürgerbüros abgegebenen Stimmen (Büderich: 849 Bürger = 22,4 % / Lank: 780 Bürger = 20,6 %).
Die Abstimmungshandlung endete am 12. Januar 2013 um 12 Uhr. Wartende, die sich bis zu dieser Zeit eingefunden hatten, wurden noch zur Stimmabgabe zugelassen. Danach wurden die Abstimmungsurnen versiegelt und in den Auszählungsraum im Bürgerhaus Lank-Latum transportiert. Dort wurden die Urnen durch Mitglieder des Abstimmungsvorstands geöffnet, die Stimmzettel wurden entnommen und durchmischt.
Die Auszählung brachte ausweislich der Abstimmungsniederschrift folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmen: 3.786
Ungültige Stimmen: 3
Gültige Stimmen: 3.783
Ja-Stimmen: 1.664
Nein-Stimmen: 2.119
Briefabstimmung
Die Beantragung, der Versand und die Behandlung der Briefabstimmungsunterlagen entsprachen dem bei allen allgemeinen Wahlen üblichen Verfahren, hier entsprechend KWahlG und KWahlO. Die Möglichkeit der Briefabstimmung haben 2.012 Bürger genutzt. Die Auszählung der per Stimmbrief abgegebenen Stimmen erfolgte durch den Briefabstimmungsvorstand zeitgleich mit der Auszählung der in den Bürgerbüros abgegebenen Stimmen. Die Auszählung brachte ausweislich der Briefabstimmungsniederschrift folgendes Ergebnis:
Briefstimmen insgesamt: 2.012
Ungültige Briefstimmen 1
Gültige Briefstimmen: 2.011
Ja-Stimmen: 901
Nein-Stimmen 1.110
Gesamtergebnis
Die Frage des Bürgerentscheids ist gem. § 26 Absatz 7 GO in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit (in Gemeinden mit über 50.000 bis 100.000 Einwohnern) mindestens 15 % der Bürger beträgt. Das Abstimmungsverzeichnis, das am 4. Januar 2013 abgeschlossen und beurkundet wurde, weist 44.741 Stimmberechtigte aus. Demnach liegt das Quorum bei 6.712 Stimmen.
Die Auszählung brachte folgendes Gesamtergebnis:
Abgegebene Stimmen: 5.798
Ungültige Stimmen: 4
Gültige Stimmen: 5.794
Ja-Stimmen: 2.565
Nein-Stimmen: 3.229
Da das Quorum nicht erreicht wurde und die Anzahl der Nein-Stimmen höher ist als die Anzahl der Ja-Stimmen, verbleibt es beim Ratsbeschluss, die städt. Barbara-Gerretz-Schule sukzessive aufzulösen.
Alternativen:
Keine.