Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der
Stadt, folgenden, mit den Städten Krefeld und Willich gemeinsam abgestimmten
Beschluss zu fassen:
Um das Projekt „Interkommunales Gewerbegebiet Krefeld-Meerbusch-Willich“ voranzutreiben, fordert der Rat der Stadt Meerbusch die Verwaltung gemeinsam mit der IHK auf, eine diesbezügliche Arbeitsgruppe einzurichten. Aufgaben der Arbeitsgruppe sind die Erarbeitung einer entsprechenden Organisationsform, Vorgespräche und Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung und die weitere Detaillierung des interkommunalen Gewerbegebiets.
Sachverhalt:
1. Rahmenbedingungen
für ein interkommunales Gewerbegebiet an der A 44
Der neue Regionalplan für den
Regierungsbezirk Düsseldorf wird voraussichtlich innerhalb der nächsten drei
Jahre verabschiedet werden. Die Regionalplanung wird auch in Krefeld, Meerbusch
und Willich zu einer notwendigen Debatte über die künftige Ausweisung von
Gewerbe- und Wohnbauflächen führen. Unbeschadet der unzweifelhaft notwendigen
kommunalen Bedarfe ist ein wesentliches Element der künftigen
Gewerbeflächenpolitik der neuen Landesregierung die Förderung interkommunaler
Gewerbegebiete. In allen drei Gebietskörperschaften sind attraktive,
verkehrsgünstig gelegene Gewerbegebiete zunehmend knapp. Von daher liegt es
nahe zu prüfen, inwieweit zwischen Krefeld, Meerbusch und Willich gemeinsame
Interessen bestehen und dabei insbesondere auch die raumplanerischen Vorgaben
der Landesregierung bzw. der Bezirksregierung zu berücksichtigen. Auch der
derzeit gültige Regionalplan sieht Realisierungsmöglichkeiten in dieser
Richtung vor. Im gültigen Regionalplan ist das Gebiet Willich-Willicherheide /
Krefeld-Fichtenhain / Meerbusch-Osterath als „überregional bedeutsames
Gewerbegebiet“, allerdings nur in den Textteil, aufgenommen worden. Nachfolgend
werden die Vor- und Nachteile eines interkommunalen Gewerbegebietes bewertet.
Im Ergebnis wird die Schaffung einer gemeinsamen Gesellschaftsform durch die 3
beteiligten Kommunen vorgeschlagen. Dies dient dazu zu gewährleisten, dass die
beteiligten Partnerstädte Krefeld, Meerbusch und Willich von vorne herein bei
der Planung und bei der Umsetzung auf Augenhöhe agieren.
2. Beschreibung
des interkommunalen Gewerbegebietes an der A 44
Das vorgeschlagene interkommunale
Gewerbegebiet soll in der Perspektive Krefelder, Meerbuscher und Willicher
Gelände beiderseits der BAB A 44 umfassen. Es ist vorgesehen, dass sich
das Gewerbegebiet nördlich der Autobahn vom Europark Fichtenhain bis zur
Stadtbahn erstreckt. Südlich der Autobahn soll es von der Stadtbahntrasse bis
Willicherheide reichen. Für das interkommunale Gewerbegebiet sind zwei
Planungsvarianten mit unterschiedlichen Flächenformen entwickelt worden. Die
Flächenanteile verteilen sich bei den Varianten auf die drei Kommunen wie
folgt:
|
Variante A |
Variante B |
Krefeld |
ca. 104 ha |
ca. 96 ha |
Meerbusch |
ca. 94 ha |
ca. 102 ha |
Willich |
ca. 65 ha |
ca. 88 ha |
Insgesamt |
ca. 263 ha |
ca. 286 ha |
In weiten Teilen
sollen hochwertige Gewerbeimmobilien in Form von Büros und nicht störendem
verarbeitendem Gewerbe zur Ansiedlung kommen. Es ist eine qualitätvolle
Gestaltung des Gebietes, vergleichbar mit dem Krefelder Europark Fichtenhain,
vorgesehen. Aber auch dem zunehmenden Bedarf nach Flächen für Logistikzentren
soll aufgrund der hervorragenden Lagegunst der Flächen Rechnung getragen
werden. Hierzu sind die zukünftigen Flächen des Gewerbeparks schon in einer
frühen Phase entsprechend zu gliedern und Vorrangflächen für die
unterschiedlichen Nutzungen festzulegen.
In beiden Varianten dienen zwei bereits
vorhandene Querungen der Autobahn A 44 als Verbindung zwischen den
Teilbereichen des geplanten interkommunalen Gewerbegebietes.
Der im Regionalplan enthaltene Regionale
Grünzug soll auf Krefelder Stadtgebiet die gewerbliche Nutzung von den
Wohngebieten des Ortsteils Fischeln trennen und gleichzeitig eine Verbindung
zwischen dem Fischelner Bruch und dem Stadtpark Fischeln herstellen. Zukünftig
könnte dieser Grünzug auf Willicher Gebiet südlich der Autobahn A 44 im
Bereich Hoxhöfe ergänzt werden.
Je nach Entwicklungsstand und Nachfrage
sollen die Flächen in mehreren Stufen realisiert werden. Die Realisierung des
interkommunalen Gewerbegebietes wird auf Meerbuscher Stadtgebiet und mit der
Fläche begonnen, die bereits im geltenden Regionalplan als „überregional
bedeutsames Gewerbegebiet“ textlich aufgenommen ist.
3. Besonderheiten
und Bewertung
Die Zusammenarbeit
auf interkommunaler Ebene bietet sich für den Raum Krefeld, Meerbusch und
Willich konkret an. Diese Kooperation ist auf regionalplanerischer Ebene
bereits im GEP 99 angedacht worden. Die Vorteile einer interkommunalen
Zusammenarbeit bei der Gewerbeflächenpolitik liegen auf der Hand:
·
Bündelung von Finanzen und Verwaltung
Die Städte
Krefeld, Meerbusch und Willich gewinnen durch die gemeinsame Ansiedlung
hochwertiger und innovativer Unternehmen an Strahlkraft in der Region und im
Land. Die Umsetzung gemeinsamer Projekte wird durch die Konzentration der
finanzellen Ressourcen gerade in Zeiten begrenzter kommunaler Finanzmittel
realistischer. Die Werbewirkung interkommunaler Gewerbegebiete ist in der Regel
höher als bei Einzelobjekten.
·
Kosten sparen
Ein gemeinsames
Gewerbegebiet ermöglicht Synergieeffekte. Zum einen ist es leichter möglich,
vorhandene Infrastrukturangebote zu nutzen. Zum anderen ist die neu zu
erstellende Infrastruktur kostengünstiger, wenn man sich auf ein gemeinsames
Gebiet konzentriert, anstatt mehrfach Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie
Verkehrsverbindungen aufbauen zu müssen. Auch wird der Landschaftsverbrauch
verringert. Die Bündelung der gewerblichen Entwicklung auf ein Gebiet
ermöglicht einen schonenderen Umgang mit der Fläche unter Beachtung des
regionalen Grünzuges.
·
Gemeinsame Vermarktung
Der wichtigste
Synergieeffekt bei einem gemeinsamen Gewerbegebiet ist die gemeinsame
Vermarktung der Gewerbeflächen. Interkommunale Gewerbegebiete zeichnen sich
durch ein vielfältiges Angebot an Gewerbeflächen aus und eröffnen damit einen
größeren Suchraum für potenzielle Unternehmen und auswärtige Investoren. Somit
ist eine ausreichende Flächengröße Voraussetzung für eine aktive Vermarktung
mit einer variablen Angebotsoption. Für große Gewerbegebiete werden häufig
Marken entwickelt. Die Beispiele reichen vom Gewerbepark OWL
(Ostwestfalen-Lippe) bis hin zum Airportcenter in Bremen. Die Schlagkraft eines
gemeinsamen Standortmarketings ist um ein Vielfaches höher als die Vermarktung
durch eine einzelne Kommune. Auf regionaler Ebene wird ein gemeinsames
Gewerbegebiet zum Magnet für potentielle Unternehmensansiedlungen.
·
Vorteile des Standortes
Das Gewerbegebiet
Krefeld, Meerbusch, Willich gewinnt durch die Nähe der erfolgreichen
Gewerbegebiete Mollsfeld und Mollsfeld-Nord auf dem Stadtgebiet von Meerbusch
eine besondere Attraktivität und Qualität. In diesen Gewerbegebieten konnten
eine Vielzahl namhafter Unternehmen, z. B. die Europazentrale von EPSON
und Kyocera MITA GmbH angesiedelt werden.
Entsprechendes
gilt für den Europark Fichtenhain auf Krefelder Stadtgebiet, der ebenfalls
unmittelbar an das interkommunale Gewerbegebiet zwischen Krefeld, Meerbusch und
Willich angrenzen würde. In Verbindung mit den Gewerbeentwicklungen im Bereich
des ehemaligen Landesjugendheims Fichtenhain ergibt sich hiermit zudem eine
besondere städtebauliche, landschaftspflegerische sowie ökologische Qualität.
Eine besondere
Bedeutung für die zukünftige Attraktivität dieses Gebietes ist die direkte Nähe
zur Landeshauptstadt Düsseldorf. Angebotsengpässe und steigende Preise in
Düsseldorf könnten die Gewerbeflächennachfrage entlang der A 44 steigen
lassen. Der Flughafen und die Messe fragen verstärkt Zulieferer und
Dienstleister nach, die sich im zukünftigen interkommunalen Gewerbegebiet unter
nahezu optimalen Rahmenbedingungen ansiedeln könnten.
Das Gebiet des
zukünftigen interkommunalen Gewerbegebietes verfügt über eine optimale
Verkehrsanbindung. Dies betrifft sowohl die straßenseitige Anbindung als auch
den Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr.
Das Gebiet verfügt
zudem über die direkte Nähe zum Flughafen Düsseldorf und zur Messe Düsseldorf.
Das Gebiet erstreckt sich entlang der A 44, die nur wenige Kilometer von
dem betreffenden Gebiet entfernt am Kreuz Meerbusch an die A 57 anbindet.
Direkt hinter dem Kreuz Meerbusch führt die A 44 über die neue Rheinbrücke
direkt zur Düsseldorf-Messe und zum Düsseldorfer Flughafen.
Zur A 44 hat das
in Frage kommende Gebiet mit der Anschlussstelle Osterath eine direkte
Anbindung. Neben dem Zugang zu den beiden Autobahnen A 44 und A 57
wird das Gebiet zudem über die B 9 (Krefeld: Kölner Straße) und L 476
(Meerbusch: Krefelder Straße) direkt angebunden.
Auf der Schiene
ist das Gebiet durch die U 70 und die U 76 unmittelbar in das Netz
des Öffentlichen Personennahverkehrs eingebunden. Hinzu kommt noch die Linie
der U 74. Ein weiteres Plus wird der angestrebte Bau der U 81 sowie
deren linksrheinische Führung über eine neue ÖPNV-Brücke bei
Meerbusch-Niederlörick sein. Damit ist dann das zukünftige interkommunale
Gewerbegebiet auch auf der Schiene direkt an Düsseldorf-Flughafen und
Düsseldorf-Messe angebunden.
4. Rechtsform
der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Städten
Beim interkommunalen Gewerbegebiet ist es
erfahrungsgemäß wichtig, die Vor- und Nachteile der beteiligten Partner durch
eine geeignete Rechtsform und entsprechende Verabredung frühzeitig abzusichern.
Die Kosten des Projektes, zu denen u. a. die notwendigen
Grundstücksankäufe gehören, aber auch die Erträge, müssen ausgewogen zwischen
den Beteiligten aufgeteilt werden, um letztlich die Zielsetzung zu
berücksichtigen „auf Augenhöhe“ zu agieren.
Als mögliche Rechtsformen der
Zusammenarbeit bieten sich öffentlich-rechtliche Formen durch eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung, einen Zweckverband oder eine Anstalt
öffentlichen Rechts sowie privatrechtliche Formen, etwa in Form einer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an.
Die einzelnen Gesellschaftsformen haben
im Hinblick auf die Finanzierung, die Haftung und die steuerliche Wirkung
Vorteile und Nachteile, die sorgfältig abzuwägen sind. Eine Klärung der
Gesellschaftsform ist aber sehr frühzeitig notwendig, um einen soliden
organisatorischen Rahmen für die Entwicklung eines solchen interkommunalen
Gewerbegebietes zu haben.
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt:
Alternativen:
keine