Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung, Wirtschaftsförderung,
Liegenschaften des Rates der Stadt beschließt die
Stellungnahme der
Stadt Meerbusch gemäß § 2 (2) BauGB
zum Entwurf der 2.
Änderung des Zentrenkonzepts der Stadt Krefeld
Der Entwurf der 2. Änderung
des Zentrenkonzepts der Stadt Krefeld enspricht zum Zeitpunkt der Bearbeitung
den gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Veränderungen, die mit
dem Entwurf des Sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel
Nordrhein-Westfalen, der voraussichtlich 2013 in Kraft gesetzt wird, verbunden
sind, werden berücksichtigt. Das Zentrenkonzept definiert die zentralen
Versorgungsbereiche des gesamten Krefelder Stadtgebietes. Die räumliche
Definition der zentralen Versorgungsbereiche erfolgt parzellengenau und ist
nachvollziehbar.
Gemäß der Ziele der
Städtebaurechtsnovelle 2012 wird die abgrenzende Darstellung der zentralen Versorgungsbereiche
im Krefelder Flächennutzungsplan begrüßt.
Im Sinne des Urteils des OVG Münster vom 27.09.2012 sollte die zweite Änderung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts um Aussagen zum Annexhandel ergänzt werden.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 5. Dezember 2012 hat die Stadt Krefeld über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung ihres Zentrenkonzepts informiert und um Stellungnahme bis zum 15.02.2013 gebeten.
Aufgrund der Veränderungen, die sich zwischenzeitlich sowohl marktseitig als auch in Bezug auf gesetzgeberische Grundlagen für die Steuerung des Einzelhandels, insbesondere des großflächigen Einzelhandels ergeben haben, wurde das in 2002 erarbeitete Zentrenkonzept der Stadt Krefeld aktualisiert. Das Zentrenkonzept dient der Steuerung des großflächigen Einzelhandels.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit Datum vom 17.04.2012 den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel – gebilligt.
Zum Planentwurf für ein neues Landesentwicklungsprogramm soll noch ein Beteiligungsverfahren, in das neben den Kommunen in Nordrhein-Westfalen auch fachrelevante Institutionen eingebunden werden, stattfinden.
Gemäß § 5 (3a) der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse ist der Ausschuss für Planung und Liegenschaften zuständig für die Stellungnahme.
Unter der Internetadresse der Stadt Krefeld ist das umfangreiche Zentrenkonzept einzusehen:
http://www.krefeld.de/C12574810046E7EA/html/8DE92C10E0652AFEC1257AC8007C75CB?opendocument
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
keine
Alternativen:
keine