Beschlussvorschlag:
Die Errichtung des Jugendcafés am Standort des ehemaligen „Pappkarton“ wird aufgrund der Kosten/Nutzen-Betrachtung nicht weiterverfolgt.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach alternativen Standorten zu suchen und dabei die Inhalte und Programmatik des Konzeptes „Jugendcafé“ anzusetzen.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, gemeinsam mit hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteuren der Jugendarbeit, ein „mobiles“ musisch-kulturelles Konzept zu erarbeiten und umzusetzen.
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am
12. September 2012 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit die
Errichtung eines „Jugendcafés“ mit der für den Standort Alter Güterbahnhof
erarbeiteten Programmatik im Gebäude des ehemaligen „Pappkartons“ möglich ist.
Die bauliche Umsetzung wurde vom
Bereich Service Immobilien geprüft. Bei der Prüfung wurden die bisher von den
Freizeitspatzen genutzten Räume im Gebäude einbezogen, da eine Realisierung
ansonsten schon am verfügbaren Raumangebot gescheitert wäre.
Das
Gebäude „Pappkarton“ liegt innerhalb des B-Planes 278 „Sportanlage Am Strümper
Busch“. Dieses B-Plan-Gebiet löst durch die Sportanlage eine hohe Lärmbelastung
der umgebenden Wohnbebauung aus. Die Frage der zumutbaren bzw. der gesetzlich
zulässigen Lärmbelastung war seinerzeit gutachterlich im B-Plan-Verfahren
bearbeitet worden und ist mittlerweile auch Gegenstand verschiedener
Gerichtsverfahren. Insofern ist eine neue Nutzung des Pappkartons auch immer im
Hinblick auf den Umgebungslärmschutz zu bewerten.
Die
Frage der zulässigen Lärmemission des Pappkartons wurde mit dem Lärmschutzgutachter
diskutiert. Danach sind aufgrund der Nähe der Wohnbebauung zum Pappkarton
sämtliche Nutzungen nach 22:00 Uhr als sehr kritisch anzusehen. Vor diesem
Hintergrund ist das vorgesehene Nutzungsprofil mit Öffnungszeiten bis 24:00 Uhr
am Freitag und am Samstag am vorgesehenen Standort „Pappkarton“ nicht
umsetzbar.
Bei
einer Veränderung des Nutzungsprofils und Reduzierung der Nutzungszeiten in den
Abendstunden sind folgende Aufwendungen zu tätigen:
·
Der
Haupteingang ist von der bisherigen Gebäuderückseite an die Vorderfront zu
verlegen.
·
Das
Gebäude ist in den lauten Veranstaltungsbereichen (Veranstaltungssaal,
Thekenbereich, Musikproberaum) lärmtechnisch so zu dämmen, dass möglichst kein
Schall nach außen dringen kann (Fenster zumauern bzw. durch Schallschutzfenster
ersetzen, ausreichend schwere Wand- und Decken-/Dachkonstruktionen in den
Veranstaltungsräumen, schallschluckende Decken- u. ggf. Wandabsorber einsetzen,
ggf. technische Begrenzung der Maximal-Lautstärkepegel, Eingangsbereiche als
Türschleusen ausbilden, mechanische Be- und Entlüftungsanlage einbauen).
·
Die
Nutzungszeit ist auf 22:00 Uhr zu begrenzen, als Ausnahme können bis zu max. 10
mal im Jahr Veranstaltungen bis 24:00 Uhr vorgesehen werden, wobei die Anzahl
der Veranstaltungen auf der benachbarten Sportanlage mit angerechnet werden.
·
Zu-
und abfließender Verkehr sowie das Parken ist durch den Betreiber zu überwachen
bzw. mit geeigneten Ordnungsmaßnahmen zu reglementieren.
·
Das
übermäßig laute Unterhalten, ggf. Grölen, Musikabspielen auf den Außenflächen,
den Zugangswegen und den Parkplatzflächen durch Gäste, ist ebenfalls durch
geeignete Ordnungsmaßnahmen seitens des Betreibers zu reglementieren bzw. zu
unterbinden.
·
Vorstellbare
Nutzungen: Cafébetrieb, Workshops, Seminare, Filmvorführungen, Lesungen,
Theater, klassische Musik, gelegentliche Durchführung (max. 10 pro Jahr, s.o.)
von Diskos und Rock-/ Pop-Musikveranstaltungen, Bandproben.
Auf
Basis der vorgenannten Randbedingungen hat SIM den Gebäudebestand „Pappkarton“
untersucht und in einer Vorentwurfsplanung die notwendigen Veränderungen
erarbeitet. Anzumerken bleibt hier noch, dass der Vorentwurf kein
Behinderten-WC enthält.
Die
Frage des im Zuge des Bauantrages notwendigen Stellplatznachweises konnte
zeitbedingt bisher nicht abschließend geklärt und finanziell bewertet werden.
Durch
eine erste Kostenschätzung für Umbau / Renovierung / Ertüchtigung des
„Pappkartons“ und für die aus hiesiger Sicht notwendige Möblierung ist von
folgendem Mittelbedarf auszugehen:
Umbau / Renovierung / Ertüchtigung rd. 455 T€
Möblierung rd. 40 T€
Die Auswirkungen der Nutzungseinschränkungen auf die konzeptionellen
Rahmenbedingungen wurden vom Jugendamt mit den hauptamtlichen Fachkräften in
der offenen Jugendarbeit, dem Osterather Betreuungsverein als angedachten
Betriebsträger und der Musikszene Meerbusch, die einen Teil der Programmatik
übernehmen sollte, diskutiert.
Von allen Gesprächsteilnehmern wurden erhebliche Zweifel geäußert, dass
die gewünschten Wirkungen und Impulse für die Jugendszene in Meerbusch erzielt
werden können, wenn die Abende vor den schulfreien Tagen nach 22:00 Uhr nicht
genutzt werden können. Insofern kann ein Jugendcafé am Standort des ehemaligen
Pappkartons aufgrund der eingeschränkten Betriebsbedingungen nicht zur
gewünschten Neuausrichtung in der Jugendarbeit und damit ein Erreichen neuer
Besucher führen.
Die bisherige Finanzplanung für den lfd. Betrieb ist hinfällig, da
Einnahmen aus Events in der geplanten Größenordnung nicht erzielbar sind.
Vor dem Hintergrund der Kosten von rd. 500.000 € für die Ertüchtigung
der Räume des Pappkartons und der Tatsache, dass die Rahmenbedingungen nur eine
begrenzte Umsetzung der Programmatik für ein Jugendcafé zulassen, empfiehlt die
Verwaltung, von einer Realisierung baulicher Maßnahmen am genannten Standort
Abstand zu nehmen.
Die Jugendlichen in Meerbusch wünschen sich ein neues Angebot, welches sich von der traditionellen offenen
Jugendarbeit abhebt. Dieses lässt sich im Gebäude des ehemaligen Pappkartons
nicht realisieren.
Die Verwaltung schlägt vor, bis zu einer anderweitigen Lösung Teile des
Konzeptes aus dem Bereich
musisch-kulturellen Jugendarbeit im Rahmen eines mobilen Programms an
verschiedenen Standorten gemeinsam mit hauptamtlichen und ehrenamtlichen
Akteuren in der Jugendszene in Meerbusch zu entwickeln.
Zusammen mit der Musikszene Meerbusch e.V. könnte das Jugendamt mit den
hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteuren in der Jugendszene in Meerbusch einen
runden Tisch einberufen, Ideen besprechen und umsetzen.
Die Verwaltung schlägt vor, für diesen Zweck 20.000 € im Haushalt 2013
vorzusehen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Der Ansatz der Haushaltsposition 060 020 010 5318100 - Zuschüsse offene Kinder und
Jugendarbeit - berücksichtigt im Ansatz 50.000 € für einen sechsmonatigen
Betrieb des Jugendcafés im Alten Güterbahnhof Osterath. Es kann eine
entsprechende Reduzierung erfolgen.
Alternativen:
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