Betreff
Neuausrichtung der Offenen Jugendarbeit - Jugendcafé
Vorlage
FB2/455/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Errichtung des Jugendcafés am Standort des ehemaligen „Pappkarton“ wird aufgrund der Kosten/Nutzen-Betrachtung nicht weiterverfolgt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach alternativen Standorten zu suchen und dabei die Inhalte und Programmatik des Konzeptes „Jugendcafé“ anzusetzen.

 

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, gemeinsam mit hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteuren der Jugendarbeit, ein „mobiles“ musisch-kulturelles Konzept zu erarbeiten und umzusetzen.

 


Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 12. September 2012 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit die Errichtung eines „Jugendcafés“ mit der für den Standort Alter Güterbahnhof erarbeiteten Programmatik im Gebäude des ehemaligen „Pappkartons“ möglich ist.

 

Die bauliche Umsetzung wurde vom Bereich Service Immobilien geprüft. Bei der Prüfung wurden die bisher von den Freizeitspatzen genutzten Räume im Gebäude einbezogen, da eine Realisierung ansonsten schon am verfügbaren Raumangebot gescheitert wäre.

 

Das Gebäude „Pappkarton“ liegt innerhalb des B-Planes 278 „Sportanlage Am Strümper Busch“. Dieses B-Plan-Gebiet löst durch die Sportanlage eine hohe Lärmbelastung der umgebenden Wohnbebauung aus. Die Frage der zumutbaren bzw. der gesetzlich zulässigen Lärmbelastung war seinerzeit gutachterlich im B-Plan-Verfahren bearbeitet worden und ist mittlerweile auch Gegenstand verschiedener Gerichtsverfahren. Insofern ist eine neue Nutzung des Pappkartons auch immer im Hinblick auf den Umgebungslärmschutz zu bewerten.

Die Frage der zulässigen Lärmemission des Pappkartons wurde mit dem Lärmschutzgutachter diskutiert. Danach sind aufgrund der Nähe der Wohnbebauung zum Pappkarton sämtliche Nutzungen nach 22:00 Uhr als sehr kritisch anzusehen. Vor diesem Hintergrund ist das vorgesehene Nutzungsprofil mit Öffnungszeiten bis 24:00 Uhr am Freitag und am Samstag am vorgesehenen Standort „Pappkarton“ nicht umsetzbar.

 

Bei einer Veränderung des Nutzungsprofils und Reduzierung der Nutzungszeiten in den Abendstunden sind folgende Aufwendungen zu tätigen:

 

·         Der Haupteingang ist von der bisherigen Gebäuderückseite an die Vorderfront zu verlegen.

·         Das Gebäude ist in den lauten Veranstaltungsbereichen (Veranstaltungssaal, Thekenbereich, Musikproberaum) lärmtechnisch so zu dämmen, dass möglichst kein Schall nach außen dringen kann (Fenster zumauern bzw. durch Schallschutzfenster ersetzen, ausreichend schwere Wand- und Decken-/Dachkonstruktionen in den Veranstaltungsräumen, schallschluckende Decken- u. ggf. Wandabsorber einsetzen, ggf. technische Begrenzung der Maximal-Lautstärkepegel, Eingangsbereiche als Türschleusen ausbilden, mechanische Be- und Entlüftungsanlage einbauen).

·         Die Nutzungszeit ist auf 22:00 Uhr zu begrenzen, als Ausnahme können bis zu max. 10 mal im Jahr Veranstaltungen bis 24:00 Uhr vorgesehen werden, wobei die Anzahl der Veranstaltungen auf der benachbarten Sportanlage mit angerechnet werden.

·         Zu- und abfließender Verkehr sowie das Parken ist durch den Betreiber zu überwachen bzw. mit geeigneten Ordnungsmaßnahmen zu reglementieren.

·         Das übermäßig laute Unterhalten, ggf. Grölen, Musikabspielen auf den Außenflächen, den Zugangswegen und den Parkplatzflächen durch Gäste, ist ebenfalls durch geeignete Ordnungsmaßnahmen seitens des Betreibers zu reglementieren bzw. zu unterbinden.

·         Vorstellbare Nutzungen: Cafébetrieb, Workshops, Seminare, Filmvorführungen, Lesungen, Theater, klassische Musik, gelegentliche Durchführung (max. 10 pro Jahr, s.o.) von Diskos und Rock-/ Pop-Musikveranstaltungen, Bandproben.

 

Auf Basis der vorgenannten Randbedingungen hat SIM den Gebäudebestand „Pappkarton“ untersucht und in einer Vorentwurfsplanung die notwendigen Veränderungen erarbeitet. Anzumerken bleibt hier noch, dass der Vorentwurf kein Behinderten-WC enthält.

 

Die Frage des im Zuge des Bauantrages notwendigen Stellplatznachweises konnte zeitbedingt bisher nicht abschließend geklärt und finanziell bewertet werden.

 

Durch eine erste Kostenschätzung für Umbau / Renovierung / Ertüchtigung des „Pappkartons“ und für die aus hiesiger Sicht notwendige Möblierung ist von folgendem Mittelbedarf auszugehen:

 

Umbau / Renovierung / Ertüchtigung             rd. 455 T€

Möblierung                                                     rd.   40 T€

 

 

Die Auswirkungen der Nutzungseinschränkungen auf die konzeptionellen Rahmenbedingungen wurden vom Jugendamt mit den hauptamtlichen Fachkräften in der offenen Jugendarbeit, dem Osterather Betreuungsverein als angedachten Betriebsträger und der Musikszene Meerbusch, die einen Teil der Programmatik übernehmen sollte, diskutiert.

 

Von allen Gesprächsteilnehmern wurden erhebliche Zweifel geäußert, dass die gewünschten Wirkungen und Impulse für die Jugendszene in Meerbusch erzielt werden können, wenn die Abende vor den schulfreien Tagen nach 22:00 Uhr nicht genutzt werden können. Insofern kann ein Jugendcafé am Standort des ehemaligen Pappkartons aufgrund der eingeschränkten Betriebsbedingungen nicht zur gewünschten Neuausrichtung in der Jugendarbeit und damit ein Erreichen neuer Besucher führen.

Die bisherige Finanzplanung für den lfd. Betrieb ist hinfällig, da Einnahmen aus Events in der geplanten Größenordnung nicht erzielbar sind.

 

Vor dem Hintergrund der Kosten von rd. 500.000 € für die Ertüchtigung der Räume des Pappkartons und der Tatsache, dass die Rahmenbedingungen nur eine begrenzte Umsetzung der Programmatik für ein Jugendcafé zulassen, empfiehlt die Verwaltung, von einer Realisierung baulicher Maßnahmen am genannten Standort Abstand zu nehmen. 

 

Die Jugendlichen in Meerbusch wünschen sich ein neues Angebot, welches sich von der traditionellen offenen Jugendarbeit abhebt. Dieses lässt sich im Gebäude des ehemaligen Pappkartons nicht realisieren.

 

Die Verwaltung schlägt vor, bis zu einer anderweitigen Lösung Teile des Konzeptes aus dem Bereich  musisch-kulturellen Jugendarbeit im Rahmen eines mobilen Programms an verschiedenen Standorten gemeinsam mit hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteuren in der Jugendszene in Meerbusch zu entwickeln. 

 

Zusammen mit der Musikszene Meerbusch e.V. könnte das Jugendamt mit den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteuren in der Jugendszene in Meerbusch einen runden Tisch einberufen, Ideen besprechen und umsetzen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, für diesen Zweck 20.000 € im Haushalt 2013 vorzusehen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Der Ansatz der Haushaltsposition 060 020 010  5318100 - Zuschüsse offene Kinder und Jugendarbeit - berücksichtigt im Ansatz 50.000 € für einen sechsmonatigen Betrieb des Jugendcafés im Alten Güterbahnhof Osterath. Es kann eine entsprechende Reduzierung erfolgen.

 


Alternativen:

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