Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die XXIX. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren (Anlage A) zu beschließen und die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2011 im Jahr 2014 auszugleichen.
Die beigefügte Gebührenkalkulation 2013
(Anlage B) wird Gegenstand dieses Beschlusses.
Sachverhalt:
Die Höhe der
Abfallentsorgungsgebühren ist jährlich auf der Grundlage der
Betriebskostenabrechnung des abgelaufenen Jahres, der Erkenntnisse des
laufenden Jahres und den für das kommende Jahr erwarteten Aufwand und Ertrag zu
kalkulieren.
Die Abfallentsorgungsgebühren können für das Jahr
2013 geringfügig gesenkt werden.
Nach der
Gebührenkalkulation ergeben sich für
die Restabfallbehälter folgende Änderungen:
·
80-Liter-Restabfallbehälter:
Senkung um 1 € auf 104 € pro
Jahr,
·
120-Liter-Restabfallbehälter: Senkung um 2 € auf 150 € pro Jahr,
·
240-Liter-Restabfallbehälter: Senkung um 4 € auf 290 € pro Jahr,
·
1.100-Liter-Restabfallbehälter: Senkung um 16 € auf 1.352 € pro Jahr,
·
mit
wöchentlicher Leerung: Senkung
um 32 € auf 2.688 € pro Jahr,
·
mit
2x wöchentl. Leerung: Senkung
um 66 € auf 5.360 € pro Jahr.
In der
Gebührenkalkulation 2013 sind Gesamtkosten von 4.687.100 € berücksichtigt. Die
wesentlichen Kostenarten sind die Beseitigungs- u. Verwertungskosten (Gebühren
an Rhein-Kreis Neuss) mit 68,4 %, die Fuhrleistungen (Entsorger) mit 19,3 % und
die Innere Verrechnung (städt. Kosten) mit 6,4 %.
Der Vergleich
der Gebührenkalkulation 2013 (Anlage B) mit 2012 zeigt folgende wesentliche
Veränderungen:
·
Mehrkosten Beseitigung- und Verwertung:
Mit Schreiben
vom 31.07.2012 hat der Rhein-Kreis Neuss für 2013 eine Gebührenerhöhung für
Restabfall und Sperrgut von 177,87 €/t auf 185,50 €/t angekündigt. Diese soll
in der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft am 08.11.2012 erläutert
und mit den Vertretern der kreisangehörigen Kommunen abgestimmt werden. Dadurch
ergibt sich eine Kostenerhöhung von 117.344,00 €.
·
Erlöse aus der Altpapierverwertung:
Die
Altpapierverwertung wurde vom Rhein-Kreis Neuss europaweit ausgeschrieben. Die
Höhe der erzielbaren Erlöse ist von der Entwicklung des Altpapiermarktes
abhängig. In der Gebührenkalkulation 2013 wird mit einem Mindesterlös von
132.000 € gerechnet.
Die
Betriebskostenabrechnung 2011 (Anlage C) ergab eine positives Betriebsergebnis
von + 224.523,63 €.
Wesentliche Faktoren waren:
·
Bei
den Fuhrleistungen wurden durch den Rückgang der transportierten Abfallmengen -
76.564,28 € eingespart.
·
Durch
die zurückgegangenen Abfallmengen verringerte sich die Gesamtsumme der
tatsächlich an den Rhein-Kreis Neuss gezahlten Abfallentsorgungsgebühren um
-103.579,52 €.
·
Die
der Abfallentsorgung in Rechnung gestellten Kosten des Servicebereichs 11
Baubetriebshof konnten um - 31.922,44 € reduziert werden.
·
Aufgrund
des von den Bürgern mehr bestellten Abfallbehältervolumens stiegen die Erlöse
gegenüber der Kalkulation um + 24.930,50 €.
Durch die
Änderung des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW vom 13.12.2011 muss eine
Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten 4 Jahre (vorher 3 Jahre), also
spätestens 2015, ausgeglichen werden. Die Überdeckung 2011 soll zur Stützung
der Gebühren in die Gebührenkalkulation 2014 einfließen.
Die
Betriebskostenabrechnung 2011 (Anlage C) liegt zur Kenntnisnahme bei.
Die
Gegenüberstellung der Abfallgebühren 2012 mit vergleichbaren Nachbarkommunen
ergibt folgende Unterschiede am Beispiel eines 120 l Restabfallbehälters
(14-tägige Leerung, incl. Bioabfallgefäß):
·
Meerbusch 152,00
€
·
Dormagen 177,38
€
·
Kaarst 177,73
€
·
Neuss 179,01
€
·
Willich 208,41
€
Allerdings ist
zu berücksichtigen, dass die vorgenannten Gebühren teilweise verschiedene
Leistungen wie z.B. unterschiedliche Anzahl von Sperrgut- und
Grünbündelsammlungen, zusätzliche Serviceleistungen wie Annahme von Abfällen an
Wertstoffhöfen berücksichtigen und deshalb nur bedingt vergleichbar sind.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Gesamtkosten in Höhe von 4.687.100 €
Gebühreneinnahmen und Erlöse in Höhe
von 4.365.717,92 €
Zuführung der Kostenüberdeckung 2010 in
Höhe von 321.382,08 €
Alternativen:
keine