Betreff
XXIX. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren
Vorlage
FB1/438/2012
Aktenzeichen
1.70.15.02
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die XXIX. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren (Anlage A) zu beschließen und die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2011 im Jahr 2014 auszugleichen.

Die beigefügte Gebührenkalkulation 2013 (Anlage B) wird Gegenstand dieses Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren ist jährlich auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des abgelaufenen Jahres, der Erkenntnisse des laufenden Jahres und den für das kommende Jahr erwarteten Aufwand und Ertrag zu kalkulieren.

Die Abfallentsorgungsgebühren können für das Jahr 2013 geringfügig gesenkt werden.

Nach der Gebührenkalkulation ergeben sich für die Restabfallbehälter folgende Änderungen:

·         80-Liter-Restabfallbehälter:               Senkung um 1 € auf 104 € pro Jahr,

·         120-Liter-Restabfallbehälter:             Senkung um 2 € auf 150 € pro Jahr,

·         240-Liter-Restabfallbehälter:             Senkung um 4 € auf 290 € pro Jahr,

·         1.100-Liter-Restabfallbehälter:          Senkung um 16 € auf 1.352 € pro Jahr,

·         mit wöchentlicher Leerung:               Senkung um 32 € auf 2.688 € pro Jahr,

·         mit 2x wöchentl. Leerung:                 Senkung um 66 € auf 5.360 € pro Jahr.

 

In der Gebührenkalkulation 2013 sind Gesamtkosten von 4.687.100 € berücksichtigt. Die wesentlichen Kostenarten sind die Beseitigungs- u. Verwertungskosten (Gebühren an Rhein-Kreis Neuss) mit 68,4 %, die Fuhrleistungen (Entsorger) mit 19,3 % und die Innere Verrechnung (städt. Kosten) mit 6,4 %.

Der Vergleich der Gebührenkalkulation 2013 (Anlage B) mit 2012 zeigt folgende wesentliche Veränderungen:

·         Mehrkosten Beseitigung- und Verwertung:

Mit Schreiben vom 31.07.2012 hat der Rhein-Kreis Neuss für 2013 eine Gebührenerhöhung für Restabfall und Sperrgut von 177,87 €/t auf 185,50 €/t angekündigt. Diese soll in der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft am 08.11.2012 erläutert und mit den Vertretern der kreisangehörigen Kommunen abgestimmt werden. Dadurch ergibt sich eine Kostenerhöhung von 117.344,00 €.

·         Erlöse aus der Altpapierverwertung:

Die Altpapierverwertung wurde vom Rhein-Kreis Neuss europaweit ausgeschrieben. Die Höhe der erzielbaren Erlöse ist von der Entwicklung des Altpapiermarktes abhängig. In der Gebührenkalkulation 2013 wird mit einem Mindesterlös von 132.000 € gerechnet.

Die Betriebskostenabrechnung 2011 (Anlage C) ergab eine positives Betriebsergebnis von                 + 224.523,63 €. Wesentliche Faktoren waren:

·         Bei den Fuhrleistungen wurden durch den Rückgang der transportierten Abfallmengen - 76.564,28 € eingespart.

·         Durch die zurückgegangenen Abfallmengen verringerte sich die Gesamtsumme der tatsächlich an den Rhein-Kreis Neuss gezahlten Abfallentsorgungsgebühren um -103.579,52 €.

·         Die der Abfallentsorgung in Rechnung gestellten Kosten des Servicebereichs 11 Baubetriebshof konnten um - 31.922,44 € reduziert werden.

·         Aufgrund des von den Bürgern mehr bestellten Abfallbehältervolumens stiegen die Erlöse gegenüber der Kalkulation um + 24.930,50 €.

Durch die Änderung des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW vom 13.12.2011 muss eine Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten 4 Jahre (vorher 3 Jahre), also spätestens 2015, ausgeglichen werden. Die Überdeckung 2011 soll zur Stützung der Gebühren in die Gebührenkalkulation 2014 einfließen.

Die Betriebskostenabrechnung 2011 (Anlage C) liegt zur Kenntnisnahme bei.

Die Gegenüberstellung der Abfallgebühren 2012 mit vergleichbaren Nachbarkommunen ergibt folgende Unterschiede am Beispiel eines 120 l Restabfallbehälters (14-tägige Leerung, incl. Bioabfallgefäß):

·         Meerbusch                                         152,00 €

·         Dormagen                                          177,38 €

·         Kaarst                                                 177,73 €

·         Neuss                                                  179,01 €

·         Willich                                                 208,41 €

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die vorgenannten Gebühren teilweise verschiedene Leistungen wie z.B. unterschiedliche Anzahl von Sperrgut- und Grünbündelsammlungen, zusätzliche Serviceleistungen wie Annahme von Abfällen an Wertstoffhöfen berücksichtigen und deshalb nur bedingt vergleichbar sind.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Gesamtkosten in Höhe von 4.687.100 €

Gebühreneinnahmen und Erlöse in Höhe von 4.365.717,92 €

Zuführung der Kostenüberdeckung 2010 in Höhe von 321.382,08 €

 


Alternativen:

keine