Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die Wohnbaugrundstücke im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 271, Meerbusch-Büderich, Gewerbe- und Wohnpark Böhlerstraße
(Flurstücke Nr. 553-556, 561-563, 568-572) werden zum Höchstgebot, mindestens
aber zu einem Kaufpreis in Höhe von 380,00 €/m²; das Mischgebietsgrundstück
(Flurstück-Nr. 552) sowie das Mischgebietsgrundstück (Flurstücke 564, 566, 574)
ebenfalls zum Höchstgebot, jedoch zu einem Mindestkaufpreis von
360,00 €/m² einschl. Anliegerbeiträge verkauft.
Entscheidend für die Vergabe wird sowohl das Kaufpreisgebot
als auch der städtebauliche Entwurf sein. Die Stadt behält sich
Nachverhandlungen sowohl hinsichtlich des Kaufpreisgebotes als auch der
Planentwürfe vor.
Die Grundstücke für die Einfamilienhausbebauung
und für die Mischgebietsbebauung sollen an Investoren veräußert werden.
Dabei besteht die Möglichkeit, sich sowohl auf
alle ausgeschriebenen Grundstücke gleichzeitig zu bewerben als auch jeweils
einzeln auf den Komplex der Wohnbaugrundstücke und der beiden
Mischgebietsgrundstücke.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücke national im Rahmen einer
freihändigen Vergabe öffentlich auszuschreiben, wobei ein Anspruch auf Zuschlag
ausgeschlossen wird.
2.
Der
Zuschlag soll auf das wirtschaftlichste Angebot entsprechend der nachstehenden
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung erteilt werden:
2.1 Für die Mischgebietsgrundstücke
Preis 50 %
Städtebauliche
Qualität 50 %
-
Eingliederung in das bauliche Umfeld –
Umgang mit Trauf-, First- und
Gebäudehöhen 5
Punkte
- Fassadengliederung und Dachgestaltung/Fassadenmaterialien 5 Punkte
- Freiraumgestaltung 2
Punkte
- Anordnung der Stellplätze 2
Punkte
-
Vollständige Nutzung regenerativer Energiequellen 2
Punkte
Darüber
hinaus bestehen folgende Ausschlusskriterien:
- Unterbietung des Mindestkaufpreises von
360,00 €/m²
- kein Finanzierungsnachweis über den
gebotenen Kaufpreis
- weniger als 10 % gewerbliche Nutzung (BGF)
- weniger als 10 % Wohnnutzung (BGF)
- keine Barrierefreiheit bei den Wohnungen
2.2 Für die Wohnbaugrundstücke
Preis 50 %
Städtebauliche
Qualität 50 %
-
Eingliederung in das bauliche Umfeld -
Umgang mit Trauf-, First- und
Gebäudehöhen 5
Punkte
- Fassadengliederung und Dachgestaltung/Fassadenmaterialien 5 Punkte
- Freiraumgestaltung 2
Punkte
- Anordnung der Stellplätze 2
Punkte
-
Vollständige Nutzung regenerativer Energiequellen 2
Punkte
Darüber
hinaus bestehen folgende Ausschlusskriterien:
- Unterbietung des Mindestkaufpreises von
380,00 €/m²
- kein Finanzierungsnachweis über den
gebotenen Kaufpreis
- keine Doppelhäuser
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat am 26. November 2009, TOP
6, beschlossen, die städtischen Wohnbaugrundstücke zu einem Kaufpreis von
380,00 €/m² und die Mischgebietsgrundstücke mit einem Wert von 360,00 €/m²
einschl. Anliegerbeiträgen zu veräußern.
Nach der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung
des Europäischen Gerichtshofes vom 25. März 2010 besteht keine Notwendigkeit
mehr, die Grundstücke EU-weit auszuschreiben.
Die Stadt Meerbusch ist aufgrund
haushaltsrechtlicher Grundsätze zur sparsamen und wirtschaftlichen
Haushaltsführung verpflichtet (§ 25 GemHVO). Dazu gehört es auch, im Eigentum
der Stadt befindliche Liegenschaften möglichst wirtschaftlich günstig und
städtebaulich vertretbar zu veräußern.
Um hier möglichst effizient das
wirtschaftlich günstigste und städtebaulich attraktivste Konzept beauftragen zu können, schlägt die Verwaltung die Durchführung einer freihändigen Vergabe vor.
Nach § 3 Abs. 5 Nr. 3 VOB/A ist
eine freihändige Vergabe zulässig, wenn die Leistung nach Art und Umfang vor
der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend festgelegt werden kann, dass
hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können. Dies ist vorliegend
gegeben, weil im Vorhinein nicht genau festgelegt werden kann, mit welchen
städtebaulichen Konzepten entsprechende Bieter aufwarten werden.
Mit dem Verkauf der Grundstücke
soll einerseits ein möglichst hoher Kaufpreis erzielt und zum anderen ein
möglichst optimales städtebauliches Konzept realisiert werden. Deshalb sind der
Preis sowie das städtebauliche Konzept insgesamt gleichrangig zu bewerten.
Die Einzelbewertung ist wie
folgt vorgesehen:
Für die Mischgebietsgrundstücke
Preis 50 %
Der Bieter mit dem höchsten Angebotspreis erhält 16
Wertungspunkte. Ein Preis von 360,00 €/m² erhält 0 Wertungspunkte. Die
Punkte für dazwischen liegende Preisangebote werden auf 3 Stellen hinter dem
Komma interpoliert.
Städtebauliche
Qualität 50 %
Für dieses Zuschlagskriterium werden 5
Unterkriterien gebildet. Für jedes der Unterkriterien erhalten die Bieter
folgende Punktzahl:
zu a) und b)
0 Punkte, wenn das Kriterium nicht oder
unzureichend erfüllt ist,
1 – 2 Punkte bei ausreichener Erfüllung,
3 – 4 Punkte bei durchschnittlicher
Erfüllung und
5 Punkte bei überdurchschnittlicher
Erfüllung
zu c) bis e)
0 Punkte, wenn das Kriterium nicht oder
unzureichend erfüllt ist,
1 Punkt bei durchschnittlicher Erfüllung,
2 Punkte bei überdurchschnittlicher
Erfüllung
Die Unterkriterien sind:
a) Eingliederung in das bauliche
Umfeld –
Umgang mit Trauf-, First- und
Gebäudehöhen 5
Punkte
b) Fassadengliederung und
Dachgestaltung/Fassadenmaterialien 5
Punkte
c) Freiraumgestaltung 2
Punkte
d) Anordnung der Stellplätze 2
Punkte
e) Vollständige Nutzung
regenerativer Energiequellen 2
Punkte
Darüber
hinaus bestehen folgende Ausschlusskriterien:
- Unterbietung des Mindestkaufpreises von
360,00 €/m²
- kein Finanzierungsnachweis über den
gebotenen Kaufpreis
- weniger als 10 % gewerbliche Nutzung (BGF)
- weniger als 10 % Wohnnutzung (BGF)
- keine Barrierefreiheit bei den Wohnungen
Für die Wohnbaugrundstücke
Preis 50 %
Der Bieter mit dem höchsten Angebotspreis erhält 16
Wertungspunkte. Ein Preis von 380,00 €/m² erhält 0 Wertungspunkte. Die
Punkte für dazwischen liegende Preisangebote werden auf 3 Stellen hinter dem
Komma interpoliert.
Städtebauliche
Qualität 50 %
Für dieses Zuschlagskriterium werden 5
Unterkriterien gebildet. Für jedes der Unterkriterien erhalten die Bieter
folgende Punktzahl:
zu a) und b)
0 Punkte, wenn das Kriterium nicht oder
unzureichend erfüllt ist,
1 – 2 Punkte bei ausreichener Erfüllung,
3 – 4 Punkte bei durchschnittlicher
Erfüllung und
5 Punkte bei überdurchschnittlicher
Erfüllung
zu c) bis e)
0 Punkte, wenn das Kriterium nicht oder
unzureichend erfüllt ist,
1 Punkt bei durchschnittlicher Erfüllung,
2 Punkte bei überdurchschnittlicher
Erfüllung
Die Unterkriterien sind:
a) Eingliederung in das bauliche Umfeld
–
Umgang mit Trauf-, First- und
Gebäudehöhen 5
Punkte
b) Fassadengliederung und
Dachgestaltung/Fassadenmaterialien 5
Punkte
c) Freiraumgestaltung 2
Punkte
d) Anordnung der Stellplätze 2
Punkte
e) Vollständige Nutzung
regenerativer Energiequellen 2
Punkte
Darüber
hinaus bestehen folgende Ausschlusskriterien:
- Unterbietung des Mindestkaufpreises von
380,00 €/m²
- kein Finanzierungsnachweis über den
gebotenen Kaufpreis
- keine Doppelhäuser
Gemäß der städtebaulichen Konzeption des
Bebauungsplanes Nr. 271 sind folgende Baugrundstücke zum Verkauf vorgesehen:
·
6 Grundstücke für Wohnbebauung, von 324 m² - 333 m²
sowie
·
2 Grundstücke für eine Mischnutzung – Wohnen und
Gewerbe, von 537 m² und 2.380 m².
Die Wohnbaugrundstücke (Flurstücke 550 und 551)
werden zu einem späteren Zeitpunkt zum Verkauf angeboten. Eine Veräußerung
dieser Parzellen ist erst dann möglich, wenn die Entwässerungsanlagen, die auch
die Flächen von Böhler mit erschließen, endgültig hergestellt sind.
Der am 29. Juni 2006 in Kraft getretene
Bebauungsplan Nr. 271 bildet die Grundlage zum Verkauf der stadteigenen
Grundstücke.
Die Realisierungsabschnitte für die überwiegend
nicht im städtischen Eigentum befindlichen Flächen sind im städtebaulichen
Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 271 geregelt. Über den zeitlichen Rahmen ist
derzeit keine Aussage möglich.
Die umfangreichen örtlichen Vorarbeiten
einschließlich Erschließung (Kanal- und Baustraße) für die Veräußerung der
städtischen Grundstücke werden voraussichtlich im Winter 2012/2013 begonnen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Sofern man von den Mindestkaufpreisen ausgeht,
belaufen sich die Einnahmen mindestens auf 1.801.000,00 €. Sie werden im
Fachbereich 6 bei Auftragssachkonto U 01014002/6821000 voraussichtlich in
den Jahren 2013/2014 verbucht.