Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat zu beschließen:
* Die städtische Raphael-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen wird gem. § 81 Schulgesetz NRW mit Ablauf des 31. Juli 2013 sofort aufgelöst.
* Die derzeitigen Schüler der Primarstufe der städtischen Raphael-Schule können nach deren Auflösung den gemeinsamen Unterricht an einer Meerbuscher Grundschule besuchen oder wie die anderen derzeitigen Schüler der städtischen Raphael-Schule die zukünftige Förderschule des Rhein-Kreises Neuss Martinus-Schule in Kaarst besuchen.
* Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Genehmigung der Schulaufsicht gem. § 81 (3) Schulgesetz NRW zu beantragen.
* Vorbehaltlich der Genehmigung dieses Beschlusses durch die Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsichtsbehörde wird gem. § 80 (2) Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.
* Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verträge im Zusammenhang mit dem Übergang von Schülern zur entsprechenden Förderschule des Rhein-Kreises Neuss und dem Vermögens- / Eigentumsübergang an Sachmitteln der städtischen Raphael-Schule vorzubereiten.
Sachverhalt: Die Verwaltung hat in der Vergangenheit
mehrfach sowohl schriftlich als auch mündlich zur Situation der rückläufigen
Schülerzahlen der städt. Raphael-Schule vorgetragen. Im Hinblick auf eine
schulrechtliche Änderung zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention hatten die
Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsicht sowie die Schulaufsicht
davon abgeraten, eine Erweiterung um den Förderschwerpunkt „Sprache“, wie von
der Schulleitung gewünscht, vorzunehmen: Im Rahmen der Schulträgerberatung bei der
Bezirksregierung Düsseldorf am 25.05.2010 wurde ein diesbezüglicher Bedarf
verneint.
Wie mit Informationsvorlage FB 3/131/2012 zur Sitzung des Ausschusses
für Schule und Sport erläutert, wurde aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen
gemeinsam mit den Städten Kaarst und Korschenbroich sowie dem Rhein-Kreis ein
Konzept erarbeitet, welches die förderpädagogische Versorgung für Schüler aus
den betroffenen Kommunen auch bei erwarteten weiterhin rückläufigen
Schülerzahlen sichert.
Die Begründung zu dieser Drucksache, die dieser Beschlussvorlage als
Anlage beigefügt ist, beinhaltet die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung
bezogen auf die städtische Raphael-Schule. Das ist insbesondere die Darstellung
der Schülerzahlentwicklung, die für das Schuljahr 2013/2014 nur noch 67 Schüler
erwarten lässt und damit unter die Zahl sinkt, die die Verlängerung der
Ausnahmegenehmigung voraussetzt.
In
dieser Entwicklung und Vorausschau auf das kommende Schuljahr spiegelt sich der
Wunsch vieler Eltern wieder, Formen des gemeinsamen Unterrichts für ihre Kinder
zu wählen. Gemeinsamer Unterricht an Grundschulen findet in zunehmender Anzahl
bereits seit einigen Jahren statt (an der städt. Adam-Riese-GGS 17 Schüler, an
der städt. Erwin-Heerich-GGS und städt. Barbara-Gerretz-GGS je ein Schüler –
Stand Schuljahr 2011/2012). Hierdurch minimiert
sich die Zahl der Primarschüler an der Förderschule noch mehr.
Zusätzlich
zu den bestehenden integrativen Lerngruppen an der
Maria-Montessori-Gesamtschule ist beabsichtigt, in Zusammenhang mit der
Errichtung einer weiterführenden Schule den gemeinsamen und integrativen
Unterricht auszubauen. Dadurch wird das Angebot an gemeinsamen
Unterrichtsformen erweitert.
Die
Initiative der Städte Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch will trotz sinkender
Schülerzahlen und zunehmendem Angebot an gemeinsamem Unterricht einen ortsnahen
Unterricht an einer Förderschule Lernen für diejenigen sicherstellen, die den
Unterricht dort bevorzugen. Ohne eine Zusammenfassung der Schulen würde die
städt. Raphael-Schule voraussichtlich ab dem Schuljahr 2013/2014 mit weniger
als 72 Schülern zwingend endgültig zu schließen sein. Bei der Abwägung des
Standortes (Meerbusch oder Kaarst) ist die Zahl der Schüler an den bisherigen
Standorten zugrunde zu legen: Meerbusch 79, Kaarst 101. Die Zahl der Schüler
aus Kaarst überwiegt die Zahl der Schüler aus Meerbusch.
Mit
dem Beschlussentwurf dieser Vorlage wird ein angemessener Unterricht für die
Schüler der Raphael-Schule sichergestellt werden Ohne eine solche
schulorganisatorische Maßnahme liefe die Schule und ihre Schülerschaft Gefahr
wegen des Unterschreitens der absoluten Mindestgröße ohne
Mitwirkungsmöglichkeit die Auflösung der Schule hinnehmen und sich an einer
anderen Schule eines fremden Schulträgers anmelden zu müssen.
Die
vom Kreis und den kreisangehörigen Städten / Gemeinden angestrebte
Zusammenfassung von Standorten im Norden und im Süden – außer der Stadt Neuss
mit eigenen Förderschulen – ermöglicht ein nachhaltiges Angebot an Förderschulen.
Das
Gebäude der Martinus-Schule in Kaarst ist ein ca. 100 Jahre altes typisches
Schulgebäude, das jedoch regelmäßig unterhalten ist und laut Auskunft der
Stadtverwaltung Kaarst keinen Unterhaltungsstau und auch keine veraltete
Ausstattung aufweist. Die Schule belegt derzeit 9 Klassenräume, wobei der
geringen Schülerzahl in der Primarstufe entsprechend zurzeit 1. + 2.
Jahrgangsstufe und 3. + 4.
Jahrgangsstufe gemeinsam unterrichtet werden. Die Schülerzahlen der Raphael-Schule
lassen das nach einer Zusammenlegung für die 1. + 2. Jahrgangsstufe auch
weiterhin erwarten. Für den Fall, dass eine räumliche Erweiterung dennoch
unumgänglich sein sollten, stehen bis zu zwei weitere Räume in dem neuen
Schulgebäudeteil zur Verfügung, indem sich der Werkraum und bereits ein
Klassenraum der Martinus-Schule befinden. Dieses Gebäudeteil liegt am selben
Schulhof und beherbergt die städtische Realschule.
Die
Organisation des bedarfsgerechten Schülertransportes wird Gegenstand der
Abstimmung zwischen Schule und Rhein-Kreis Neuss als neuer Schulträger sein.
Der Rhein-Kreis Neuss hat bereits in Meerbusch nach der Organisation und dem
Umfang des Schülertransportes/Schülerspezialverkehrs gefragt. Er ist
entsprechend informiert. Wie die Stadt Meerbusch unterhält der Zweckverband
Martinus-Schule für deren Schüler einen Schülerspezialverkehr, auch nach Ende
der offenen Ganztagsschule. Die Stadt Meerbusch ist bereit, den Rhein-Kreis
Neuss in den Vertrag zum Schülerspezialverkehr für die Raphael-Schule eintreten
zu lassen. Schülerspezialverkehr im Detail kann erst geregelt werden, wenn der
Schulträgerwechsel dem Grunde nach entschieden ist. Solche Details hängen von
Unterrichtsgestaltung und Wohnorten ab.
Der Wunsch der Schulkonferenz nach möglichst großer personeller
Kontinuität des Einsatzes der Lehrer der Raphael-Schule zukünftig auch an der
Martinus-Förderschule des Rhein-Kreises Neuss wird geteilt. Die Schulaufsicht
beim Rhein-Kreis Neuss hat das Ziel, die Lehrkräfte der Raphael-Schule zur
neuen Förderschule umzusetzen. Des Weiteren beabsichtigt sie sicherzustellen,
Förderlehrer zur Stärkung des gemeinsamen Unterrichts an Grundschulen in
Meerbusch abzuordnen.
Die besondere Ausstattung der städtischen Raphael-Schule soll zum
Einsatz an der Martinus-Förderschule des Rhein-Kreises Neuss auch weiterhin
eingesetzt werden können. Deshalb wird deren Übereignung im weiteren Verfahren
geregelt werden. Die Verwaltung wird die dazu notwendigen
öffentlich-rechtlichen Verträge ausarbeiten.
Die Schulkonferenz wurde gem. § 76 i.V.m. § 65 Schulgesetz NRW
beteiligt und hat mit Eingang vom 19. September ihre als Anlage dieser Vorlage
beigefügte Stellungnahme abgegeben. Der Inhalt der Begründung dieser Vorlage
geht auf die in der Stellungnahme genannten Punkte ein, insbesondere auf den
vorvorletzten und vorletzten Absatz der Stellungnahme.
Darüber hinaus hat der Vorsitzende der Schulpflegschaft eine
Stellungnahme eingereicht. Die Schulpflegschaft ist kein Mitwirkungsorgan, also
auch nicht verfahrensbeteiligt. Dennoch ist diese Stellungnahme und die Antwort
darauf als Anlage beigefügt.
In einer ersten Vorabstimmung des Rhein-Kreises Neuss mit der
Bezirksregierung wurde geklärt, dass der Übergang der Martinus-Förderschule vom
Zweckverband zum Rhein-Kreis Neuss keine Errichtung einer Schule ist, sondern
nur ein Schulträgerwechsel. Deshalb müssen hier auch nicht die
Verfahrensvoraussetzungen für eine Errichtung erfüllt werden. Die Auflösung der
städtischen Raphael-Schule erfolgt in einem eigenen Verfahrensschritt mit
eigener Genehmigung der oberen Schulaufsicht.
Der Leitfaden der Bezirksregierung Düsseldorf nennt folgende
erforderliche Verfahrensschritte und Unterlagen:
- ordnungsgemäßer Ratsbeschluss (§ 81 Abs. 2 SchulG NRW) mit dem Text
der Beschlussvorlage,
- Nachweis der erforderlichen Beteiligungen (Schulausschuss,
Schulkonferenz),
- eine schulfachliche Stellungnahme des Schulamtes,
- Benennung des Termins der sofortigen Auflösung,
- Begründung des Antrags unter Darlegung einer anlassbezogenen
Schulentwicklungsplanung
(§ 80 Abs. 6 SchulG NRW),
- Darstellung der künftigen Beschulung der betroffenen Schülerinnen
und Schüler.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Auflösung der Raphael-Schule entfallen die entsprechenden
Haushaltspositionen im Haushalt der Stadt Meerbusch ab dem Haushaltsjahr 2013
teilweise, ab dem Haushaltsjahr 2014 in vollem Umfang. Durch die Vermögens- und
Eigentumsübertragung der Sachausstattung
der Raphael-Schule zur weiteren Verwendung durch den Rhein-Kreis Neuss für die
von ihm zu übernehmende Martinus-Förderschule vermindert sich das Vermögen der
Stadt Meerbusch entsprechend. Gem. § 90 (3) Gemeindeordnung NRW ist diese
Übertragung zulässig, da mit Auflösung der Raphael-Schule diese Sachausstattung
nicht mehr benötigt wird. Die Festlegung der Details und der Zweckbindung
erfolgt in einem entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem
Rhein-Kreis Neuss.
Es fallen insbesondere folgende Aufwandspositionen weg (Beträge jeweils Ansatz HhJ 2012):
Produkt: zentrale Schulträgeraufgaben
Anteil Schülerfahrkosten: 40.000 €
Anteil Lernmittel: 5.000 €
Anteil Aufwand oGS: 30.000 €
Produkt Raphael-Schule
Unterhaltung der Einrichtung: 700 €
Lehr- und Lernmittel,
Ergänzung der Einrichtung 8.000 €
Erwerb Vermögensgegenstände 3.000 €
Summe: 86.700 €.