Betreff
Kooperation mit dem Rhein-Kreis Neuss im Bereich der Förderschulen für Lernen, Auflösung der städtischen Raphael-Schule
Vorlage
FB3/434/2012
Aktenzeichen
FB 3-40 /Krl.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat zu beschließen:

 

* Die städtische Raphael-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen wird gem. § 81 Schulgesetz NRW mit Ablauf des 31. Juli 2013 sofort aufgelöst.

 

* Die derzeitigen Schüler der Primarstufe der städtischen Raphael-Schule können nach deren Auflösung den gemeinsamen Unterricht an einer Meerbuscher Grundschule besuchen oder wie die anderen derzeitigen Schüler der städtischen Raphael-Schule die zukünftige Förderschule des Rhein-Kreises Neuss Martinus-Schule in Kaarst besuchen.

 

* Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Genehmigung der Schulaufsicht gem. § 81 (3) Schulgesetz NRW zu beantragen.

 

* Vorbehaltlich der Genehmigung dieses Beschlusses durch die Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsichtsbehörde wird gem. § 80 (2) Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.

 

* Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verträge im Zusammenhang mit dem Übergang von Schülern zur entsprechenden Förderschule des Rhein-Kreises Neuss und dem Vermögens- / Eigentumsübergang an Sachmitteln der städtischen Raphael-Schule vorzubereiten.

 

 


Sachverhalt: Die Verwaltung hat in der Vergangenheit mehrfach sowohl schriftlich als auch mündlich zur Situation der rückläufigen Schülerzahlen der städt. Raphael-Schule vorgetragen. Im Hinblick auf eine schulrechtliche Änderung zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention hatten die Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsicht sowie die Schulaufsicht davon abgeraten, eine Erweiterung um den Förderschwerpunkt „Sprache“, wie von der Schulleitung gewünscht, vorzunehmen: Im Rahmen  der Schulträgerberatung bei der Bezirksregierung Düsseldorf am 25.05.2010 wurde ein diesbezüglicher Bedarf verneint.

 

Wie mit Informationsvorlage FB 3/131/2012 zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport erläutert, wurde aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen gemeinsam mit den Städten Kaarst und Korschenbroich sowie dem Rhein-Kreis ein Konzept erarbeitet, welches die förderpädagogische Versorgung für Schüler aus den betroffenen Kommunen auch bei erwarteten weiterhin rückläufigen Schülerzahlen sichert.

 

Die Begründung zu dieser Drucksache, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, beinhaltet die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung bezogen auf die städtische Raphael-Schule. Das ist insbesondere die Darstellung der Schülerzahlentwicklung, die für das Schuljahr 2013/2014 nur noch 67 Schüler erwarten lässt und damit unter die Zahl sinkt, die die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung voraussetzt.

 

In dieser Entwicklung und Vorausschau auf das kommende Schuljahr spiegelt sich der Wunsch vieler Eltern wieder, Formen des gemeinsamen Unterrichts für ihre Kinder zu wählen. Gemeinsamer Unterricht an Grundschulen findet in zunehmender Anzahl bereits seit einigen Jahren statt (an der städt. Adam-Riese-GGS 17 Schüler, an der städt. Erwin-Heerich-GGS und städt. Barbara-Gerretz-GGS je ein Schüler – Stand Schuljahr 2011/2012). Hierdurch minimiert  sich die Zahl der Primarschüler an der Förderschule noch mehr.

 

Zusätzlich zu den bestehenden integrativen Lerngruppen an der Maria-Montessori-Gesamtschule ist beabsichtigt, in Zusammenhang mit der Errichtung einer weiterführenden Schule den gemeinsamen und integrativen Unterricht auszubauen. Dadurch wird das Angebot an gemeinsamen Unterrichtsformen erweitert.

 

Die Initiative der Städte Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch will trotz sinkender Schülerzahlen und zunehmendem Angebot an gemeinsamem Unterricht einen ortsnahen Unterricht an einer Förderschule Lernen für diejenigen sicherstellen, die den Unterricht dort bevorzugen. Ohne eine Zusammenfassung der Schulen würde die städt. Raphael-Schule voraussichtlich ab dem Schuljahr 2013/2014 mit weniger als 72 Schülern zwingend endgültig zu schließen sein. Bei der Abwägung des Standortes (Meerbusch oder Kaarst) ist die Zahl der Schüler an den bisherigen Standorten zugrunde zu legen: Meerbusch 79, Kaarst 101. Die Zahl der Schüler aus Kaarst überwiegt die Zahl der Schüler aus Meerbusch.

 

Mit dem Beschlussentwurf dieser Vorlage wird ein angemessener Unterricht für die Schüler der Raphael-Schule sichergestellt werden Ohne eine solche schulorganisatorische Maßnahme liefe die Schule und ihre Schülerschaft Gefahr wegen des Unterschreitens der absoluten Mindestgröße ohne Mitwirkungsmöglichkeit die Auflösung der Schule hinnehmen und sich an einer anderen Schule eines fremden Schulträgers anmelden zu müssen.

 

Die vom Kreis und den kreisangehörigen Städten / Gemeinden angestrebte Zusammenfassung von Standorten im Norden und im Süden – außer der Stadt Neuss mit eigenen Förderschulen – ermöglicht ein nachhaltiges Angebot an Förderschulen.

 

Das Gebäude der Martinus-Schule in Kaarst ist ein ca. 100 Jahre altes typisches Schulgebäude, das jedoch regelmäßig unterhalten ist und laut Auskunft der Stadtverwaltung Kaarst keinen Unterhaltungsstau und auch keine veraltete Ausstattung aufweist. Die Schule belegt derzeit 9 Klassenräume, wobei der geringen Schülerzahl in der Primarstufe entsprechend zurzeit 1. + 2. Jahrgangsstufe und 3. + 4.  Jahrgangsstufe gemeinsam unterrichtet werden. Die Schülerzahlen der Raphael-Schule lassen das nach einer Zusammenlegung für die 1. + 2. Jahrgangsstufe auch weiterhin erwarten. Für den Fall, dass eine räumliche Erweiterung dennoch unumgänglich sein sollten, stehen bis zu zwei weitere Räume in dem neuen Schulgebäudeteil zur Verfügung, indem sich der Werkraum und bereits ein Klassenraum der Martinus-Schule befinden. Dieses Gebäudeteil liegt am selben Schulhof und beherbergt die städtische Realschule.

 

Die Organisation des bedarfsgerechten Schülertransportes wird Gegenstand der Abstimmung zwischen Schule und Rhein-Kreis Neuss als neuer Schulträger sein. Der Rhein-Kreis Neuss hat bereits in Meerbusch nach der Organisation und dem Umfang des Schülertransportes/Schülerspezialverkehrs gefragt. Er ist entsprechend informiert. Wie die Stadt Meerbusch unterhält der Zweckverband Martinus-Schule für deren Schüler einen Schülerspezialverkehr, auch nach Ende der offenen Ganztagsschule. Die Stadt Meerbusch ist bereit, den Rhein-Kreis Neuss in den Vertrag zum Schülerspezialverkehr für die Raphael-Schule eintreten zu lassen. Schülerspezialverkehr im Detail kann erst geregelt werden, wenn der Schulträgerwechsel dem Grunde nach entschieden ist. Solche Details hängen von Unterrichtsgestaltung und Wohnorten ab.

 

Der Wunsch der Schulkonferenz nach möglichst großer personeller Kontinuität des Einsatzes der Lehrer der Raphael-Schule zukünftig auch an der Martinus-Förderschule des Rhein-Kreises Neuss wird geteilt. Die Schulaufsicht beim Rhein-Kreis Neuss hat das Ziel, die Lehrkräfte der Raphael-Schule zur neuen Förderschule umzusetzen. Des Weiteren beabsichtigt sie sicherzustellen, Förderlehrer zur Stärkung des gemeinsamen Unterrichts an Grundschulen in Meerbusch abzuordnen. 

 

Die besondere Ausstattung der städtischen Raphael-Schule soll zum Einsatz an der Martinus-Förderschule des Rhein-Kreises Neuss auch weiterhin eingesetzt werden können. Deshalb wird deren Übereignung im weiteren Verfahren geregelt werden. Die Verwaltung wird die dazu notwendigen öffentlich-rechtlichen Verträge ausarbeiten.

 

Die Schulkonferenz wurde gem. § 76 i.V.m. § 65 Schulgesetz NRW beteiligt und hat mit Eingang vom 19. September ihre als Anlage dieser Vorlage beigefügte Stellungnahme abgegeben. Der Inhalt der Begründung dieser Vorlage geht auf die in der Stellungnahme genannten Punkte ein, insbesondere auf den vorvorletzten und vorletzten Absatz der Stellungnahme.

 

Darüber hinaus hat der Vorsitzende der Schulpflegschaft eine Stellungnahme eingereicht. Die Schulpflegschaft ist kein Mitwirkungsorgan, also auch nicht verfahrensbeteiligt. Dennoch ist diese Stellungnahme und die Antwort darauf als Anlage beigefügt.

 

In einer ersten Vorabstimmung des Rhein-Kreises Neuss mit der Bezirksregierung wurde geklärt, dass der Übergang der Martinus-Förderschule vom Zweckverband zum Rhein-Kreis Neuss keine Errichtung einer Schule ist, sondern nur ein Schulträgerwechsel. Deshalb müssen hier auch nicht die Verfahrensvoraussetzungen für eine Errichtung erfüllt werden. Die Auflösung der städtischen Raphael-Schule erfolgt in einem eigenen Verfahrensschritt mit eigener Genehmigung der oberen Schulaufsicht.

 

Der Leitfaden der Bezirksregierung Düsseldorf nennt folgende erforderliche Verfahrensschritte und Unterlagen:

 

- ordnungsgemäßer Ratsbeschluss (§ 81 Abs. 2 SchulG NRW) mit dem Text der Beschlussvorlage,

 

- Nachweis der erforderlichen Beteiligungen (Schulausschuss, Schulkonferenz),

 

- eine schulfachliche Stellungnahme des Schulamtes,

 

- Benennung des Termins der sofortigen Auflösung,

 

- Begründung des Antrags unter Darlegung einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung

(§ 80 Abs. 6 SchulG NRW),

 

- Darstellung der künftigen Beschulung der betroffenen Schülerinnen und  Schüler.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Auflösung der Raphael-Schule entfallen die entsprechenden Haushaltspositionen im Haushalt der Stadt Meerbusch ab dem Haushaltsjahr 2013 teilweise, ab dem Haushaltsjahr 2014 in vollem Umfang. Durch die Vermögens- und Eigentumsübertragung der  Sachausstattung der Raphael-Schule zur weiteren Verwendung durch den Rhein-Kreis Neuss für die von ihm zu übernehmende Martinus-Förderschule vermindert sich das Vermögen der Stadt Meerbusch entsprechend. Gem. § 90 (3) Gemeindeordnung NRW ist diese Übertragung zulässig, da mit Auflösung der Raphael-Schule diese Sachausstattung nicht mehr benötigt wird. Die Festlegung der Details und der Zweckbindung erfolgt in einem entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Rhein-Kreis Neuss.

 

Es fallen insbesondere folgende Aufwandspositionen weg (Beträge jeweils Ansatz HhJ 2012):

 

Produkt: zentrale Schulträgeraufgaben

Anteil Schülerfahrkosten:           40.000 €

Anteil Lernmittel:                         5.000 €

Anteil Aufwand oGS:                 30.000 €

 

Produkt Raphael-Schule

Unterhaltung der Einrichtung:         700 €

Lehr- und Lernmittel,

Ergänzung der Einrichtung           8.000 €

Erwerb Vermögensgegenstände   3.000 €

 

Summe:                                      86.700 €.