Betreff
1. Bericht zur Finanzsituation 2024 zum 31.03.2024
Vorlage
SB8SFI/0733/2024
Art
Informationsvorlage

Finanzbericht

Entsprechend des Beschlusses des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 15.03.2012 wird hiermit der 1. Bericht der Verwaltung zur Finanzsituation 2024 vorgelegt. Grundlagen sind die Daten der Haushaltsausführung 2024 mit Stand 31.03.2024. Darüber hinaus enthält der Bericht eine Übersicht über den Stand der Baumaßnahmen und eine Darstellung zur derzeitigen Situation der Zuwendungen und Zuschüsse zum 31.03.2024. Die allgemeinen Daten nebst Erläuterungen zum Finanzbericht sind nachfolgend dargestellt.

 

2024

veranschlagt

Stand

31.03.2024

Prognose

31.12.2024

  1. Kreisumlage

29.590.000 €

7.335.300€

29.333.000 €

  1. Gewerbesteuer

42.590.000 €

35.300.000€

42.590.000 €

  1. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

47.339.000 €

0 €

47.339.000 €

  1. Personalkosten

52.433.100 €

11.715.103 €

52.433.100 €

  1. Pensionszahlungen an Versorgungskasse

4.336.000 €

933.600 €

4.336.000 €

  1. Grundstücksverkäufe

a)     Erträge

b)    Einzahlungen

 

535.900 €

2.229.000 €

 

0 €

171.073 €

 

243.434 €

978.779 €

  1. Baumaßnahmen

50.454.449 €

910.788 €

/

  1. Staatszuschüsse

12.478.800 €

1.627.496 €

11.196.455 €

  1. Kreditaufnahme

a)     Neuaufnahme

b)    Umschuldungen

 

27.557.500 €

1.881.000 €

 

                   0 €

0 €

 

27.557.500 €

/

10.  Tilgung

a)     Kreditmarkt

b)    Umschuldungen

 

5.165.900 €

1.881.000 €

 

        277.770 €

0 €

 

5.165.900 €

/

  1. Kredite zur Liquiditätssicherung

 

0 €

0 €

  1. Sach- und Dienstleistungen

39.582.700 €

10.853.852 €

39.582.700 €

  1. Gesamtvollstreckungsvolumen

 

3.263.000 €

 

Erläuterungen

 

 

zu Nr. 1:

Die Kalkulation der Kreisumlage für den Haushalt 2024 wurde mit einem Hebesatz von 32,47 % vorgenommen. Der am 21.03.2024 im Kreistag beschlossene Kreishaushalt 2024 sieht nunmehr einen Hebesatz von 32,2 % vor. Dadurch reduziert sich die von der Stadt zu zahlende Kreisumlage um 257.000 € auf insgesamt 29.333.000 €.

Da der Kreishaushalt mit den beschriebenen Hebesätzen derzeit noch nicht in Kraft getreten ist, erfolgte die Festsetzung der Abschlagszahlungen zwischenzeitlich nach den Werten des Vorjahres in vorläufiger Form. Aus diesem Grund wurde übergangsweise zunächst für das 1 Quartal 2023 eine Zahlung i.H.v. 7.335.300 € angeordnet (Stand zum 31.03.23).

 

zu Nr. 2:

Die dargestellten Planansätze der Gewerbesteuer gründen auf den jeweiligen Ist-Werten sowie den einschlägigen Steuerschätzungen und deren gesamtwirtschaftlichen Prognosen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes. Darüber hinaus wurden die örtlichen Verhältnisse und Strukturen in den einschlägigen Prognosen zur steuerlichen Entwicklung einbezogen.

 

Zu diesem frühen Zeitpunkt des Jahres besteht zwischen Planwert und dem derzeitigen Anordnungssoll eine Differenz i.H.v. rund 7.300.000 €. Erfahrungsgemäß steigt das Anordnungssoll im Jahresverlauf, wie auch in den letzten Jahren, fortwährend deutlich an. Insoweit wird nach heutigem Stand davon ausgegangen, dass der Planwert zum Jahresende erreicht werden kann.

 

zu Nr. 3:

Die Entwicklung und Prognose des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht belastbar abgeschätzt werden. Zum Ende des Monats April wird mit den ersten Bescheiden zum Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gerechnet. Die dortigen Festsetzungen werden eine genauere Prognose für die weitere Entwicklung im Jahresverlauf ergeben.

 

zu Nr.4:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Personalkosten zum 31.12. nicht überschritten wird.

 

zu Nr.5:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Pensionszahlungen an die Versorgungskasse zum 31.12. nicht überschritten wird.

 

zu Nr.6:

Die dargestellten Planansätze gründen überwiegend auf den beabsichtigten Grundstücksverkäufen von Gewerbeflächen auf dem Areal Böhler 2. Aufgrund des laufenden Insolvenzverfahrens der Global Entrepreneurship Centre GmbH, als potenziellen Erwerber der Gewerbefläche, kann mit der Realisierung der überwiegenden Planansätze nicht mehr gerechnet werden.

 

Allerdings wird weiterhin mit rund 260.000 € Einzahlungen und 43.000 € Ertrag aus dem Verkauf eines Gewerbegrundstücks im Bereich Mollsfeld gerechnet.

 

Entgegen einem Planansatz 2024 von 0,00 € aus dem Verkauf von Grundstücken bei dem Konto: 701014002.775.001/ 68210000 erwarten wir eine Einzahlung in Höhe von 719.145 € aus dem Verkauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Osterath, Barbara-Gerretz-Schule, zum Bau einer Kindertagesstätte. Der Ertrag aus diesem Verkauf wird ca. 199.800 € betragen. Die Einzahlung war ursprünglich für 2023 kalkuliert in Höhe von 780.255 € und reduziert sich nun, da sich die Fläche nach der Vermessung geändert hat. Der Verkauf konnte nicht, wie bis zuletzt angenommen, in 2023 abgeschlossen werden.

 

Zu Nr. 7:

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine belastbare Prognose nicht möglich.

 

zu Nr. 8:

Bei der Aufstellung des Haushaltes 2024 wurden für mehrere größere investive Baumaßnahmen sowie weitere Sachverhalte entsprechende Zuschüsse eingeplant. Der Bericht enthält eine entsprechende Übersicht hierzu.

 

zu Nr. 9a und b:

Für das Haushaltsjahr 2024 besteht eine Kreditermächtigung für Investitionskredite i.H.v. 27.557.500 €. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Kreditermächtigung im Laufe des Jahres in Anspruch genommen werden muss. Abhängig ist dies insbesondere von dem tatsächlichen Abfluss aus den veranschlagten Baumaßnahmen.

 

Im Verlauf des Jahres steht zudem ein Betrag von 1.881.000 € zur Umschuldung an. Ob der Kredit tatsächlich prolongiert oder als außerordentliche Tilgung zurückgezahlt wird, hängt maßgeblich von der vorliegenden Liquiditätslage zum Zeitpunkt der Umschuldung ab. Eine valide Prognose kann zu diesem Aspekt derzeit noch nicht haltbar abgegeben werden.

 

zu Nr. 10a und b:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Planansatz zu den Tilgungszahlungen nicht überschritten wird.

 

zu Nr.11:

Zum Stichtag bestehen keine Liquiditätskredite. Unterjährig wird mit vereinzelten kurzfristigen Liquiditätskredite gerechnet. Zum Jahresende bestehen aller Voraussicht nach keine Kassenkredite.

 

zu Nr. 12:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Sach- und Dienstleistungen zum 31.12. nicht überschritten wird.

 

zu Nr. 13:

Das Vollstreckungsvolumen zum Stichtag beläuft sich auf rund 3.263.000 €. Im Vergleich zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres ist damit eine gleichbleibende Höhe des Vollstreckungsvolumens zu verzeichnen. Erfahrungsgemäß ist zum Jahresbeginn meist ein Anstieg des Vollstreckungsvolumens bemerkbar, welcher im Jahresverlauf regelmäßig wieder reduziert werden kann.


gez.

 

 

Christian Bommers

Bürgermeister