Betreff
Sachstand zur Entwicklung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)
Vorlage
SB8SFI/0731/2024
Aktenzeichen
122/5785/0025 § 2b UStG
Art
Informationsvorlage

Mit der Implementierung des § 2b UStG im Jahr 2015 wird die bis dahin geltende Regelung des § 2 (3) UStG abgeschafft. Bis dahin galten juristische Personen des öffentlichen Rechts nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (BgA) als umsatzsteuerliche Unternehmer. Die Neuregelung des § 2b UStG sieht nunmehr vor, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich zunächst Unternehmer sind und nur in konkretisierten Einzelfällen keine Unternehmereigenschaft vorliegt.

 

Das Jahressteuergesetz 2022 lässt bis zum 01.01.2025 eine sog. „Optionsfrist“, innerhalb derer entsprechende Umstellungen auf die neue Rechtslage erfolgen sollten. Die Stadt Meerbusch nimmt diese Optionsfrist bis einschließlich 31.12.2024 in Anspruch.

Vor dem Hintergrund dieser weitreichenden Neuerungen in der Besteuerung der öffentlichen Hand wird die Einführung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS) notwendig, um den steuerlichen Verpflichtungen der Stadt vollumfänglich und korrekt nachzukommen.

 

Die bisherigen Entwicklungen in diesem Bereich stellen sich wie folgt dar:

 

-      Analyse und steuerliche Beurteilung aller städtischen Leistungen

-      Implementierung von Steuerkennzeichen in die Buchhaltungssystematik

-      Analyse und Behebung von Fehlerquellen

-      Pilotierungsphase 2024

-      Schulungen zu den Grundzügen der Umsatzsteuer

-      Vertragsmanagement und Anpassung von Verträgen und ggf. Satzungen

-      Erstellung einer umfangreichen Dienstanweisung für das TCMS nebst ausführlicher Arbeitshilfen

-      Analyse von Vorsteuerpotenzialen

 

 

Die internen Schulungsangebote für die Gesamtverwaltung bestehen weiterhin fort. Für die Folgejahre wird das Schulungsangebot um wichtige Themenfelder erweitert.

 

Insgesamt werden die anstehenden und bereits eingeführten Änderungen gut angenommen, die Kommunikation der Bereiche mit der Ansprechpartnerin für die Umsatzsteuer im Service Finanzen

 

 

 

findet einen regen Austausch. Fragen und Probleme werden offen einander herangetragen, sodass zielführende und praxisorientierte Lösungen erreicht werden können.

 

 

 

i.V.

gez.

 

 

Andreas Apsel

Erster und Technischer Beigeordneter