Betreff
Weiteres Vorgehen Gestaltungssatzung Nierst - Bildung eines Arbeitskreises
Vorlage
FB4/1855/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der unter „weiteres Vorgehen“ beschriebenen Vorgehensweise wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Ortsteil Nierst wurde erstmals im Ausschuss für Planung und Liegenschaften (APL) am 23. November 2023 vorgestellt. Aufgrund von weiterem Beratungsbedarf innerhalb der Fraktionen wurde die Beschlussvorlage vertagt.

 

Dementsprechend war sie erneut Gegenstand der Tagesordnung des APL in der Sitzung am 25. Januar 2024. Zusätzlich wurde in dieser Sitzung auch über den Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Ortsteil Ilverich beraten.

 

Die Diskussionen im Ausschuss zeigte, dass die Mehrheit der Ausschussmitglieder durchaus den Bedarf zur Ausarbeitung von Gestaltungssatzungen sieht, es jedoch unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich der Angemessenheit der vorgeschlagenen Regelungen gibt.

 

Insoweit wurden beide Satzungsentwürfe vertagt, verbunden mit dem Wunsch, zunächst zwischen Verwaltung und Politik mehrheitsfähige Satzungsentwürfe zu erarbeiten. Im Anschluss soll eine Bürgerinformation erfolgen, bevor die angepassten Satzungsentwürfe dann erneut in den APL zur Vorberatung der Satzungsbeschlüsse eingebracht werden.

 

Zunächst soll auf diese Weise der Entwurf für die Gestaltungssatzung Nierst überarbeitet werden. Die Arbeiten an der Gestaltungssatzung Ilverich werden vorübergehend ausgesetzt.

 

Weiteres Vorgehen

 

Zur weiteren Überprüfung und Ergänzung der Regelungen in der Gestaltungssatzung Nierst wird den Fraktionen ein Exemplar des Satzungstextes (inkl. Begründung) in Tabellenform zur Verfügung gestellt (siehe Anlage 1). Innerhalb einer dafür ausgewiesenen Spalte können Anmerkungen zu den einzelnen vorgeschlagenen Regelungen bzw. den betreffenden Begründungen gemacht werden.

 

Die Fraktionen melden ihre Anmerkungen bis zum 31. Mai 2024 zurück an die Verwaltung.

 

Anschließend wertet die Verwaltung die eingegangenen Anmerkungen aus. Dazu wird sie in einer weiteren Spalte darlegen, wie aus ihrer Sicht mit den jeweiligen Anregungen umgangenen werden soll. Das Ergebnis wird den Fraktionen zur Verfügung gestellt, so dass sie zum einen sehen, was in Summe an Rückmeldungen durch die Fraktionen zusammengetragen wurde. Zum anderen sehen sie, welchen Umgang die Verwaltung zu den jeweiligen Anmerkungen vorschlägt.

 

Im Anschluss daran wird ein Arbeitskreis zwischen Verwaltung und den Fraktionen gebildet, in dessen Rahmen die Anmerkungen der Fraktionen sowie die Vorschläge der Verwaltung erörtert werden, um so einen mehrheitsfähigen Entwurf zu erarbeiten. Nach Findung eines Konsenses zwischen den Fraktionen und der Verwaltung soll die Öffentlichkeit über die vorgesehenen Inhalte des dann überarbeiteten Satzungsentwurfs informiert werden. Dem schließt sich die erneute Beratung über den Entwurf der Satzung im APL an.


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine

 


Alternativen:

 

Das Vorgehen entspricht der Beschlusslage des APL, Alternativen hierzu bestehen nicht.