Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch,
die Neufassung der Gebührensatzung für die städtische Musikschule (siehe
Anlage) mit Wirkung zum 01.10.2024 zu beschließen.
Sachverhalt:
Die aktuelle Gebührensatzung wurde am 13.12.2018 vom Rathaus
Stadt Meerbusch beschlossen und trat am 1. Oktober 2018 in Kraft. Während der
Corona-Pandemie wurde auf eine Erhöhung der Gebühren gänzlich verzichtet.
Aufgrund der ab dem Jahr 2024 deutlich steigenden Personalkosten wird
vorgeschlagen, die Einnahmen durch eine einmalige Erhöhung von etwa 20 % zu
steigern.
Die Gebührensatzung wird zudem so angepasst, dass der Musikschulbetrieb unter besonderen Bedingungen (z.B. einer Pandemie) auch unter Online-Bedingungen stattfinden kann.
Weitere Anpassungen fanden u.a. im Bereich des Zahlungsverkehrs und der Schriftform statt.
Mit der Neufassung der Gebührensatzung sollen folgende Ziele erreicht werden:
1. Anhebung der Unterrichtsgebühren um circa 20 %
2. Ergänzungen der Gebührensatzung für den Fall einer Pandemie
3. Anpassung der Gebührensatzung vom 28.11.2018
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die Gebührenerhöhung wird im Produkt 040.263.010, Sachkonto 4321 0000 Benutzungsgebühren einkalkuliert.
Mögliche Auswirkungen bei einer Erhöhung der
öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte um 20%
Haushaltsjahr |
4321 0000:
Benutzungsgebühren und ähnl. Entgelte |
2022 |
484.548,71 |
2023 |
570.000,00 |
2024 |
597.800,00 |
2025 |
666.000,00 |
Schülerzahlen nach Altersgruppen (jede Person einmal
gezählt) lt. VdM-Stufe/ Alter von-bis |
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Berichtsjahr |
Elementar (0 - 5) |
Primar (6 - 9) |
Sek I (10-14) |
Sek II (15 - 18) |
Erw. (19-25) |
Erw. (26 - 60) |
Erw. (über 60) |
Ohne Angabe |
Summe |
2022 |
271 |
1463 |
282 |
393 |
26 |
35 |
18 |
|
2.488 |
Im Primarbereich sind
die Schülerzahlen der Singpause miterfasst worden
|
Zahl der
durchschnittlichen Unterrichtseinheiten pro Jahr (ganzjährige und
nicht-ganzjährige Angebote) |
2022 |
20.444 |
Alternativen:
Der Kulturausschuss beschließt die Satzung ohne die
Gebührenerhöhung