Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die Neufassung der Gebührensatzung für die städtische Musikschule (siehe Anlage) mit Wirkung zum 01.10.2024 zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Die aktuelle Gebührensatzung wurde am 13.12.2018 vom Rathaus Stadt Meerbusch beschlossen und trat am 1. Oktober 2018 in Kraft. Während der Corona-Pandemie wurde auf eine Erhöhung der Gebühren gänzlich verzichtet. Aufgrund der ab dem Jahr 2024 deutlich steigenden Personalkosten wird vorgeschlagen, die Einnahmen durch eine einmalige Erhöhung von etwa 20 % zu steigern.

 

Die Gebührensatzung wird zudem so angepasst, dass der Musikschulbetrieb unter besonderen Bedingungen (z.B. einer Pandemie) auch unter Online-Bedingungen stattfinden kann.

 

Weitere Anpassungen fanden u.a. im Bereich des Zahlungsverkehrs und der Schriftform statt.

 

Mit der Neufassung der Gebührensatzung sollen folgende Ziele erreicht werden:

1. Anhebung der Unterrichtsgebühren um circa 20 %

2. Ergänzungen der Gebührensatzung für den Fall einer Pandemie

3. Anpassung der Gebührensatzung vom 28.11.2018

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Gebührenerhöhung wird im Produkt 040.263.010, Sachkonto 4321 0000 Benutzungsgebühren einkalkuliert.

 

 

 

Mögliche Auswirkungen bei einer Erhöhung der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte um 20%

 

Haushaltsjahr

 

 

4321 0000: Benutzungsgebühren und ähnl. Entgelte

2022

484.548,71

2023

570.000,00

2024

597.800,00

2025

666.000,00

 

 

Schülerzahlen nach Altersgruppen (jede Person einmal gezählt)

lt. VdM-Stufe/ Alter von-bis

 

 

 

Berichtsjahr

 

Elementar (0 - 5)

Primar (6 - 9)

Sek I (10-14)

Sek II

(15 - 18)

Erw. (19-25)

Erw. (26 - 60)

Erw. (über 60)

Ohne Angabe

Summe

2022

271

1463

282

393

26

35

18

 

2.488

Im Primarbereich sind die Schülerzahlen der Singpause miterfasst worden

 

 

Zahl der durchschnittlichen Unterrichtseinheiten pro Jahr (ganzjährige und nicht-ganzjährige Angebote)

2022

20.444

 

 


Alternativen:

Der Kulturausschuss beschließt die Satzung ohne die Gebührenerhöhung