Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO zur Parkregelung auf der Nordstraße
Vorlage
FB5/1848/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss Klima, Umwelt, Bau beschließt die Beibehaltung der aktuellen Parksituation auf der Nordstraße zwischen Oststraße und Roßbachstraße aufgrund des bereits beschlossenen Baumschutzes.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit der Beschlussvorlage FB5/1588/2022 wurde im AKUB am 3.11.22 die Neuanordnung der Längsparker auf der Nordstraße zwischen Oststraße und Roßbachstraße beschlossen. Grund war der Baumschutz (der sogenannte Japanischen Nelkenkirsche). Hierfür war es notwendig, die Unterfahrung der Bäume und damit die Beschädigungen am Baumbestand zu unterbinden. Eine Rücknahme der Parkstände in den früheren Zustand ist deshalb nicht zu vertreten.

 

Auszug aus der Vorlage FB5/1588/2022:

 

Auf diesem Straßenabschnitt befinden sich auf der östlichen Straßenseite Baumstandorte, die seit den 1970er Jahren mit der sogenannten Japanischen Nelkenkirsche (Prunus serrulata „Kanzan“) bepflanzt sind. Der Kronenansatz ist sehr niedrig. Da die Bäume bereits über 65 Jahre alt sind, ist die Krone inzwischen so breit gewachsen, dass vorbeifahrende LKWs mit den Ästen kollidieren. An den Bäumen wurden bereits größere Kronenschäden festgestellt. Hier gab es auch schon eine Beschwerde aus der Bürgerschaft zum Schutz der Bäume.

 

So wurde die Örtlichkeit in Augenschein genommen und unter anderem eine verdeckte Verkehrszählung und –messung im betroffenen Bereich der Nordstraße durchgeführt, um verlässliche Zahlen als Grundlage für etwaige Veränderungen zu erhalten. Die Auswertungen ergaben, dass die hauptsächliche regelmäßige Belastung der Baumkronen durch die Fahrzeuge der Müllabfuhr entstehen. Weiter entstehen gelegentlich Schäden durch LKWs.

 

Das Grünflächenamt wurde einbezogen, um eine fachliche Kontrolle der betroffenen Bäume durchzuführen sowie potenzielle Schritte zu deren dauerhaften Schutz zu erörtern. Durch die Verlegung der Stellplätze auf die Seite der Baumscheiben könnten die Kronen besser geschützt werden, da sich LKWs und Müllfahrzeuge aus Richtung Oststraße dabei in einem ausreichenden Abstand zum Baum durch die Straße bewegen würden. Das Grünflächenamt verwiesen darauf, dass durch weitere Kronenschäden die Vitalität der Bäume stark in Mitleidenschaft gezogen würde und eine Änderung der Parksituation durch den langfristigen Erhalt der Bäume zu rechtfertigen sei.

 

Ein etwaiger Wechsel der Parkflächen der Nordstraße von Oststraße bis Karl-Borromäus-Straße auf die gegenüberliegende Straßenseite der 16 bis 18 Parkplätze im Bestand und Berücksichtigung der bestehenden Grundstückseinfahrten führt allerdings dazu, dass ca. 7 Stellplätze entfallen würden (circa 30 %).

 

Da im Bereich zwischen Karl-Borromäus-Straße bis Roßbachstraße die Nordstraße von beiden Seiten mit niedrigstämmigen Bäumen eingefasst ist, bietet sich dort eine Verlegung der Parkplätze nicht an.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

keine