Betreff
Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an Meerbuscher Grundschulen
Vorlage
FB3/0721/2024
Art
Informationsvorlage

In den vergangenen Jahren sind bereits vier Meerbuscher Grundschulen als Schulen des Gemeinsamen Lernens eingerichtet worden.

 

Diese waren:

 

Städt. Martinus-Schule; Städt. Brüder-Grimm-Schule; Städt. Adam-Riese-Schule; Städt. Theodor-Fliedner-Schule

 

Das Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss hat den Kontakt (Anlage) zur Schulverwaltung Meerbusch aufgenommen mit dem Ziel, noch weitere Grundschulen zum Schuljahr 2024/25 als Schulen des Gemeinsamen Lernens einzurichten.

 

Diese wären:

 

Städt. Pastor-Jacobs-Schule; Städt. Eichendorff-Schule; Städt. Nikolaus-Schule

 

Seitens der Schulverwaltung wird eine entsprechende Erweiterung des schulischen Angebotes sehr begrüßt. Lediglich Schulen des Gemeinsamen Lernens haben die Möglichkeit, entsprechende Stundenanteile von Sonder- oder Sozialpädagogen durch die Schulaufsicht zugewiesen zu bekommen.

Den Kindern mit entsprechendem Förderbedarf würden somit mehr Möglichkeiten für die Schulwahl gegeben und damit ein weiterer Baustein für mehr Inklusion gesetzt.

 

Zudem ist der Schulträger derzeit auf dem Weg, alle Grundschulstandorte baulich zu optimieren, dies betrifft natürlich auch die Barrierefreiheit der Gebäude.

 

Für die verbleibende Städt. St.-Mauritius-Schule ist eine Einrichtung für das Schuljahr 2025/26 vorgesehen, wenn die personellen Ressourcen durch die Schulaufsicht gegeben sind.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Peter Annacker

Dezernent

 

 

Anlagenverzeichnis:

2024_02_21_ASS_TOP 3 – Einrichtung GL ab 01.08.2024