Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, einen Arbeitskreis „Konsolidierung“ zu bilden.
Neben Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes bildet sich der Arbeitskreis fraktionsseitig aus der Hälfte der Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses, im Falle einer ungeraden Zahl an Mitgliedern wird die Zahl der zu entsendenden Personen aufgerundet. Demnach ergibt sich folgende Besetzung:
CDU-Fraktion: 4 Personen
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: 2 Personen
SPD-Fraktion: 1 Person
FDP-Fraktion: 1 Person
Fraktion Grün-alternativ: 1 Person
UWG-Fraktion: 1 Person
Fraktion DIE FRAKTION: 1 Person
Sachverhalt:
Die Stadt Meerbusch sieht sich in den kommenden Jahren dem Erfordernis massiver Investitionen in die städtische Infrastruktur gegenüber. Insbesondere aufgrund der globalen finanzwirtschaftlichen Entwicklungen führen diese Investitionen nach aktuellen Prognosen zu großen finanziellen Herausforderungen und einer massiven Neuverschuldung. Der diesjährige Haushalt weist zum 01.01.2024 einen Schuldenstand von knapp 87 Millionen Euro aus, zum 31.12.2027 wird eine Gesamtverschuldung in Höhe von rund 278 Millionen Euro erwartet.
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Meerbusch daher in seiner informellen Sitzung zum Haushalt 2024 am 28. September 2023 erstmals vorgeschlagen, den Weg einer Konsolidierung des Haushaltes und der geplanten Maßnahmen und Projekte in den Blick zu nehmen, um perspektivisch die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern. Neben der Identifikation von Einsparpotentialen im Bereich der konsumtiven und investiven Aufwendungen und der Steigerung von Erträgen sollen gleichermaßen Möglichkeiten der zeitlichen Streckung und Priorisierung bzw. ggfs. Zurückstellung oder Verschlankung von Projekten zu einer Entlastung des Haushaltes führen. Verwaltungsseitig wird dieser Weg zur Sicherstellung einer ausreichenden Finanzkraft der Stadt Meerbusch als unumgänglich angesehen.
Haushaltskonsolidierung ist ein zentraler Aspekt
der finanziellen Gesundheit eines jeden Haushaltes. Sie bezieht sich auf den
Prozess der strukturierten Analyse der finanziellen Ressourcen, um eine solide
Grundlage für einen langfristig ausgeglichenen Haushalt zu schaffen und
bestehende Schulden abzubauen. Eine effektive Haushaltskonsolidierung erfordert
eine sorgfältige Betrachtung der Ertrags- und Einzahlungsposition sowie der
Aufwands- und Auszahlungspositionen des städtischen Haushaltes, um hieraus
Einsparpotentiale festzustellen.
Neben der finanziellen Konsolidierung führt die
Vielzahl der Projekte sowie der Aufgaben der laufenden Verwaltung, insbesondere
vor dem Hintergrund des fortschreitenden Fachkräftemangels, zur
fortschreitenden Verzögerung in der Bearbeitung und Fertigstellung von
Projekten und damit einhergehend der Umsetzung politischer Beschlüsse. Daher
wird es mittel- bis langfristig weiterhin erforderlich, durch strategische
Maßnahmen im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung zu einer
adäquaten Grundlage für die Projekt- und Aufgabenplanung und den zugehörigen
Personaleinsatz zu kommen. Neben der beabsichtigten Haushaltskonsolidierung aus
finanzieller Perspektive kann und soll entsprechend gleichermaßen eine Projekt-
und Aufgabenkonsolidierung aus organisatorischer und strategischer Perspektive
stattfinden. Zielsetzung hierbei ist insbesondere die Entwicklung eines den
gegebenen Ressourcen entsprechenden Projektkataloges, der sich an den
vorhandenen personellen wie finanziellen Ressourcen orientiert und ausrichtet.
Beide Konsolidierungsprozesse zeigen regelmäßig deutliche Schnittmengen auf und
sollen daher im Rahmen der Bildung des Arbeitskreises „Konsolidierung“
initiiert werden.
Die Verwaltung schlägt vor diesem Hintergrund die
Bildung eines entsprechenden Arbeitskreises vor.
Beabsichtigt ist eine konstituierende Sitzung des
Arbeitskreises noch im ersten Quartal des Jahres. Erste inhaltliche Beratungen
auf Grundlage verwaltungsseitig erstellter Maßnahmenvorschläge sollen mit Blick
auf die Planung des Haushaltes 2025 sodann noch vor der politischen Sommerpause
erfolgen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
Von der Bildung eines Arbeitskreises wird abgesehen.