Betreff
Bildung eines Arbeitskreises "Konsolidierung"
Vorlage
BM/1841/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, einen Arbeitskreis „Konsolidierung“ zu bilden.

 

Neben Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes bildet sich der Arbeitskreis fraktionsseitig aus der Hälfte der Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses, im Falle einer ungeraden Zahl an Mitgliedern wird die Zahl der zu entsendenden Personen aufgerundet. Demnach ergibt sich folgende Besetzung:

 

CDU-Fraktion:                                                  4 Personen

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:          2 Personen

SPD-Fraktion:                                                   1 Person

FDP-Fraktion:                                                   1 Person

Fraktion Grün-alternativ:                            1 Person

UWG-Fraktion:                                                1 Person

Fraktion DIE FRAKTION:                1 Person

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Meerbusch sieht sich in den kommenden Jahren dem Erfordernis massiver Investitionen in die städtische Infrastruktur gegenüber. Insbesondere aufgrund der globalen finanzwirtschaftlichen Entwicklungen führen diese Investitionen nach aktuellen Prognosen zu großen finanziellen Herausforderungen und einer massiven Neuverschuldung. Der diesjährige Haushalt weist zum 01.01.2024 einen Schuldenstand von knapp 87 Millionen Euro aus, zum 31.12.2027 wird eine Gesamtverschuldung in Höhe von rund 278 Millionen Euro erwartet.

 

Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Meerbusch daher in seiner informellen Sitzung zum Haushalt 2024 am 28. September 2023 erstmals vorgeschlagen, den Weg einer Konsolidierung des Haushaltes und der geplanten Maßnahmen und Projekte in den Blick zu nehmen, um perspektivisch die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern. Neben der Identifikation von Einsparpotentialen im Bereich der konsumtiven und investiven Aufwendungen und der Steigerung von Erträgen sollen gleichermaßen Möglichkeiten der zeitlichen Streckung und Priorisierung bzw. ggfs. Zurückstellung oder Verschlankung von Projekten zu einer Entlastung des Haushaltes führen. Verwaltungsseitig wird dieser Weg zur Sicherstellung einer ausreichenden Finanzkraft der Stadt Meerbusch als unumgänglich angesehen.

 

Haushaltskonsolidierung ist ein zentraler Aspekt der finanziellen Gesundheit eines jeden Haushaltes. Sie bezieht sich auf den Prozess der strukturierten Analyse der finanziellen Ressourcen, um eine solide Grundlage für einen langfristig ausgeglichenen Haushalt zu schaffen und bestehende Schulden abzubauen. Eine effektive Haushaltskonsolidierung erfordert eine sorgfältige Betrachtung der Ertrags- und Einzahlungsposition sowie der Aufwands- und Auszahlungspositionen des städtischen Haushaltes, um hieraus Einsparpotentiale festzustellen.

 

Neben der finanziellen Konsolidierung führt die Vielzahl der Projekte sowie der Aufgaben der laufenden Verwaltung, insbesondere vor dem Hintergrund des fortschreitenden Fachkräftemangels, zur fortschreitenden Verzögerung in der Bearbeitung und Fertigstellung von Projekten und damit einhergehend der Umsetzung politischer Beschlüsse. Daher wird es mittel- bis langfristig weiterhin erforderlich, durch strategische Maßnahmen im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung zu einer adäquaten Grundlage für die Projekt- und Aufgabenplanung und den zugehörigen Personaleinsatz zu kommen. Neben der beabsichtigten Haushaltskonsolidierung aus finanzieller Perspektive kann und soll entsprechend gleichermaßen eine Projekt- und Aufgabenkonsolidierung aus organisatorischer und strategischer Perspektive stattfinden. Zielsetzung hierbei ist insbesondere die Entwicklung eines den gegebenen Ressourcen entsprechenden Projektkataloges, der sich an den vorhandenen personellen wie finanziellen Ressourcen orientiert und ausrichtet. Beide Konsolidierungsprozesse zeigen regelmäßig deutliche Schnittmengen auf und sollen daher im Rahmen der Bildung des Arbeitskreises „Konsolidierung“ initiiert werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor diesem Hintergrund die Bildung eines entsprechenden Arbeitskreises vor.

 

Beabsichtigt ist eine konstituierende Sitzung des Arbeitskreises noch im ersten Quartal des Jahres. Erste inhaltliche Beratungen auf Grundlage verwaltungsseitig erstellter Maßnahmenvorschläge sollen mit Blick auf die Planung des Haushaltes 2025 sodann noch vor der politischen Sommerpause erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

Von der Bildung eines Arbeitskreises wird abgesehen.