Betreff
Standort Interims-Anlage für Zuwanderer
Vorlage
FB22/0720/2024
Aktenzeichen
FB22/7
Art
Informationsvorlage

Aufgrund der verschiedensten Krisenherde auf der Welt hat es in 2023 erneut deutlich mehr Flüchtlingszuweisungen nach Meerbusch gegeben als es in 2022 absehbar war. Um die Kapazitäten an Unterbringungsmöglichkeiten überhaupt decken zu können, wurden bereits 2 Turnhallen als Interimsnotlösung belegt. Das ist für alle Betroffenen kein wünschenswerter Zustand und sollte möglichst in naher Zeit behoben werden.

 

Bei der Suche nach möglichen Planungsstandorten muss grundsätzlich erstmal konsequent getrennt werden, wo etwas kurzfristig für eine Interims-Unterbringung herrichtbar ist, um die akute Bedarfssituation aufzufangen und nicht noch eine weitere Turnhalle belegen zu müssen, und wo etwas in dieser Zeit für eine langfristige/dauerhafte Unterbringung der Flüchtlinge fertiggestellt werden kann.

 

Dabei muss bedacht werden, dass alleine der möglichst zügige Leerzug der Turnhallen Stettiner Str. mit ca. 80 und Neusser Feldweg mit ca. 40 Personen sowie die vorrangige Auflösung des Sonnengartens mit 40 Personen und der Barbara-Gerretz-Schule/ Fröbelstr. mit über 80 Personen bedeutet, dass eine langfristige Unterbringungsmöglichkeit für über 240 Personen geschaffen werden müsste. Dabei sind noch keine Neuzuweisungen mit eingerechnet. Berechnet man die Zuweisungsquote anhand der Prognose des Landes NRW für 2024, dann ist für 2024 zusätzlich mit weiteren ca. 215 Flüchtlingen als Neuzuweisungen zu rechnen. Alle verbunden – im Falle einer Anerkennung und/oder Duldung – mit einer dreijährigen Wohnsitzauflage für Meerbusch.

 

Ebenso ist aufgrund des fehlenden Kapazitäten im sozialen Wohnungsbau zu berücksichtigen, dass Aus- bzw. Wegzüge aus den bestehenden Einrichtungen für die Untergebrachten schwerlich möglich sind. Somit werden in den bestehenden Einrichtungen ohne weitere Maßnahmen voraussichtlich auch keine übermäßigen freien Kapazitäten entstehen.

 

Nach den bisher schon erfolgten Reaktionen der Bevölkerung auf die zur kurzfristigen Unterbringung errichteten Anlage Kranenburger Straße, sollte bei den Planungen für langfristige Unterkünfte auf möglichst nicht zu große Anlagen und eine möglichst gleichmäßige Lastenverteilung auf alle Ortsteile geachtet werden. Rundet man die o.g. 260 auf 300 Personen auf, dann ergeben sich 5 bis 6 Einheiten á plus/minus 50 bis 60 Personen für eine dauerhafte Unterbringung nur alleine der Personen, die aktuell in Interimslösungen untergebracht sind. Der Vorteil der kleineren Unterbringungsformen besteht darin, dass damit eine gleichmäßige infrastrukturelle Verteilung gegeben ist. Das ist unter anderem für die Belegung von Kindertagesstätten und Schulen vorteilhaft.

 

Bei der Belastung der einzelnen Ortsteile ist zu berücksichtigen, dass in Büderich schon seit Jahren auf der Cranachstr. eine Unterkunft mit ca. 120 Plätzen ( 90 Plätze belegbar)  und in Lank auf dem Heidbergdamm eine identisch große Anlage betrieben wird. Beide Einrichtungen sind voll ausgelastet.

 

Nach Prüfung von fast 30 möglichen Standorten, sieht das techn. Dezernat aktuell das Grundstück auf der Meerbuscher Str. / Insterburger Str. als das einzige an, dass ganz kurzfristig nutz- und bebaubar ist. Andere Standorte für weitere Interims- und Daueranlagen sind aber über alle Ortsteile verteilt weiterhin in der Prüfung, allerdings ist hier von deutlich längeren Prüfdauern auszugehen, sodass für die jetzt dringend notwendige kurzfristige Umsetzung einer Interims-Anlage keine Alternative zum Standort Meerbuscher Str. / Insterburger Str. gegeben ist.

 

Im Einklang mit diesem Prüfungsergebnis sind dann die Beschlussvorlagen FB6/1832/2024 zur Anmietung des Grundstückes und B10SIM/1837/2024 zur Beschaffung von Interims-Anlagen im nicht-öffentlichen Teil dieses Ausschusses zu sehen.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Peter Annacker

Dezernent