Betreff
Anlage eines Bewegungsparks in Meerbusch-Strümp
Vorlage
SB11/1839/2024
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt den Bau eines Bewegungsparks in der öffentlichen Grünanlage an der Buschstraße in Meerbusch-Strümp entsprechend des in der Anlage beigefügten Entwurfs.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Meerbusch hat seit dem Jahr 2019 in den Stadtteilen Büderich, Osterath, Lank-Latum, Nierst und Bösinghoven Bewegungsparks gebaut. Diese vereinsungebundenen Sportangebote wurden unter Beteiligung ortsansässiger Vereine, Initiativen und Nutzern entwickelt. Für alle Anlagen stand ein Betrag von 22.000,- € aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung. Durch Spenden konnten die Anlagen zum Teil in ihrem Sportangebot erweitert werden und erfreuen sich großer Beliebtheit. Alle Anlagen werden sowohl von Einzelpersonen als auch von Trainingsgruppen genutzt und erweitern das Sport- und Bewegungsangebot der Stadt niedrigschwellig.

 

Für den Haushalt 2023 wurde eine Summe von 22.000,- € zur Verfügung gestellt, um auch im Stadtteil Strümp einen Bewegungspark zu entwickeln. In Zusammenarbeit mit Vertretern der Interessensgemeinschaft der Strümper Bürger e.V. – „Kleene Strömper“ hat die Verwaltung eine Planung erarbeitet, die 2024 umgesetzt werden soll. Die „Kleenen Strömper“ haben eine weitere finanzielle Unterstützung der Anlage mit mindestens 22.000,- € in Aussicht gestellt.

 

Die geplante Lage des Bewegungsparks fügt sich in das Gesamtprojekt an der Buschstraße, mit dem Bürgerpavillon und der geplanten und bereits im Haushalt 2022 veranschlagten Weiterführung des vorhandenen Spazierweges, gut ein. Der Standort liegt in der Stadtteilmitte an einem hoch frequentierten Fußweg. Er befindet sich in einem Grünzug, ist gut einsehbar und unterliegt damit einer sozialen Kontrolle. Mit der bestehenden Spielwiese kann er das bereits vorhandene Sportangebot erweitern. Die Wildblumenwiese an der Buschstraße wird von dem Bewegungspark nur peripher in Anspruch genommen, die Geräte sollen auf einem Teil der intensiv gepflegten Rasenfläche aufgestellt werden, die Nutzung als Spielwiese ist aber weiterhin möglich. Auch die fußläufige Nähe zur Sportanlage am Fouesnantplatz spricht für den Standort, da hier Synergien geschaffen werden können. Aus baurechtlicher Sicht ist der Standort unproblematisch. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Spielplatz Typ A ausgewiesen, im B-Plan 126 als öffentliche Grünfläche / Parkanlage.

 

Die Anlage soll in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden. Im ersten Bauabschnitt wird mit den vorhandenen öffentlichen und privaten Mitteln das Multifunktionsgerät, die Reckstangen, und die Picknickbank aufgestellt, einschließlich der dazugehörigen Herstellung der Fallschutzfläche mit Einfassung. Der zweite Bauabschnitt umfasst die ergänzende Aufstellung von drei weiteren Einzelgeräten, die durch zusätzliche Spenden der „Kleenen Strömper“ in Zukunft installiert werden sollen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die für die Realisierung des Bewegungsparks im Haushalt 2023 bewilligten Mittel in Höhe von 22.000.- € sind nach 2024 übertragen worden und stehen zur Bewirtschaftung zur Verfügung. Dies gilt gleichermaßen für die Mittel zur Fortsetzung des Spazierweges, die bereits im Haushalt 2022 zur Verfügung standen.

 


Alternativen:

 

Der Ausschuss Schule und Sport lehnt die Anlage des Bewegungsparks an der Buschstraße ab und beauftragt die Verwaltung einen alternativen Standort vorzuschlagen.