Betreff
Abschlussbericht zum 31.12.2023 über Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden
Vorlage
SB8SFI/0717/2024
Art
Informationsvorlage

Im Jahr 2022 wurde im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen (Schutzsuchenden) in den Kommunen von der Landesregierung eine neue Rechtsverordnung (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme) zum haushalterischen Umgang mit dieser Situation erlassen.

 

Gemäß dieser Rechtsverordnung wurde ein einschlägiges Berichtswesen über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden vorgeschrieben. Die Rechtsverordnung ist am 23.04.2022 in Kraft und am 31.12.2022 wieder außer Kraft getreten.

 

Der seit dem 24. Februar 2022 bestehende Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hält bis heute an. Die Auswirkungen dieser Situation sind weiterhin in vielerlei Hinsicht deutlich spürbar. Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Relevanz und Aktualität der Thematik, wurde es für notwendig erachtet diesen Bericht, auch ohne die Vorgabe einer bestehenden Rechtsverordnung, im Jahr 2023 fortzuführen. Da mittlerweile jedoch die Flüchtlingssituation im Allgemeinen an Bedeutung gewonnen hat, wird auf das spezielle Berichtswesen bzgl. ukrainischer Flüchtlinge ab 2024 verzichtet.

 

Nachfolgend sind die angefallenen Aufwendungen tabellarisch je Fachbereich angeführt, die zum Stichtag 31.12.2023 in den betroffenen Bereichen vorgelegen haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen/Auszahlungen:

 

Fachbereich 21 + 22

31.03.2023

31.05.2023

31.08.2023

30.11.2023

31.12.2023

Leistungen für Bildung und Teilhabe - Anteil UK

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Leistungen für Lebensunterhalt - Anteil UK

3.126,00 €

4.026,00 €

6.239,99 €

22.380,00 €

22.380,00 €

Leistungen für Unterkunft - Anteil UK

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Krankenhilfe - Anteil UK

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ausstattung Unterkünfte UK-Flüchtlinge

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Dienstbezüge TVöD

9.540,00 €

9.540,00 €

9.540,00 €

9.540,00 €

9.540,00 €

Versorgungskasse Beiträge TVöD

740,00 €

740,00 €

740,00 €

740,00 €

740,00 €

SV-Beiträge TVöD

2.770,00 €

2.770,00 €

2.770,00 €

2.770,00 €

2.770,00 €

Meerbusch Hilft Kosten für Leitung Stettiner Str.

113.600,00 €

186.200,00 €

235.870,00 €

416.071,00 €

416.071,00 €

bewegl. Vermögen ab 410 €  - Ausstattung

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Hilfen zur Erziehung

9.023,00 €

16.285,00 €

21.972,00 €

34.890,18 €

34.890,18 €

bewegl. Vermögen bis 410 € - Ausstattung

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ukraine - HzE ambulant

358,00 €

358,00 €

358,00 €

358,84 €

358,84 €

Beratung Flüchtlingsfamilien UK

2.576,00 €

2.747,00 €

2.747,00 €

2.747,51 €

2.747,51 €

Unterhaltsvorschussleistungen an Berechtigte

8.400,00 €

15.684,00 €

24.267,00 €

30.613,00 €

32.419,00 €

Inobhutnahme

26.744,00 €

26.744,00 €

26.744,00 €

26.744,00 €

26.744,00 €

Minderjährige (Heimpflege)

1.429,00 €

25.798,00 €

59.854,00 €

110.924,64 €

124.183,13 €

Soz. Leist. A. nat. Personen i.E. unbegl. Flüchtl.

110.453,00 €

241.976,00 €

463.139,00 €

687.196,99 €

822.241,05 €

Unterhaltsvorschussleistungen an Berechtigte KiTa

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Weiterleitung Energiekostenpauschale an freie Träger

127.517,86 €

Verwaltungskosten

3.380,00 €

3.603,15 €

3.603,15 €

3.603,15 €

3.603,15 €

Unterh. u. Bewirt. d. Grundst. u. baul. Anlagen

57,00 €

57,00 €

342,00 €

342,00 €

684,00 €

Gesamtsumme Fachbereich 21 + 22

411.263,00 €

655.595,15 €

977.253,14 €

1.482.213,74 €

1.626.889,72 €

 

Fachbereich 3    Schulverwaltung

31.03.2023

31.05.2023

31.08.2023

30.11.2023

31.12.2023

Gesamtsumme Schülerplatz

52.116,00 €

86.860,00 €

114.197,33 €

157.021,33 €

171.296,00 €

 

Service Immobilien

31.03.2023

31.05.2023

31.08.2023

30.11.2023

31.12.2023

Umbaumaßnahmen an städtischen Gebäuden

42.432,66 €

51.212,17 €

88.217,92 €

91.893,65 €

Reinigungskosten

/

/

/

/

/

Betriebskosten (ab 2023 inkl. Reinigungskosten)

143.344,50 €

178.264,06 €

238.916,33 €

253.568,61 €

260.748,87 €

Mieten und Pachten

7.654,08 €

12.756,80 €

21.204,61 €

27.513,99 €

30.065,35 €

Wiederherrichtung Fröbelstraße

/

/

/

19.096,50 €

37.387,26 €

Handwerker+KFZ (über ILV)

833,20 €

910,62 €

910,62 €

910,62 €

910,62 €

Sach- und Dienstleistungen

/

/

/

/

335.657,14 €

Gesamtsumme Service Immobilien

181.450,90 €

234.364,14 €

312.243,73 €

389.307,64 €

756.662,89 €

 

Gesamtsumme aller Aufwendungen/Auszahlungen

644.829,90 €

976.819,29 €

1.403.694,20 €

2.028.542,71 €

2.554.848,61 €

 

Erträge/Einzahlungen:

 

Landeszuweisung Fachbereich 2

31.03.2023

31.05.2023

31.08.2023

30.11.2023

31.12.2023

Kostenerstattung Land (70%)

5.880,00 €

10.978,80 €

16.986,90 €

21.429,10 €

22.693,30 €

Verwaltungskostenerstattung für UMA

8.945,00 €

8.945,00 €

17.888,00 €

28.937,00 €

39.985,50 €

Kostenerstattung d. Landes unbegl. Flüchtl.

0,00 €

0,00 €

0,00 €

161.228,35 €

252.858,00 €

Energiekostenpauschale für das KGJ 2022/2023

174.903,00 €

174.903,00 €

174.903,00 €

167.675,63 €

166.512,84 €

Gesamtsumme

189.728,00 €

194.826,80 €

209.777,90 €

379.270,08 €

482.049,64 €

 

Kostenerstattung durch das Jobcenter                                 31.03.2023

31.05.2023

31.08.2023

30.11.2023

31.12.2023

Lebenshaltungs- und Unterkunftskosten

0,00 €

0,00 €

94.273,42 €

243.560,00 €

243.560,00 €

 

Service Finanzen

31.03.2023

31.05.2023

31.08.2023

30.11.2023

31.12.2023

Kostenbeteiligung aus Bundesmitteln

0,00 €

1.259.601,30 €

1.259.601,30 €

1.447.015,80 €

1.667.871,82 €

 

Gesamtsumme aller Erträge/Einzahlungen

189.728,00 €

1.454.428,10 €

1.563.652,62 €

2.069.845,88 €

2.393.481,46 €

 

Ergebnis

-455.101,90 €

477.608,81 €

159.958,42 €

41.303,17 €

-161.367,15 €

 

 

Kredite zur Liquiditätssicherung oder für Investitionen wurden nicht aufgenommen.

 

 

Lagebericht:

 

Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Dies hatte zur Folge, dass im weiteren Verlauf des Krieges eine Flüchtlingswelle, auch in Richtung BRD, ausgelöst wurde. Bis heute dauert dieser Krieg an und führt zu, wenn auch insgesamt gesunkenen, Flüchtlingszugängen von Ukrainern in die Kommunen. Darüber hinaus haben jedoch die allgemeinen Flüchtlingszuweisungen in der zweiten Jahreshälfte 2023 erheblich zugenommen, da auch die Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen sind und deswegen ihre Zuweisungszahlen angehoben haben.

 

Die Unterbringung der zugewiesenen Personen erfolgte zunächst in die bereits bestehenden Flüchtlingsunterkünfte. Als dort die Belegungsgrenzen erreicht waren, musste am 23.10.2023 neben der bereits bestehenden Turnhalle Stettiner Straße die zweite die Turnhalle auf dem Neusser Feldweg für Flüchtlinge geöffnet werden. Da abzusehen war, dass aufgrund der hohen Zuweisungszahlen die Turnhalle innerhalb kürzester Zeit voll belegt sein würde, wurde parallel der Umbau der ehemaligen Unterkunft an der Fröbelstrasse vorangetrieben. Eine erste Belegung erfolgte Ende November 2023. Insgesamt sollen dort 88 Flüchtlinge untergebracht werden. Die aktuelle Belegung liegt bei 49 Personen. Der zusätzliche Sanitärcontainer befindet sich gerade im Anschluss.

 

Um die derzeit anhaltenden hohen Zuweisungen unterbringen zu können, werden weitere kurzfristige beziehbare Unterbringungsmöglichkeiten durch Service Immobilien geprüft. Für das Jahr 2024 rechnet das Land NRW auch weiterhin mit einem gleichbleibend hohen Zustrom von Flüchtlingen. Berechnet man die Zuweisungsquote anhand der Prognose des Landes NRW für 2024, dann ist für 2024 zusätzlich mit weiteren ca. 215 Flüchtlingen als Neuzuweisungen zu rechnen. Insofern müssen dringend auch langfristigere Lösungen für die Unterbringungen gefunden werden. Hierzu hat sich ein verwaltungsübergreifender Arbeitskreis gebildet.

 

Aktuell sind der Stadt Meerbusch 32 unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA) durch das Land zugewiesen (Stand 31.01.2024). Hiervon werden bereits 31 UMA durch das Jugendamt untergebracht und betreut.

Die Unterbringung der UMA erfolgt anhand der pädagogischen Bedarfe und bestehender Kapazitäten hauptsächlich in Wohngruppen bei verschiedenen Jugendhilfeträgern.

Diese mieten in der Regel (Privat-)Wohnungen an und stellen sicher, dass die Voraussetzungen des LVR zur Unterbringung und Betreuung der UMA erfüllt werden.

 

Eine landesseitig zentrale Unterbringungsmöglichkeit wie bspw. Erstaufnahmeeinrichtungen existiert für UMA nicht. Daher erfolgt die Unterbringung und Betreuung der UMA nach Zuweisung immer sehr kurzfristig und ist insbesondere von der jeweiligen Erfüllung der Zuweisungsquote, aber auch den Faktoren der personellen Kapazität der Jugendhilfeträger und des freien Wohnraums auf dem Wohnungsmarkt abhängig. Durch diese nicht beeinflussbaren Faktoren, steigt mit der Zahl der Zuweisungen auch die Herausforderung der Unterbringung und Betreuung der UMA.


gez.

Christian Bommers

Bürgermeister