Betreff
Aktueller Sachstand Zuwanderung
Vorlage
FB22/0713/2024
Aktenzeichen
FB 22 / 7
Art
Informationsvorlage

 

 

 

Das Jahr 2023 war mit insgesamt 330 Zugängen das zugangsstärkste Jahr der letzten 30 Jahre. Selbst die Jahre der großen Flüchtlingswelle 2015/2016 liegen mit 251 bzw. 293 Zugängen weit hinter den des Jahres 2023 zurück. Die drei größten Zuweisungsgruppen bildeten Syrer, Ukrainer und Türken.

Positiv auf diese Situation wirkte sich die hohe Zahl an Auszügen aus. Von den 249 Auszügen konnten 176 Flüchtlinge in eine Privatwohnung verziehen. Hauptgruppe waren hier die ukrainischen Flüchtlinge. Hinzu kommen Rückkehrer, Abschiebungen und als Größte Gruppe; die Abmeldungen von Amtswegen, bei Personen, die sich über einen längeren Zeitraum nicht in der Unterkunft aufgehalten haben.

Da die Bestandsunterkünfte zur Unterbringung der Flüchtlinge nicht mehr ausreichten, musste im Oktober 2023 mit der Belegung der Turnhalle Neusser Feldweg begonnen werden. Diese war recht schnell mit der max. Belegung von 40 Personen belegt und so musste bereits Ende November die Unterkunft an der Fröbelstrasse erneut geöffnet werden. Aktuell sind dort 49 Personen untergebracht.

 

II. Aktuelle Belegung der Unterkünfte, Stand 31.12.2023

 

Unterkunft

Soll

Ist

Freie Plätze*1

Tatsächlich freie Plätze*1

Lank-Latum
Am Heidbergdamm 2

120

120

0

0

Büderich

Am Sonnengarten 2

50

42

8

0

Büderich
Cranachstr. 2

90

109

-19

-19

Osterath

Fröbelstr. 4

88

35

53

   50

Büderich

Hülsenbuschweg 1-7

186

131

55

   31*2

Osterath

Neusser Feldweg 4a

40

40

0

0

Lank-Latum

Stettiner Str. 23

54

45

9

2

Gesamt

628

522

106

64

Privatwohnungen

70

70

0

0

 

*1 Die freien Plätze können nicht uneingeschränkt belegt werden. Dies ist abhängig z. B. von Familienstrukturen (Personenanzahl) und Geschlecht der zugewiesenen Personen!

*2 Zzgl. einer Einheit (12 Plätze) die für Obdachlose genutzt wird (7 von 12 Plätzen belegt).

 

 


III. Bewohner nach Verfahrensstand

 

 

 

 

 

 

Stand

Asylbewerber im
laufenden Asylverfahren

Personen mit Duldung

Anerkannte

Personen

keine

Asylbewerber

Insgesamt

31.12.2023

199

153

227

13

592

 

IV. Untergebrachte Personen nach Leistungsberechtigung

 

V. Herkunftsländer der Bewohner städtischer Unterkünfte und Privatwohnungen, Stand 31.12.2023

 

 

 

 

 

 

 

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

Afghanistan

66

Eritrea

9

Pakistan

1

592

Ägypten

2

Georgien

17

Russland

2

Albanien*

6

Ghana*

4

Serbien*

6

Algerien

6

Guinea

28

Somalia

17

Angola

4

Indien

5

Sri Lanka

3

Armenien

10

Irak

40

Sudan

1

Aserbaidschan

9

Iran

30

Syrien

126

Äthiopien

3

Kosovo*

5

Tadschikistan

5

Australien

1

Libanon

12

Türkei

60

Bangladesch

3

Marokko

11

Ukraine

53

Bosnien*

0

Myanmar

1

Deutschland

10

Burundi

5

Nigeria

24

staatenlos

1

China

3

Nordmazedonien*

2

ungeklärt

1

 

 

 

 

 

 

 

*Personen aus sicheren Herkunftsländern insgesamt: 23

 

 

 

VI. Aktuelle Belegung der Unterkünfte, Stand 30.01.2024

 

Unterkunft

Soll

Ist

Freie Plätze*1

Tatsächlich freie Plätze*1

Lank-Latum
Am Heidbergdamm 2

120

116

4

4

Büderich

Am Sonnengarten 2

50

41

9

2

Büderich
Cranachstr. 2

90

107

-17

-17

Osterath

Fröbelstr. 4

88

49

39

38

Büderich

Hülsenbuschweg 1-7

186

126

60

   36*2

Osterath

Neusser Feldweg 4a

40

40

0

0

Lank-Latum

Stettiner Str. 23

54

51

3

2

Gesamt

628

530

98

65

Privatwohnungen

70

70

0

0

 

*1 Die freien Plätze können nicht uneingeschränkt belegt werden. Dies ist abhängig z. B. von Familienstrukturen (Personenanzahl) und Geschlecht der zugewiesenen Personen!

*2 Zzgl. einer Einheit (12 Plätze) die für Obdachlose genutzt wird (7 von 12 Plätzen belegt).

 

 

 

 

 

 

VII. Situation in der Flüchtlingsbetreuung

 

Nach dem Rückzug der Diakonie aus der sozialpädagogischen Beratung in den Übergangswohn-heimen kann der bisher angewandte Betreuungsschlüssel von 1 zu 200 nicht mehr erfüllt werden. Bei rund 600 untergebrachten Flüchtlingen müssten insgesamt 3 Vollzeitstellen in der Betreuung besetzt werden. Die Caritas Sozialdienste des Rhein-Kreises Neuss decken derzeit jedoch nur 1,5 Stellen in den Unterkünften Cranachstrasse und Am Sonnengarten ab, somit bleiben weitere 3 x 0,5 unbesetzt.

Mit den Caritas Sozialdiensten konnte bisher keine Einigung über die Besetzung der fehlenden Stellen erreicht werden, da die angebotene Finanzierung seitens der Caritas auf Auskömmlichkeit geprüft werden muss.

 

Die Flüchtlingsberatung der Caritas versteht sich als unabhängige und ergebnisoffene Beratung. Der Schwerpunkt der Beratung liegt in der persönlichen Einzelberatung. Themen in der Beratung sind z.B. Fragen zum Asylverfahren, aufenthaltsrechtliche und ausländerrechtliche Fragen, die Entwicklung realistischer Ziele und Perspektiven oder auch Fragen zum Familiennachzug. Dabei ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen und Auflagen, denen die Ratsuchenden unterliegt, genau zu prüfen und in den Beratungsprozess einzubeziehen. Die Lebenssituation muss umfassend betrachtet werden, um mögliche Handlungsschritte und individuelle Interventionsmöglichkeiten auszuloten. Diese bestimmen dann den zielführenden Ansatz der Beratung und ihrer Prozesse. Bei schwierigen Fragestellungen, die eine allgemeine soziale Problematik beinhalten, erfolgt ein Clearingverfahren und eine Weiterleitung und Vermittlung an spezialisierte Beratungsdienste oder an zuständige Behörden. Je nach Verlauf und Ergebnis des Asylverfahrens verändert sich die individuelle Situation eines Geflüchteten und damit die Zielsetzung der Beratung.

Über diese persönliche, intensive Beratung hinaus bietet die Caritas in den einzelnen Unterkünften unterschiedliche Aktionen an, wie z.B. Hausaufgabenhilfe, Freizeitbetreuung, Spieleverleih oder jahreszeitlich abhängige Aktionen.

 

Aufgrund der fehlenden Einigung über die Besetzung der vakanten Stellen wurden zwischenzeitlich Anfragen bei weiteren Anbietern gestellt. Eine endgültige Auswertung liegt derzeit noch nicht vor. Grundsätzlich sollte jedoch bei der Besetzung der Stellen die professionelle Ausrichtung und fachliche Qualifizierung der Bewerber im Vordergrund stehen.

 

Darüber hinaus fördert die Landesregierung gemäß § 9 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG) NRW die flächendeckende Einführung eines Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen.

Das landesgeförderte KIM besteht aus drei Bausteinen:

1.       Implementierung eines strategischen KIM zur Steuerung und Koordinierung des Gesamtprozesses

2.       Förderung von Personalstellen zur Einrichtung eines rechtskreisübergreifenden operativ handelnden KIM-Case-/Fallmanagements

3.       Förderung zusätzlicher Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen

 

Für den Rhein-Kreis Neuss obliegt die Steuerung (Baustein 1) dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) des Rhein-Kreises Neuss. Aus den Fördermitteln werden sogenannte KIM Case Managerinnen und Manager beim Rhein-Kreis Neuss angestellt, die dieser vor Ort in den Kommunen einsetzt. Der Rhein-Kreis Neuss steuert dabei den Gesamtprozess des KIM-Case Managements.

Über dieses Förderprojekt wurde am 09.01.2023 Herr Antoniou als Kim-Case Manager der Stadt Meerbusch zugewiesen. Die Aufgaben der vor Ort tätigen KIM-Case Managerinnen und Manager bestehen vor allem in:

 

a.       der Kontaktanbahnung zur Zielgruppe in Absprache mit der Kommune

b.       der rechtskreisübergreifenden Einzelfallberatung nach dem KIM-Case Management zur Förderung der Integration unter Berücksichtigung der individuellen Lebenswelten der zugewanderten Menschen

c.       einer passgenauen Vermittlung der Personen der Zielgruppe in entsprechende Maßnahmen

d.       dem Anbieten einer Orientierungs- und Integrationshilfe und Beratung (Einzelfall- und Verweisberatung)

e.       dem Aushandeln von Hilfeplänen mit den Teilnehmenden, verbunden mit Zielen, deren Umsetzung, Leistungssteuerung, Monitoring und Evaluierung

f.        der Abgrenzung und Verweisberatung zu Rechtsbereichen mit eigenem Fallmanagement

g.       aufsuchender Sozialarbeit bei Personen, die von einer Komm-Struktur nicht angesprochen bzw. erreicht werden

h.       der Durchführung und Teilnahme an Fallkonferenzen und Fallanalysen

i.         der Erfassung von Bedarfen, Angeboten und Ressourcen der Zielgruppe und integrationsrelevanter Akteure vor Ort

j.         der Mitwirkung bei der Planung und Entwicklung von Angeboten im Integrationsbereich vor Ort

k.       der Netzwerkarbeit und engen Abstimmung mit Behörden und Akteuren vor Ort sowie weiteren KIM-Case Managerinnen Managern im Rhein-Kreis Neuss

l.         der Identifizierung, Analyse und Weitergabe von strukturellen Systemlücken an die Koordinierende Stelle des KI

m.     einer Berichterstattung an die Kommunen und den Rhein-Kreis Neuss nach Vorgabe des Rhein-Kreises Neuss

 

Neben der Unterstützung bei den Antragstellungen für den neuen Aufenthaltstitel nach § 104 c konnte der Case-Manager besonders dringende bzw. besonders beratungsintensive Fälle übernehmen und die prekäre Beratungssituation in den Übergangswohnheimen Hülsenbuschweg, Am Heidbergdamm und Fröbelstrasse etwas abmildern.

Unterstützt wurde er ab September 2023 von Herrn Szymanski-Bosch, einem städtischen Sozialarbeiter, der für die Betreuung des Obdaches und der Flüchtlingsunterkünfte eingestellt wurde. Insgesamt sind jedoch die Stundenanteile, die die beiden Mitarbeiter vor Ort erbringen können, sehr begrenzt und können die fehlenden 3 x 0,5 Stellen nicht aufwiegen.


In Vertretung

 

gez.

 

Peter Annacker

Dezernent