Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau stimmt dem Entwurf der Lärmaktionsplanung Stufe 4 zu und beauftragt die Verwaltung dessen Offenlage für die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Sachverhalt:
Gemäß § 47d BImSchG in Verbindung mit Anhang V der
EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Kommunen zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen
verpflichtet, in denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen des
Straßenverkehrslärms geregelt werden. Demnach sind Lärmaktionspläne alle 5
Jahre turnusgemäß fortzuschreiben bzw. aufzustellen. Aufgrund einer EU-weiten
Harmonisierung im Berechnungsverfahren ist es zu Änderungen in der deutschen
Berechnungsmethodik gekommen, so dass eine Neuaufstellung von Lärmaktionsplänen
für nahezu allen Kommunen erforderlich wurde. Der bis zum 18. Juli 2024 aufzustellende und an das Land Nordrhein-Westfalen zu
übermittelende Lärmaktionsplan stellt die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung
dar.
Zur
Erstellung des Lärmaktionsplans Stufe 4 wurde am 07.06.2023 das Planungsbüro
Planersocietät Frehn, Steinberg & Partner GmbH beauftragt. Die zu
untersuchenden Straßen wurden, basierend auf ihrer Klassifizierung und der
Verkehrsbelastung, vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
(LANUV) festgelegt und hinsichtlich ihrer Lärmbelastung kartiert. Dabei handelt
es sich um folgende Straßen:
•
Autobahn A 57 (gesamter Streckenabschnitt,
im Stadtgebiet)
•
Autobahn A 44 (gesamter
Streckenabschnitt, im Stadtgebiet)
•
Autobahn A 52 (gesamter
Streckenabschnitt, im Stadtgebiet)
•
Landesstraße L 137 (gesamter
Streckenabschnitt, im Stadtgebiet)
•
Landesstraße L 392 (gesamter Streckenabschnitt,
im Stadtgebiet)
•
Landesstraße L 30 (Kreuzung L 30/
Niederlöricker Straße bis L 30 / L 137)
•
Landesstraße L 476 (Kreuzung L
476 / L 26 bis Ortsausgang)
•
Landesstraße L26 (Kreuzung L 476
/ L 26 bis L 26 / Willicher Straße)
Darüber
hinaus werden im LAP Meerbusch nachrichtlich als textliche Ergänzung die
folgenden – nicht kartierten – Straßenabschnitte betrachtet:
•
L30
– Necklenbroicher Straße: zw. Am Eisenbrand u. Düsseldorfer/Moerser Straße
(L137)
•
L
476 – Krefelder Straße/Bahnhofsweg: zw. Westring (L 26) und Strümper Straße (L
154)
•
L
476 – Bahnhofstraße/Meerbuscher Straße: von Bahnhof bis Mönkesweg/Hst. Bovert
•
L
154 – Osterather Straße: von Mönkesweg bis Xantener Straße (L 137)
•
K
9 – Bergfeld: von Moerser Straße (L 137) bis auf der Gath
•
Uerdinger
Straße – Ortsdurchfahrt Lank-Latum
•
Kaiserswerther
Straße: von Uerdinger Straße bis Breslauer Straße
Da die Verkehrsbelastungen auf diesen Straßenabschnitten
z,Z. nur leicht unter den definierten 8.200 Kfz (/Tag, DTV) liegen und sich an
diesen Straßenabschnitten ebenfalls Wohnbebauung befindet, und in den meisten
Fällen auch Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit dazu eingingen, wurden diese Straßenabschnitte zumindest nachrichtlich in den LAP aufgenommen.
Nach einer Vorprüfung und Grundlagenermittlung der Kartierungsergebnisse zwischen Juli und August 2023 und einer informellen Beteiligungsphase der Öffentlichkeit vom 29. September bis zum 20. Oktober 2023 (auf der Homepage der Stadt Meerbusch wurden die Informationen über die Aufstellung des Lärmaktionsplanes veröffentlicht und auf einer interaktiven Karte konnten entsprechende Hinweise und Anregungen zum Lärmproblemen und Vorschläge zu ruhigen Orten gehinterlegt werden ) wurde folgender Entwurf (siehe Anlage 1) erstellt.
Die Offenlage des Entwurfs stellt die zweite formelle Beteiligungsphase bei der Erstellung des Lärmaktionsplanes dar. Diese soll termingerecht von Februar bis März durchgeführt werden.
Finanzielle
Auswirkung:
keine
Alternativen:
keine