Betreff
Entwurf Lärmaktionsplanung Stufe 4
Vorlage
DezIII/1831/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau stimmt dem Entwurf der Lärmaktionsplanung Stufe 4 zu und beauftragt die Verwaltung dessen Offenlage für die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 47d BImSchG in Verbindung mit Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Kommunen zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen verpflichtet, in denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen des Straßenverkehrslärms geregelt werden. Demnach sind Lärmaktionspläne alle 5 Jahre turnusgemäß fortzuschreiben bzw. aufzustellen. Aufgrund einer EU-weiten Harmonisierung im Berechnungsverfahren ist es zu Änderungen in der deutschen Berechnungsmethodik gekommen, so dass eine Neuaufstellung von Lärmaktionsplänen für nahezu allen Kommunen erforderlich wurde. Der bis zum 18. Juli 2024 aufzustellende und an das Land Nordrhein-Westfalen zu übermittelende Lärmaktionsplan stellt die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung dar.   

Zur Erstellung des Lärmaktionsplans Stufe 4 wurde am 07.06.2023 das Planungsbüro Planersocietät Frehn, Steinberg & Partner GmbH beauftragt. Die zu untersuchenden Straßen wurden, basierend auf ihrer Klassifizierung und der Verkehrsbelastung, vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) festgelegt und hinsichtlich ihrer Lärmbelastung kartiert. Dabei handelt es sich um folgende Straßen:

              Autobahn A 57 (gesamter Streckenabschnitt, im Stadtgebiet)

                    Autobahn A 44 (gesamter Streckenabschnitt, im Stadtgebiet)

                    Autobahn A 52 (gesamter Streckenabschnitt, im Stadtgebiet)

                    Landesstraße L 137 (gesamter Streckenabschnitt, im Stadtgebiet)

                    Landesstraße L 392 (gesamter Streckenabschnitt, im Stadtgebiet)

                    Landesstraße L 30 (Kreuzung L 30/ Niederlöricker Straße bis L 30 / L 137)

                    Landesstraße L 476 (Kreuzung L 476 / L 26 bis Ortsausgang)

                    Landesstraße L26 (Kreuzung L 476 / L 26 bis L 26 / Willicher Straße)

 

Darüber hinaus werden im LAP Meerbusch nachrichtlich als textliche Ergänzung die folgenden – nicht kartierten – Straßenabschnitte betrachtet:

              L30 – Necklenbroicher Straße: zw. Am Eisenbrand u. Düsseldorfer/Moerser Straße (L137)

              L 476 – Krefelder Straße/Bahnhofsweg: zw. Westring (L 26) und Strümper Straße (L 154)

              L 476 – Bahnhofstraße/Meerbuscher Straße: von Bahnhof bis Mönkesweg/Hst. Bovert

              L 154 – Osterather Straße: von Mönkesweg bis Xantener Straße (L 137)

              K 9 – Bergfeld: von Moerser Straße (L 137) bis auf der Gath

              Uerdinger Straße – Ortsdurchfahrt Lank-Latum

              Kaiserswerther Straße: von Uerdinger Straße bis Breslauer Straße

 

Da die Verkehrsbelastungen auf diesen Straßenabschnitten z,Z. nur leicht unter den definierten 8.200 Kfz (/Tag, DTV) liegen und sich an diesen Straßenabschnitten ebenfalls Wohnbebauung befindet, und in den meisten Fällen auch Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit dazu eingingen, wurden  diese Straßenabschnitte zumindest nachrichtlich in den LAP aufgenommen.

 

Nach einer Vorprüfung und Grundlagenermittlung der Kartierungsergebnisse zwischen Juli und August 2023 und einer informellen Beteiligungsphase der Öffentlichkeit vom 29. September bis zum 20. Oktober 2023 (auf der Homepage der Stadt Meerbusch wurden die Informationen über die Aufstellung des Lärmaktionsplanes veröffentlicht und auf einer interaktiven Karte konnten entsprechende Hinweise und Anregungen zum Lärmproblemen und Vorschläge zu ruhigen Orten gehinterlegt werden ) wurde  folgender Entwurf (siehe Anlage 1) erstellt.

Die Offenlage des Entwurfs stellt die zweite formelle Beteiligungsphase bei der Erstellung des Lärmaktionsplanes dar. Diese soll termingerecht von Februar bis März durchgeführt werden.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

keine

 


Alternativen:

keine