Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau empfiehlt dem Rat der Stadt
Meerbusch die als Anlage 1 beigefügte Satzung der Stadt Meerbusch über die
Änderung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Straße „Lettweg“ in
Meerbusch-Büderich zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Satzung der Stadt Meerbusch vom 08.12.1989 über die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen
-Erschließungsbeitragssatzung (EBS) – regelt im § 10 Abs. 1 bis 3 die Merkmale der endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen. Nach § 10 Abs. 4 der EBS kann der Rat im Einzelfall diese Herstellungsmerkmale abweichend festlegen.
Voraussetzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist die Übereinstimmung des Ausbaus mit den satzungsmäßig vorgegebenen Herstellungsmerkmalen (§ 10 Abs. 1 EBS).
Die Erschließungsanlage „Lettweg“ ist mit dem Ausbau in 2020 technisch fertiggestellt und soll nach §§ 127ff Baugesetzbuch abgerechnet werden.
Abweichend von § 10 Abs. 1 b der EBS wurden die Entwässerungseinrichtungen der Straße überwiegend nicht an die Kanalisation angeschlossen.
Stattdessen erfolgt die Entwässerung als Versickerung über die Bankette, was den Grundsätzen des Klimaanpassungskonzeptes entspricht (ortsnahe Entwässerung).
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Es werden investive Einzahlungen in Höhe von 375.000 € beim
PSP-Element 7.120010011.785.001 erzielt.
Alternativen:
Keine