Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2024 mit Anlagen gem. § 80 Abs. 4 GO NW in der vom Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfohlenen Fassung und einschließlich der heute gefassten Beschlüsse.

 


Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung 2024 mit Anlagen wurde auf der Basis des Haushaltsentwurfs 2024 nach den Vorberatungen in den Fachausschüssen abschließend im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungs-ausschuss am 07. Dezember 2023 beraten.

 

Der Haushalt sieht im Ergebnisplan einen Fehlbetrag vor, aufgrund der Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage gilt der Haushalt als fiktiv ausgeglichen, damit entfällt die Genehmigungsverpflichtung durch die Aufsichtsbehörde.

 

Die Haushaltssatzung enthält für 2024 eine Kreditermächtigung in Höhe von rd. 27,554 Mio. €. Diese ist erforderlich da der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit den Saldo aus Investitionstätigkeit nicht deckt. Die planmäßigen Tilgungen betragen 5,2 Mio. €. Damit kommt es zu einer Neuverschuldung in Höhe von 22,385 Mio. €. Neben der Neuaufnahme von Investitionskrediten steht auch eine Umschuldung in Höhe von 1,881 Mio. € an.

Für das Jahr 2025 ist neben der Kreditaufnahme für Umschuldungszwecke in Höhe von 1,482 Mio. € auch eine Kreditaufnahme von 56,222 Mio. € vorgesehen. Auch im Jahr 2026 sieht der Haushalt drei Umschuldungen in Höhe von insgesamt 6,056 Mio. € und eine Kreditaufnahme von 74,769 Mio. € vor. 2027 ist eine weitere Kreditaufnahme von 57,182 Mio. € geplant. Aufgrund der Kreditneuaufnahmen und der zu leistenden Tilgung kommt es im Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2026 zu einer Neuverschuldung im Umfang von rd. 191,563 Mio. €.


Gegenüber der Entwurfsfassung ergeben sich nach der Beschlussempfehlung folgende Veränderungen:

 

 

 

Ergebnisplan:

Ordentliche Erträge

Ordentliche Aufwendungen

Zwischensumme (Verschlechterung)

 

Finanzerträge

Zinsen und sonstige Aufwendungen

Zwischensumme (Verbesserung)

 

Außerordentliche Erträge

Globaler Minderaufwand

 

Jahresergebnis (Verschlechterung)

 

Finanzplan:

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

Zwischensumme (Verschlechterung)

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Zwischensumme (Verbesserung)

 

Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen

Tilgung und Gewährung von Darlehen

 

Nachrichtlich:

Kreditaufnahme für Investitionen

Verpflichtungsermächtigungen

Entwurf

 

185.227.400 €

192.754.800 €

-7.527.400 €

 

3.138.500 €

3.116.300 €

22.200 €

 

0 €

1.927.500 €

 

-5.577.700 €

 

 

178.132.700 €

176.417.400 €

1.715.300 €

 

11.301.300 €

51.345.300 €

-40.044.000 €

 

40.949.200 €

7.128.200 €

 

 

38.328.700 €

114.648.600 €

Neu

 

186.079.400 €

194.939.700 €

-8.860.300 €

 

3.138.500 €

2.920.200 €

218.300 €

 

0 €

1.949.300 €

 

-6.692.700 €

 

 

178.862.300 €

178.387.300 €

475.000 €

 

15.702.100 €

43.730.800 €

-28.028.700 €

 

29.543.900 €

7.076.900 €

 

 

27.553.700 €

68.882.000 €

Differenz

 

+ 852.000 €

+ 2.184.900 €

- 1.332.900 €

 

0 €

- 196.100 €

+ 196.1000 €

 

0 €

21.800 €

 

- 1.115.000 €

 

 

+ 729.600 €

+ 1.969.900 €

- 1.240.300 €

 

+ 4.400.800 €

- 7.614.500 €

+ 12.015.300 €

 

- 11.405.300 €

- 51.300 €

 

 

- 10.775.000 €

- 45.766.600 €

 

Zur Berechnung der Gesamtbeträge an Erträgen und Aufwendungen im Ergebnisplan sind die ordentlichen Erträge zu den Finanzerträgen sowie die ordentlichen Aufwendungen zu den Zinsen und sonstigen Aufwendungen zu addieren. Daneben beeinflussen die außerordentlichen Erträge das Jahresergebnis.