Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch
beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2024 mit Anlagen gem. § 80 Abs.
4 GO NW in der vom Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
empfohlenen Fassung und einschließlich der heute gefassten Beschlüsse.
Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung 2024 mit Anlagen
wurde auf der Basis des Haushaltsentwurfs 2024 nach den Vorberatungen in den
Fachausschüssen abschließend im Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungs-ausschuss am 07. Dezember 2023 beraten.
Der Haushalt sieht im Ergebnisplan
einen Fehlbetrag vor, aufgrund der Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage gilt
der Haushalt als fiktiv ausgeglichen, damit entfällt die
Genehmigungsverpflichtung durch die Aufsichtsbehörde.
Die Haushaltssatzung enthält für
2024 eine Kreditermächtigung in Höhe von rd. 27,554 Mio. €. Diese ist
erforderlich da der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit den Saldo aus
Investitionstätigkeit nicht deckt. Die planmäßigen Tilgungen betragen 5,2 Mio.
€. Damit kommt es zu einer Neuverschuldung in Höhe von 22,385 Mio. €. Neben der
Neuaufnahme von Investitionskrediten steht auch eine Umschuldung in Höhe von
1,881 Mio. € an.
Für das Jahr 2025 ist neben der Kreditaufnahme für Umschuldungszwecke in
Höhe von 1,482 Mio. € auch eine Kreditaufnahme von 56,222 Mio. € vorgesehen.
Auch im Jahr 2026 sieht der Haushalt drei Umschuldungen in Höhe von insgesamt
6,056 Mio. € und eine Kreditaufnahme von 74,769 Mio. € vor. 2027 ist eine
weitere Kreditaufnahme von 57,182 Mio. € geplant. Aufgrund der
Kreditneuaufnahmen und der zu leistenden Tilgung kommt es im
Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2026 zu einer Neuverschuldung im Umfang von rd.
191,563 Mio. €.
Gegenüber der Entwurfsfassung ergeben sich nach der Beschlussempfehlung folgende Veränderungen:
Ergebnisplan: Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Zwischensumme
(Verschlechterung) Finanzerträge Zinsen und sonstige Aufwendungen Zwischensumme
(Verbesserung) Außerordentliche Erträge Globaler Minderaufwand Jahresergebnis
(Verschlechterung) Finanzplan: Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Zwischensumme
(Verschlechterung) Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Zwischensumme
(Verbesserung) Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen Tilgung und Gewährung von Darlehen Nachrichtlich: Kreditaufnahme für Investitionen Verpflichtungsermächtigungen |
Entwurf € 185.227.400
€ 192.754.800
€ -7.527.400 € 3.138.500
€ 3.116.300
€ 22.200 € 0 € 1.927.500
€ -5.577.700 € 178.132.700
€ 176.417.400
€ 1.715.300 € 11.301.300
€ 51.345.300
€ -40.044.000 € 40.949.200
€ 7.128.200
€ 38.328.700
€ 114.648.600
€ |
Neu € 186.079.400
€ 194.939.700
€ -8.860.300 € 3.138.500
€ 2.920.200
€ 218.300 € 0 € 1.949.300
€ -6.692.700 € 178.862.300
€ 178.387.300
€ 475.000 € 15.702.100
€ 43.730.800
€ -28.028.700 € 29.543.900
€ 7.076.900
€ 27.553.700
€ 68.882.000
€ |
Differenz € + 852.000
€ +
2.184.900 € - 1.332.900 € 0 € - 196.100
€ + 196.1000 € 0 € 21.800 € - 1.115.000 € + 729.600
€ +
1.969.900 € - 1.240.300 € +
4.400.800 € -
7.614.500 € + 12.015.300 € -
11.405.300 € - 51.300
€ -
10.775.000 € -
45.766.600 € |
Zur Berechnung der Gesamtbeträge an Erträgen und Aufwendungen im Ergebnisplan sind die ordentlichen Erträge zu den Finanzerträgen sowie die ordentlichen Aufwendungen zu den Zinsen und sonstigen Aufwendungen zu addieren. Daneben beeinflussen die außerordentlichen Erträge das Jahresergebnis.