Betreff
Höchstspannungsleitung Osterath-Philippsburg (Vorhaben Nr. 2BBPIG), Abschnitt C1 (Osterath-Rommerskirchen).Planfeststellung: Anhörungsverfahren gemäß § 22 Netzausbaubeschleeunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) und §17 des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Vorlage
DezIII/1820/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung die beigefügte Stellungnahme in Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlichen Belange an die Bundesnetzagentur abzugeben.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Vorhabeträger Amprion GmbH plant zur Netzverstärkung die Errichtung einer Stromleitung zwischen den Netzverknüpfungspunkten Osterath und Philippsburg. Es handelt sich dabei um das Vorhaben Nr.2 des Bundesbedarfsplangesetztes (BBPIG), für das die Bundesnetzagentur das Planfeststellungsverfahren durchführt. Die Stadt Meerbusch hat bereits mehre Stellungnahmen zu einzelnen Verfahrensschritte abgegeben.

 

Stand des Verfahren:

             Beantragung Bundesfachplanung: 08.Juni 2015

             Stellungnahme der Stadt Meerbusch vom 05.02.2020

             Abschluss Bundefachplanung: 28.Mai 2021

             Antrag auf Planfeststellung:28.September 2021

             Stellungnahme der Stadt Meerbusch vom 10.01.2022

             Beteiligung der Öffentlichkeit gem.§ 5 PlanSIG (schriftliche Antragskonferenz):                7.Dezember 2021-14 Januar 2022

             Festlegung der Untersuchungsrahmen: 31.März 2022

             Einreichung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren (Unterlagen gem.§21 NABEG)       zur Vollständigkeitsprüfung: 29.September 2023.

             Ab 20. November 2023: Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Bundesnetzagentur (online): www.netzausbau.de/vorhaben2-c1

             19. Januar 2024:  Frist für Stellungnahmen und Einwendungen (Fristverlängerung wurde bis zum 01.Ferburar 2024 beantragt).

             anschließend:  Erörterungstermin, Entscheidung der Bundesnetzagentur

             Baubeginn: 2025.

 

Bei der Leitung handelt sich um eine Hochspannungsleitung mit einer Spannungsebene +/- 380 Kilovolt und einer Übertragungsleistung von 2000 MW. Sie bringt je nach Bedarfsfall Windstrom-Transport aus dem Norden (Leitung A-Nord) nach NRW, konventionelle Energie aus NRW nach Baden - Württemberg oder Solarstrom aus dem Süden nach NRW. Planungsziel dieses Vorhaben ist größtenteils Nutzung bestehender Masten oder Ersatzbau in Bestandstrassen.

 

Zwischen UA Osterath (Netzverknüpfungspunkt) und Konverter (0.7 km) werden für den Drehstrombetrieb drei neue Masten benötigt (siehe Anlage 1). Von Portal 001 führt einer der beiden Stromkreise auf den Mast 1 in östliche Richtung. An Mast 1 knickt die Leitung in südöstliche Richtung ab und verläuft sodann bis zum Mast 2 nahezu vollständig innerhalb schon bestehender Schutzstreifen im Bereich sämtlicher Einführungen anderer Bestandsleitungen in die UA. Der zweite Stromkreis beginnt an dem Portal 006 und führt über den Bestandsmast 254 der Bl. 4588 auf den Mast 2 der Bl. 4688. Von Mast 2 zu Mast 3 kreuzt die Leitung den Ingerweg und verläuft über landwirtschaftliche Flächen. An Mast 3 knickt die Leitung weiter Richtung Süden ab und wird über das Portal 002 in den Konverter eingeführt.

 

In den bereits abgegebenen Stellungnahmen hat die Verwaltung für diesen Abschnitt die Ausführungsalternative mit Erdverkabelung gefordert. Wegen fehlenden rechtlichen Zulässigkeit ist diese Alternative abgelehnt worden. Auch die kleinräumige Trassenalternative; „Anbindung der Konverterfläche 2 (Kaarster Dreieck)“, wurde mit Genehmigung vom 23.11.2022 durch den Rhein-Kreis Neuss, Amt für Umweltschutz, Untere Immissionsschutzbehörde, durch den Vorhabeträger nicht weiter betrachtet.

Die Forderung der Stadt, die Anbindungsleitung zwischen Konverter und NVP soweit wie möglich mit der Bestandsleitung zu bündeln, wurde aufgrund der räumlichen und technischen Gegebenheiten (Betroffenheit technischer Belange) auf der 2.Prüfstufe abgestuft und nicht weiter untersucht.

 

Alle im Bereich der Zuwegungen entstehenden Flur- und Wegeschäden werden nach Abschluss der Arbeiten bewertet und durch den Vorhabenträger behoben oder durch den Vorhabenträger entschädigt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Die Stadt Meerbusch hält die grundsätzliche Kritik aus den früheren Einwendungen gegen die sachwidrige Netzentwicklungsplanung mit einem Netzverknüpfungspunkt von HGÜ-Leitungen beim Umspannwerk Osterath sowie die Einwände gegen das Gesetz über den Bundesbedarfsplan ausdrücklich aufrecht ( Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesbedarfsplangesetz vom 29.07.2013).

Der Entscheidung für den Netzverknüpfungspunkt Osterath lag weder bei den Leitungsbauvorhaben Ultranet und A-Nord noch im Zusammenhang mit dem Erlass des Bundesbedarfsplangesetzes eine raumordnerische Untersuchung und Bewertung zu Grunde. Es wurde damit ein Zwangspunkt für alle bislang folgenden Planungsschritte gesetzt, sodass eine ergebnisoffene Prüfung von räumlichen Alternativen für die Verknüpfung der der Höchstspannungsgleichstromleitungen Ultranet und A-Nord mit dem Drehstromnetz von Beginn an ausgeschlossen war.

 

In der nunmehr zu beurteilenden rein baulichen Ausführung ist das Vorhaben - ohne Betrachtung der grundsätzlichen Vorbehalte der Stadt Meerbusch - ohne signifikante Auswirkungen, da die zusätzlichen Anlagen für den Betrieb zwingend notwendig sind und sich in die bestehenden Anlagenstrukturen weitgehend einfügen.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt:

 


Alternativen: