Betreff
Antrag SKM Neufassung Finanzierungsgrundlagen
Vorlage
FB22/0709/2023
Aktenzeichen
FB 22
Art
Informationsvorlage

Der Antrag des Sozialdienstes Katholischer Männer Neuss auf Neufinanzierung wurde im Sozialausschuss beraten und aufgrund eines weiteren Klärungsbedarfes u.a. in Form dieser Informationsvorlage in den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss vertagt.

 

Die soziale Schuldnerberatung ist nach den Bestimmungen des SGB II und SGB XII Aufgabe des örtlichen Trägers der Sozialhilfe bzw. des kommunalen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende und somit hier des Rhein-Kreises Neuss. Dieser hat mit verschiedenen Trägern der Schuldnerberatungsstellen eine Leistungsvereinbarung getroffen, die eine kreisweite und bedarfsgerechte Versorgung sicherstellt und - orientiert an den Auslastungszahlen - in den vergangenen Jahren ausgebaut wurde. In Meerbusch ist die Schuldner- und Insolvenzberatung des Sozialdienstes Katholischer Männer Neuss (SKM) tätig.

 

Der Rhein-Kreis Neuss finanziert für die in Meerbusch lebenden Leistungsempfänger des SGB II und XII ein Stundenkontingent von ca. 12 Stunden wöchentlich. Neben dem vom Rhein-Kreis Neuss vorgehaltenen und gesetzlich verpflichtenden Angebot für den vorgenannten Personenkreis, hält die Stadt für ihre Einwohner zudem ein freiwilliges Angebot vor. Das freiwillige Kontingent, welches ausschließlich von der Stadt Meerbusch finanziert wird, beträgt 25 Stunden wöchentlich und wurde auf Wunsch der Stadt zum 01.10.1996 in Meerbusch eingerichtet.

 

Inhaltlich beschäftigt sich die Schuldnerberatung mit der Unterstützung und Beratung ver- und überschuldeter Menschen. Der Beratungsprozess schließt die Verhandlung mit Gläubigern und die Aufstellung von Plänen zur Überwindung der finanziellen Existenzgefährdung mit ein. Ziele der Beratung sind die Sicherung der Existenzgrundlage, der Erhalt des Arbeitsplatzes, die Erweiterung der Handlungskompetenz und Stärkung der Eigenverantwortung in wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie die Entwicklung von Strategien zur Reduzierung bzw. Tilgung von Schulden.

 

Die Schuldnerberatung des SKM bietet, neben der ständigen Beratung in Neuss, an einem Tag in der Woche Sprechstunden vor Ort in Meerbusch an. In einer Langzeitberatung werden gemeinsam existenzsichernde Maßnahmen getroffen, Haushaltspläne erstellt, Kontakte zu Gläubigern, Ämtern, Institutionen etc. aufgenommen und entsprechende Vereinbarungen getroffen. Das Ziel, das durch diesen ganzheitlichen Ansatz erreicht werden soll ist, Ursachen und Auslöser der aktuellen Notsituation zu erkennen, den Ratsuchenden bei der aktiven Veränderung seiner Lebenssituation und des eigenen Verhaltens zu unterstützen und Lösungen zu erarbeiten.

 

Im Hinblick auf die langjährige und sehr gute Kooperation mit dem Träger sollte hier eine weitere Zusammenarbeit gefördert und erreicht werden. Im Rahmen der bestehenden Vereinbarung wird aktuell ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 30.288,92 € gezahlt. Dieser Zuschuss errechnet sich anhand der Fortschreibung eines Festbetrages aus dem Jahr 2018. Im Rahmen der Vereinheitlichung der Vereinbarungsmodalitäten müsste hier eine Anpassung der Vereinbarung erfolgen. Hierzu wurde vom SKM ein entsprechender Antrag gestellt. Leider kann die dort angegebene Höhe der Personalkosten von 61.000,- € nicht nachvollzogen werden. Möglicherweise liegt sie in einer höheren Einstufung des Stelleninhabers als die seitens der Stadt Meerbusch in den Vereinbarungen zugrunde gelegte S12 SUE Entgeltgruppe TVöD.

 

Die Bemessung nach S12 SUE erfolgt, da in dieser Entgeltgruppe staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen oder staatlich anerkannte Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen mit entsprechender Tätigkeit oder sonstige Beschäftigte mit vergleichenden und gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen mit entsprechenden Tätigkeiten, eingruppiert werden. Schwerpunkt der Arbeit bilden dabei schwierige Tätigkeiten, die ausgeübt werden müssen. Sowohl der Betreuung der Flüchtlinge als auch die Arbeit in der Wohnungsnothilfe sowie die Beratung und Begleitung der Schuldner erfüllen diese Kriterien.

 

Eine Festlegung bzw. Deckelung auf eine – ggf. vergleichbare - Eingruppierung S12 SUE Entgeltgruppe TVöD erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Tätigkeit.

 

Bei den bereits angepassten und bestehenden Vereinbarungen mit Trägern im Sozial- und Jugendbereich erfolgt die Finanzierung der zu bezuschussenden Wochenstunden in Höhe von 83% der tatsächlichen Personalkosten bzw. nach einer Stelle S12 SUE Entgeltgruppe TVöD gemäß aktueller
KGSt Personalkostentabelle.

 

Im Nachgang zu der Erörterung und Vertagung des Antrages wurde die Sachlage mit der Geschäftsführung des SKM durch den Unterzeichner besprochen. Einvernehmen konnte nunmehr hinsichtlich der Annahme erzielt werden, dass eine Eingruppierung nach S12 in der Endstufe 6 angemessen ist. Auf dieser Grundlage wären folgende Personalkosten in 2024 zu bezuschussen: ausgehend vom Arbeitgeberbrutto für 25 Stunden und davon 83% wäre ein Zuschuss von 44.170 Euro zu erwarten.

 

Die derzeitige Vereinbarung sieht einen Zuschuss in Höhe von 30.288€ bei einer jährlichen Steigerung um 1,5% vor. Darin sind alle Personal- und Sachkontenanteile enthalten.

 

Aufgrund der deutlichen Steigerung des Zuschusses um über 45% kann verwaltungsseitig dem ebenfalls zusätzlich beantragte Sachkostenanteil nicht gefolgt werden.

 

Verwaltungsseitig würde dem Träger angeboten, einen Sachkostenanteil für das HH Jahr 2025 zu verhandeln und ggf. zu berücksichtigen.

 

Auf Grundlage der im HH 2024 zur Verfügung gestellten Mittel und dieser Informationsvorlage würde die Sozialverwaltung die Vereinbarung mit dem SKM entsprechend neu fassen.

 

 

 


In Vertretung

gez.

 

Peter Annacker

Dezernent