Betreff
4. Bericht über Erträge und Aufwendungen 2023 im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden
Vorlage
SB8SFI/0708/2023
Art
Informationsvorlage

Im vergangenem Jahr wurde im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen (Schutzsuchenden) in den Kommunen von der Landesregierung eine neue Rechtsverordnung (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme) zum haushalterischen Umgang mit dieser Situation erlassen.

 

Gemäß dieser Rechtsverordnung wurde ein einschlägiges Berichtswesen über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden vorgeschrieben. Die Rechtsverordnung ist am 23.04.2022 in Kraft und am 31.12.2022 wieder außer Kraft getreten.

 

Der seit dem 24. Februar 2022 bestehende Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hält bis heute an. Die Auswirkungen dieser Situation sind weiterhin in vielerlei Hinsicht deutlich spürbar. Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Relevanz und Aktualität der Thematik, wurde es für notwendig erachtet diesen Bericht, auch ohne die Vorgabe einer bestehenden Rechtsverordnung, fortzuführen. Da mittlerweile jedoch die Flüchtlingssituation im Allgemeinen an Bedeutung gewonnen hat, wird auf das spezielle Berichtswesen bzgl. ukrainischer Flüchtlinge ab 2024 verzichtet.

 

Nachfolgend sind die angefallenen Aufwendungen tabellarisch je Fachbereich angeführt, die zum Stichtag 30.11.2023 in den betroffenen Bereichen vorgelegen haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen/Auszahlungen:

 

Fachbereich 21 + 22

31.12.2022

31.03.2023

31.05.2023

31.08.2023

30.11.2023

Leistungen für Bildung und Teilhabe - Anteil UK

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Leistungen für Lebensunterhalt - Anteil UK

724.000,00 €

3.126,00 €

4.026,00 €

6.239,99 €

22.380,00 €

Leistungen für Unterkunft - Anteil UK

121.500,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Krankenhilfe - Anteil UK

39.000,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ausstattung Unterkünfte UK-Flüchtlinge

13.174,22 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Dienstbezüge TVöD

35.700,11 €

9.540,00 €

9.540,00 €

9.540,00 €

9.540,00 €

Versorgungskasse Beiträge TVöD

2.766,83 €

740,00 €

740,00 €

740,00 €

740,00 €

SV-Beiträge TVöD

10.363,80 €

2.770,00 €

2.770,00 €

2.770,00 €

2.770,00 €

Meerbusch Hilft Kosten für Leitung Stettiner Str.

/

113.600,00 €

186.200,00 €

235.870,00 €

416.071,00 €

bewegl. Vermögen ab 410 €  - Ausstattung

12.723,96 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Hilfen zur Erziehung

/

9.023,00 €

16.285,00 €

21.972,00 €

34.890,18 €

bewegl. Vermögen bis 410 € - Ausstattung

62.077,76 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ukraine - HzE ambulant

18.022,30 €

358,00 €

358,00 €

358,00 €

358,84 €

Beratung Flüchtlingsfamilien UK

9.433,72 €

2.576,00 €

2.747,00 €

2.747,00 €

2.747,51 €

Unterhaltsvorschussleistungen an Berechtigte

12.247,00 €

8.400,00 €

15.684,00 €

24.267,00 €

30.613,00 €

Inobhutnahme

6.941,12 €

26.744,00 €

26.744,00 €

26.744,00 €

26.744,00 €

Minderjährige (Heimpflege)

/

1.429,00 €

25.798,00 €

59.854,00 €

110.924,64 €

Soz. Leist. A. nat. Personen i.E. unbegl. Flüchtl.

/

110.453,00 €

241.976,00 €

463.139,00 €

687.196,99 €

Unterhaltsvorschussleistungen an Berechtigte KiTa

110,92 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Weiterleitung Energiekostenpauschale an freie Träger

133.292,43 €

Verwaltungskosten

/

3.380,00 €

3.603,15 €

3.603,15 €

3.603,15 €

Unterh. u. Bewirt. d. Grundst. u. baul. Anlagen

/

57,00 €

57,00 €

342,00 €

342,00 €

Gesamtkosten Fachbereich 21 + 22

1.074.061,74 €

411.263,00 €

655.595,15 €

977.253,14 €

1.482.213,74 €

 

Fachbereich 3    Schulverwaltung

31.12.2022

31.03.2023

31.05.2023

31.08.2023

30.11.2023

Gesamtkosten Schülerplatz

168.859,71 €

52.116,00 €

86.860,00 €

114.197,33 €

157.021,33 €

 

Service Immobilien

31.12.2022

31.03.2023

31.05.2023

31.08.2023

30.11.2023

Umbaumaßnahmen an städtischen Gebäuden

29.619,12 €

42.432,66 €

51.212,17 €

88.217,92 €

Reinigungskosten

15.707,42 €

/

/

/

/

Betriebskosten (ab 2023 inkl. Reinigungskosten)

/

143.344,50 €

178.264,06 €

238.916,33 €

253.568,61 €

Mieten und Pachten

55.660,38 €

7.654,08 €

12.756,80 €

21.204,61 €

27.513,99 €

Wiederherrichtung Fröbelstraße

/

/

/

/

19.096,50 €

Handwerker+KFZ (über ILV)

/

833,20 €

910,62 €

910,62 €

910,62 €

Gesamtkosten Service Immobilien

413.067,94 €

181.450,90 €

234.364,14 €

312.243,73 €

389.307,64 €

 

Gesamtkosten aller Aufwendungen/Auszahlungen

644.829,90 €

976.819,29 €

1.403.694,20 €

2.028.542,71 €

 

Erträge/Einzahlungen:

 

Landeszuweisung Fachbereich 2

31.12.2022

31.03.2023

31.05.2023

31.08.2023

30.11.2023

Kostenerstattung Land (70%)

8.572,90 €

5.880,00 €

10.978,80 €

16.986,90 €

21.429,10 €

Verwaltungskostenerstattung für UMA

/

8.945,00 €

8.945,00 €

17.888,00 €

28.937,00 €

Kostenerstattung d. Landes unbegl. Flüchtl.

/

0,00 €

0,00 €

0,00 €

161.228,35 €

Energiekostenpauschale für das KGJ 2022/2023

/

174.903,00 €

174.903,00 €

174.903,00 €

167.675,63 €

Gesamtsumme

8.572,90 €

189.728,00 €

194.826,80 €

209.777,90 €

379.270,08 €

 

Kostenerstattung durch das Jobcenter

31.03.2023

31.05.2023

31.08.2023

30.11.2023

Lebenshaltungs- und Unterkunftskosten

242.770,16 €

0,00 €

0,00 €

94.273,42 €

243.560,00 €

 

Service Finanzen

31.12.2022

31.03.2023

31.05.2023

31.08.2023

30.11.2023

Kostenbeteiligung aus Bundesmitteln

1.419.967,48 €

0,00 €

1.259.601,30 €

1.259.601,30 €

1.447.015,80 €

 

Gesamtsumme aller Erträge/Einzahlungen

1.671.310,54 €

189.728,00 €

1.454.428,10 €

1.563.652,62 €

2.069.845,88 €

 

Ergebnis

15.321,15 €

-455.101,90 €

477.608,81 €

159.958,42 €

41.303,17 €

 

Kredite zur Liquiditätssicherung oder für Investitionen wurden nicht aufgenommen.

Lagebericht:

 

Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Dies hatte zur Folge, dass im weiteren Verlauf des Krieges eine Flüchtlingswelle, auch in Richtung BRD, ausgelöst wurde. Bis heute dauert dieser Krieg an und führt zu, wenn auch insgesamt gesunkenen, Flüchtlingszugängen von Ukrainern in die Kommunen. Darüber hinaus haben jedoch die allgemeinen Flüchtlings-zuweisungen in der zweiten Jahreshälfte 2023 erheblich zugenommen, da auch die Landesauf-nahmeeinrichtungen in NRW an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen sind und deswegen ihre Zuweisungszahlen angehoben haben.

 

Die Unterbringung der zugewiesenen Personen erfolgte zunächst in die bereits bestehenden Flüchtlingsunterkünfte. Als dort die Belegungsgrenzen erreicht waren, musste am 23.10.2023 die Turnhalle Neusser Feldweg für Flüchtlinge geöffnet werden. Da abzusehen war, dass aufgrund der hohen Zuweisungszahlen die Turnhalle innerhalb kürzester Zeit voll belegt sein würde, wurde parallel der Umbau der ehemaligen Unterkunft an der Fröbelstrasse vorangetrieben. Eine erste Belegung ist für den 27.11.2023 vorgesehen. Insgesamt sollen dort 44 Flüchtlinge untergebracht werden, die zunächst über ein Catering versorgt werden sollen, da der Kücheneinbau zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Bis Anfang nächsten Jahres sollen dann die Küchen fertig sein. Ein Sanitärcontainer wird zeitgleich aufgebaut und nutzbar sein, so dass dann weitere 44 Personen, also insgesamt 88 Personen, dort eine Unterkunft finden können.

 

Um die derzeit anhaltenden hohen Zuweisungen unterbringen zu können, werden weitere kurzfristige beziehbare Unterbringungsmöglichkeiten durch Service Immobilien geprüft. Für das Jahr 2024 rechnet das Land NRW auch weiterhin mit einem gleichbleibend hohen Zustrom von Flüchtlingen. Insofern müssen dringend auch langfristigere Lösungen für die Unterbringungen gefunden werden.

 

Aktuell sind der Stadt Meerbusch 31 unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA) durch das Land zugewiesen (Stand 21.11.2023). Hiervon werden bereits 30 UMA durch das Jugendamt untergebracht und betreut.

Die Unterbringung der UMA erfolgt anhand der pädagogischen Bedarfe und bestehender Kapazitäten hauptsächlich in Wohngruppen bei verschiedenen Jugendhilfeträgern.

Diese mieten in der Regel (Privat-)Wohnungen an und stellen sicher, dass die Voraussetzungen des LVR zur Unterbringung und Betreuung der UMA erfüllt werden.

 

Eine landesseitig zentrale Unterbringungsmöglichkeit wie bspw. Erstaufnahmeeinrichtungen existiert für UMA nicht. Daher erfolgt die Unterbringung und Betreuung der UMA nach Zuweisung immer sehr kurzfristig und ist insbesondere von der jeweiligen Erfüllung der Zuweisungsquote, aber auch den Faktoren der personellen Kapazität der Jugendhilfeträger und des freien Wohnraums auf dem Wohnungsmarkt abhängig. Durch diese nicht beeinflussbaren Faktoren, steigt mit der Zahl der Zuweisungen auch die Herausforderung der Unterbringung und Betreuung der UMA.

 


 

 

 

 

gez.

Christian Bommers

Bürgermeister