Betreff
4. Bericht zur Finanzsituation und Finanzschäden 2023 zum 30.11.2023
Vorlage
SB8SFI/0707/2023
Art
Informationsvorlage

Corona- und kriegsbedingte Finanzschäden

 

Nachfolgend ist eine kompakte Darstellung der maßgeblichen corona- und kriegsbedingten Finanzschäden aus Mindererträgen und Mehraufwendungen für den Haushalt 2023 aufgeführt. In die Übersicht wurde einerseits die Schadensdarstellung gemäß des Haushaltsplans 2023 einbezogen sowie andererseits eine konkrete Schadensdarstellung zum Stichtag des Berichts nebst Prognose zum 31.12.2023.

 

Bei den isolierten Positionen nehmen im Rahmen der kriegsbedingten Finanzschäden die Schäden am Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer sowie die erhöhten Kosten für Öl-, Gas- und Strompreise einen ganz überwiegenden Teil ein. Im weiteren Verlauf des Jahres wird sich zeigen, ob die prognostizierten Schadenswerte bei den Energiekosten tatsächlich eintreten werden. Hier lässt sich in den letzten Monaten wieder ein moderater Rückgang der entsprechenden Preise bemerken. Es bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Im Hinblick auf die Schadensprognose zum Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer musste diese aufgrund der Mai-Steuerschätzung leicht nach oben korrigiert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzbericht

 

Entsprechend des Beschlusses des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 15.03.2012 wird hiermit der 4. Bericht der Verwaltung zur Finanzsituation 2023 vorgelegt. Grundlagen sind die Daten der Haushaltsausführung 2023 mit Stand 30.11.2023. Darüber hinaus enthält der Bericht eine Übersicht über den Stand der Baumaßnahmen und eine Darstellung zur derzeitigen Situation der Zuwendungen und Zuschüsse zum 30.11.2023 sowie das Schuldenportfolio zum Jahresende. Die allgemeinen Daten nebst Erläuterungen zum Finanzbericht sind nachfolgend dargestellt.

 

2023

veranschlagt

Stand

31.03.2023

Stand

31.05.2023

Stand
31.08.2023

Stand
30.11.2023

Prognose

31.12.2023

1.        Kreisumlage

29.762.000 €

6.553.200 €

13.106.400 €

21.041.453

28.126.085 €

28.126.085 €

2.        Gewerbesteuer

41.680.000 €

35.414.682 €

37.274.900 €

36.200.000

45.995.881 €

46.000.000 €

3.        Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

44.311.200 €

0 €

10.770.343 €

21.159.437 €

30.995.080 €

42.310.000 €

4.        Personalkosten

46.400.800 €

10.445.454 €

17.623.496 €

27.846.368 €

41.003.714 €

46.627.800 €

5.        Pensionszahlungen an Versorgungskasse

4.320.000 €

3.683.400 €

3.738.512 €

3.738.512 €

3.738.512 €

4.320.000 €

6.        Grundstücksverkäufe

a)        Erträge

b)        Einzahlungen

 

916.300 €

2.905.000 €

 

0 €

0 €

 

0 €

359.256 €

 

0 €

397.927 €

 

0 €

413.561 €

 

430.056 €

542.000 €

7.        Baumaßnahmen

37.056.137 €

2.283.895 €

2.944.634 €

5.231.717

7.394.358 €

/

8.        Staatszuschüsse

5.036.399 €

1.159.297 €

1.410.350 €

2.301.208 €

3.484.123 €

3.949.849 €

9.        Kreditaufnahme

a)         Neuaufnahme

b)        Umschuldungen

 

23.489.100 €

3.880.000 €

 

0 €

0 €

 

0 €

0 €

 

0 €

3.879.655 €

 

0 €

3.879.655 €

 

0 €

3.879.655 €

10.      Tilgung

a)        Kreditmarkt

b)        Umschuldungen

 

5.182.600 €

3.880.000 €

 

1.334.374 €

0 €

 

1.733.396 €

0 €

 

2.907.015 €

3.879.655 €

 

4.225.077 €

3.879.655 €

 

5.182.600 €

3.879.655 €

11.      Kredite zur Liquiditätssicherung

 

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

12.      Sach- und Dienstleistungen

37.760.268 €

9.381.918 €

14.688.887,88€

24.692.834 €

30.406.387 €

34.739.200 €

13.      Gesamtvollstreckungsvolumen

 

3.220.000 €

2.860.000 €

2.710.000 €

2.704.000 €

 


Erläuterungen zum Finanzbericht

 

 

zu Nr. 1:

Die Kalkulation der Kreisumlage für den Haushalt 2023 wurde mit einem Hebesatz von 32,00 % und einer SGB II Beteiligung von 1,50 % vorgenommen. Der am 29.03.2023 im Kreistag beschlossene Kreishaushalt 2023 sieht einen Hebesatz von 31,50 % und eine SGB II Beteiligung von 1,43 % vor. Dadurch reduziert sich die von der Stadt zu zahlende Kreisumlage um 785.547 € auf insgesamt 28.976.453 €. Darüber hinaus konnte der Kreis nunmehr die Höhe seines Jahresüberschusses 2022 näherungsweise bestimmen. Vorbehaltlich weniger Abschlussbuchungen wird dieser ungefähr bei einem Überschuss von 11.860.000 € liegen. Gemäß Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushaltsentwurf 2023 des Kreises, sollen Verbesserungen gegenüber der Haushaltsplanung durch Nichterhebung der Kreisumlage an die Kommunen zurückgeführt werden. Im Rahmen der Festsetzung zur 4. Rate der Kreisumlage erfolgte dies nunmehr nur teilweise. Hier wurde ein Betrag 7.660.000 € umlagemindernd berücksichtigt, da die in der Haushaltsaufstellung geplante Entnahme aus der Rücklage i.H.v. 4,2 Mio. € in Abzug gebracht wurde. Die beschriebene Umlageminderung führt daher nur zu einer Reduzierung der 4. Rate i.H.v. 850.368 €.

 

Dies führt in Gänze zu einer Kreisumlage i.H.v. 28.126.085 € für das Jahr 2023.

 

 

zu Nr. 2:

Die dargestellten Planansätze der Gewerbesteuer gründen auf den für 2022 eingenommenen Ist-Werten sowie den einschlägigen Steuerschätzungen und deren gesamtwirtschaftlichen Prognosen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes. Darüber hinaus wurden die örtlichen Verhältnisse und Strukturen in den einschlägigen Prognosen zur steuerlichen Entwicklung einbezogen.

Unterjährig blieb die Gewerbesteuer auf einem relativ konstanten Niveau, allerdings deutlich unter dem kalkulierten Planansatz. Der nunmehr eingetretene starke Anstieg der Gewerbesteuer zum 4. Quartal ist in mehreren Aspekten begründet. Zum einen sind im 4. Quartal zahlreiche Nachveranlagungen für Vorjahre (2021 ff.) erfolgt, welche vielfach zu deutlichen höheren Gewerbesteuererträgen führten als ursprünglich über die Vorauszahlungen veranlagt wurde. Der Zeitverzug sowie die Diskrepanz zwischen Vorauszahlung und Festsetzung ist insbesondere in den gesetzlichen Erleichterungen im Rahmen Coronapandemie begründet. Ein weiterer Grund für den starken Anstieg der Gewerbesteuer sind sehr deutliche Gewinnanstiege bei einzelnen Gewerbebetrieben im Stadtgebiet, die nunmehr veranlagt werden konnten.

 

 

zu Nr. 3:

Anhand der bereits eingegangenen und festgesetzten Zahlungen zum Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer wird nach aktuellen Hochrechnungen mit einem Betrag von 42.310.000 € gerechnet. Dies wären rund 2 Mio. € unter Planansatz.

 

 

zu Nr.4:

Bei den Personalkosten wird bis zum Jahresende mit erhöhten Kosten von 227.000 € gerechnet. Dies liegt an den erhöhten Personalkosten bei den Tarifbeschäftigten, welche mit dem Tarifabschluss und der damit verbundenen Inflationsprämie begründet werden müssen.

 

 

zu Nr.5:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Pensionszahlungen an die Versorgungskasse zum 31.12. nicht überschritten wird.

 

 

zu Nr.6:

Innerhalb dieser Position werden sowohl städtische Gewerbegrundstücke wie auch reguläre Grundstücke gemeinschaftlich betrachtet und angegeben. Nachfolgend wird auf beide Bereiche mit Blick auf die Werte zum Jahresende eingegangen:

 

Von den seinerzeit gemeldeten Planansätzen für Gewerbegrundstücke wird aller Voraussicht nach nur folgender Grundstücksverkauf zum Tragen kommen: Gewerbegrundstück Flurstück 217, Flur 10, Gemarkung Strümp (Gewerbegebiet Bundenrott) mit einem Ertrag von 87.700 € und Einzahlungen i.H.v. 170.000 €. Die Grundstücksverkäufe Mollsfeld und Areal Böhler 2 werden nicht mehr in 2023 umgesetzt werden können.

 

Nach dem derzeitigen Sachstand werden die Einzahlungen aus dem Verkauf von regulären Grundstücken zum 31.12.2023 ca. 372.000 € betragen und die Erträge 342.356 €, resultierend aus den

Verkäufen Büderich, Hildegundisallee und Osterath Viehgasse. Beide Verkäufe waren in der Planung des Haushalts nicht enthalten, da nicht absehbar.

 

Die für dieses Jahr geplanten Einzahlungen in Höhe von 425.000 € aus dem Tausch Gartencenter Büderich sind nach dem Stand der Planung in das Jahr 2024 verschoben, somit auch der Ertrag in Höhe von ca. 400.000 €.

 

Die geplanten Einzahlungen aus dem Verkauf einer Teilfläche in Osterath, Barbara-Gerretz-Grundstück in Höhe von 780.000 €, werden voraussichtlich erst Anfang 2024 kassenwirksam, somit auch der Ertrag in Höhe von 234.000 €.

 

 

zu Nr. 7:

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine belastbare Prognose nicht möglich. Deutlich wird jedoch, dass mit großer Wahrscheinlichkeit ein ganz überwiegender Teil der zur Verfügung stehenden Haushaltsansätze für Baumaßnahmen nicht abfließen wird.

 

 

zu Nr. 8:

Bei der Aufstellung des Haushaltes 2023 wurden für mehrere größere investive Baumaßnahmen sowie weitere Sachverhalte entsprechende Zuschüsse eingeplant. Der Bericht enthält eine entsprechende Übersicht hierzu.

 

 

zu Nr. 9a und b:

Für das Haushaltsjahr 2023 besteht eine Kreditermächtigung für Investitionskredite i.H.v. 23.489.100 €. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Kreditermächtigung nicht in Anspruch genommen werden muss. Dies liegt insbesondere an dem tatsächlichen Abfluss der geplanten Baumaßnahmen (siehe Ziffer 8). Hier ist erkennbar, dass entgegen der Planung deutlich weniger Mittel zur Abwicklung der Baumaßnahmen abfließen, daher ist die veranschlagte Kreditfinanzierung nicht notwendig. Die Kreditermächtigung wird einmalig in das nächste Haushaltsjahr übertragen und kann daher auch noch im Haushaltsjahr 2024 in Anspruch genommen werden.

 

Des Weiteren stand ein Betrag von knapp 3.880.000 € zur Umschuldung zur Verfügung. Der aufgezeigte Betrag wurde zum 03.07.2023 prolongiert, dies insbesondere unter Berücksichtigung der momentanen und prognostizierten Liquiditätslage.

 

 

zu Nr. 10a und b:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Planansatz zu den Tilgungszahlungen nicht überschritten wird.

 

 

zu Nr.11:

Zum Stichtag bestehen keine Liquiditätskredite. Zum Jahresende bestehen aller Voraussicht nach ebenfalls keine Verbindlichkeiten durch Kassenkredite, dies insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung bei der Gewerbesteuer und dem daraus resultierenden Zugewinn an Liquidität.

 

 

zu Nr. 12:

Die Prognose entspricht dem durchschnittlichen Volumen der letzten Jahre. Für das Jahresende ist daher mit einem entsprechenden Bedarf unterhalb des Planansatzes zu rechnen.

 

 

zu Nr. 13:

Das Vollstreckungsvolumen zum Stichtag beläuft sich auf rund 2,704 Mio. €. Es ist im Vergleich zum letzten Finanzbericht konstant geblieben.

 


 

 

 

gez.

Christian Bommers

Bürgermeister