Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule und Sport empfehlen dem Rat der Stadt Meerbusch, die Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich gemäß der anliegenden VII. Änderungssatzung (Anlage 1) zu beschließen.

 

Die Änderung beinhaltet eine redaktionelle Änderung sowie die Anpassung der Elternbeitragstabelle für die Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflege und die Offene Ganztagsschule (Anlage zu § 4 der Satzung) mit Wirkung ab 01.08.2024.

 


Sachverhalt:

Für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich werden die Eltern zur Zahlung von Elternbeiträgen herangezogen. Die Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen und die Offene Ganztagsschule im Primarbereich wurde im Verlauf der Zeit mehrfach geändert und mit Wirkung vom 01. August 2015 wurden die bei Inkrafttreten der Satzung im Jahre 2012 festgelegten Beiträge erstmalig linear um 5% erhöht. Im Rahmen der allgemeinen Entwicklung sollten die Beiträge in regelmäßigen Abständen den allgemeinen Preissteigerungen angepasst werden und eine lineare Anpassung der Beiträge alle 2 Jahre um 5% stattfinden. Die Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen und die Offene Ganztagsschule im Primarbereich wurde in der Folge mit Wirkung vom 01.08.2017 in ihrem Aufbau verändert und mit linear steigenden Beiträgen in Abhängigkeit vom jeweiligen Elterneinkommen (Bruttojahreseinkommen) sowie dem gebuchten wöchentlichen Betreuungsumfang für die Kinder gestaffelt.

 

Zum 1. Januar 2022 beschloss der Rat der Stadt Meerbusch eine Erhöhung der beitragsfreien Stufe auf 40.000 € und die Einführung einer zusätzlichen Einkommenshöchststufe ab 109.001 € bei gleichmäßiger Steigung der Beträge zwischen den Stufen. Gleichwohl wurde für das Jahr 2022 –wie schon zuvor für das Jahr 2021- die turnusmäßige Erhöhung der Beiträge um 5 % zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie für die örtliche Gemeinschaft nochmals ausgesetzt.

 

Mit Wirkung zum 01.01.2023 wurde die Beitragstabelle für die Betreuung von Kinder im Alter über 3 Jahre in der Kindertagespflege erweitert und damit an die Beiträge für Kindertageseinrichtungen angepasst. Diejenigen Eltern, deren Kinder in der Tagespflegebetreuung also das dritte Lebensjahr vollendeten, hatten fortan nur noch den geringeren Beitrag für über dreijährige Kinder zu zahlen.

 

Im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Ukraine-Krieges ist es in den letzten 1,5 Jahren zu einer deutlichen Preissteigerung in allen Lebensbereichen gekommen. Die Steigerung der Verbraucherpreise für Nahrungsmittel liegt derzeit bei 7,5 %, für Energie bei 1%. Insgesamt bedeutet dies eine Erhöhung des Verbraucherpreisindexes von 3,8 % (Oktober 2023) im Vergleich zum Vorjahr 2022. Die tatsächliche Kostensteigerung in den letzten sechs Jahren ist insgesamt deutlich höher als 5%. Der im Sommer 2023 getroffene Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zieht eine deutliche Steigerung der Personalkosten für die Kitas nach sich. Gegenüber dem Vorjahr 2022 sind die Arbeitgeberkosten eines Arbeitsplatzes eines Erziehers / einer Erzieherin um 10% gestiegen (nach KGST „Kosten eines Arbeitsplatzes“ 2022 und 2023). Hinzu kommen pro Mitarbeiter/in zwei zusätzliche Regenerationstage, die durch eine Ausweitung des Personalbestandes aufzufangen sind und nicht über die Kindpauschalen, die der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen dienen, gedeckt werden. Diese federn lediglich einen Teilbetrag der Kostensteigerung und auch der Gesamtkosten der Kitaplätze ab. Rund 41% der Gesamtkosten der Kitaplätze werden (nach Abzug aller Refinanzierungen der Kindpauschalen) über den kommunalen Haushalt finanziert. Auch die Elternbeiträge sind, anders als bei nicht gesetzlich geförderten Betreuungseinrichtungen, nicht kostendeckend kalkuliert, sondern decken einen relativ geringen Anteil an der Gesamtfinanzierung des Kita-Betreuungssystems.

 

Infolge der mit der letzten KiBiz-Reform zum 01.08.2020 eingeführten Beitragsfreiheit für die Kinder im vorletzten Jahr vor der Einschulung sowie der geltenden Geschwisterkindbefreiung wird aktuell (Stand November 2023) im Kita-Bereich von 2.039 erfassten Kindern nur für 510 Kinder tatsächlich ein Beitrag erhoben. Beitragsfrei gem. § 50 KiBiz (Beitragsfreiheit im vorletzten und letzten Kita-Jahr) oder aufgrund der Geschwisterkindregelung oder weil das Familieneinkommen unter 40.000 € jährlich liegt, sind 1.529 Kinder. Die gesamten Beitragseinnahmen werden folglich von den Eltern der verbleibenden 510 beitragspflichtigen Kinder getragen. Dies entspricht im Kita-Bereich einem Anteil von rund 25% an Zahlern.

 

Nachdem im Januar 2022 auf die lineare 5%ige Erhöhung der Beiträge verzichtet wurde, wird verwaltungsseitig mit Wirkung vom 01.08.2024 eine Beitragserhöhung um linear 7,5 % vorgeschlagen.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Da die bei den Berechnungen angenommenen Kindzahlen in den Einkommensstufen rein spekulativ sind und auch die Verteilung der Kinder auf die einzelnen Einkommensstufen und Betreuungsbedarfe sich unterjährig noch ändern kann, insbesondere auch im Bereich Kita durch „Hochwachsen“ der Kinder von einem Elternbeitrag U 3 in einen Elternbeitrag Ü 3, kann auch die Berechnung des Elternbeitrages nur näherungsweise geschehen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die konkreten Kindzahlen ab 1.8.2024 aufgrund des noch laufenden Anmeldeverfahrens für die Kitas gänzlich unbekannt sind, kann die Höhe der Erträge noch nicht konkret vorausgesagt werden. Die zu erwartenden jährlichen Mehrerträge wurden daher auf der Grundlage des Haushaltsansatzes der Beiträge für das Jahr 2024 kalkuliert. Bei Inkrafttreten der geplanten Beitragsänderungen zum 01.08.2024 wäre für die Monate August bis Dezember 2024 voraussichtlich mit Mehrerträgen von rd. 74.375 € für Kindertageseinrichtungen und 27.031 € in der Kindertagespflege sowie 100.000 € für den Bereich des Offenen Ganztages zu rechnen.

 


Alternativen:

Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule und Sport sprechen sich gegen eine Änderung aus.