Betreff
Weiterentwicklung der Jugendarbeit - Erhöhung von Fördersätzen im Rahmen des Kinder - und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch 2022 - 2025 und von Teilnehmerbeiträgen für die Stadtrandherholung
Vorlage
FB21/1797/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt,

 

1.            die Förderung von Jugendpflegefahrten nach den Förderrichtlinien des Kinder- und Ju-gendförderplans der Stadt Meerbusch 2022 – 2025 von anerkannten Trägern freier Ju-gendhilfe, Jugendverbänden, als Träger der freien Jugendhilfe anerkannte Jugendabteilun-gen von Sportverbänden oder Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, die für Kinder und Jugendliche der Stadt Meerbusch Jugendpflegefahrten durchführen, von bisher 6,00 € pro Tag und Teilnehmer um 7,5 % auf 6,45 € und bei Vorliegen besonderer Verhält-nisse von bisher 8,00 € ebenfalls um 7,5 % auf 8,60 € pro Tag und Teilnehmer (Sonderför-derung) ab 01.01.2024 anzuheben.

2.            den in den Förderrichtlinien des Kinder- und Jugendförderplans 2022 – 2025 festgelegten Höchstbetrag für die 85-prozentige Förderung einer Einrichtungsleitung der Jugendeinrich-tung „Arche Noah“ von bisher 41.500 € um 10 % auf 45.650,00 € ab 2024 zu erhöhen.

3.            den Teilnehmerbeitrag für die Stadtranderholung 2024ff. von 140 € auf 155 € / ermäßigt von 75 € auf 82 € anzuheben.

 

Hinweis: Die Beschlüsse zu 1. und 2. bewirken eine Verbesserung in der Förderung und widersprechen somit nicht der angestrebten Planungssicherheit für die Laufzeit des Kinder- und Jugend-förderplanes der Stadt Meerbusch 2022 - 2025.

 


Sachverhalt:

 

Zu 1.

In den letzten beiden Jahren sind alle Preise aufgrund einer höheren Inflationsrate stark angestiegen.

Die Einrichtungen und Verbände, die Fahrten für Kinder und Jugendliche durchführen, sollen daher im Rahmen der Förderung einen Ausgleich für die gestiegenen Preise erhalten. Die durchschnittliche Inflationsrate wurde mit 7,5 % angenommen und die Fördersätze für die Jugendpflegefahrten sollen um diese Prozentzahl ab 2024 in der Regelförderung von 6,00 € auf 6,45 € und in der Sonderförderung bei Vorliegen besonderer Verhältnisse von 8,00 € auf 8,60 € pro Tag und Teilnehmer erhöht werden.

 

Zu 2.

Für die Personalkosten einer Einrichtungsleitung erhält die Arche Noah aufgrund der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses einen Zuschuss von 85 % der tatsächlichen Personalkosten, maximal jedoch 41.500 €.

Die unterschiedlichsten Tarifabschlüsse des Jahres 2023 weisen aufgrund von Inflationsausgleich-zahlungen und tatsächlichen Lohnerhöhungen erhebliche Steigerungen aus. Auch die Zahlungen an die Arche Noah sollen daher angepasst werden und der maximale Zuschussbetrag von 41.500 € um 10 % auf 45.650 € angehoben werden.

 

Zu 3.

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, die Teilnehmerbei-träge für die Ferienmaßnahme „Stadtranderholung“ regelmäßig moderat zu erhöhen. Aufgrund der besonders schwierigen Coronajahre 2020/2021, in denen die Stadtranderholung ausfallen musste und der für viele Familien schwierigen Gesamtsituation wurde im Jahr 2022 und 2023 auf eine Erhöhung verzichtet. Somit gab es im Jahr 2018 die letzte Erhöhung.

Der Teilnehmerbeitrag soll 2024 von 140,00 € (regulär) auf 155,00 € und von 75 € (ermäßigt) auf 82 € angehoben werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die vorgeschlagenen Anpassungen wurden im Entwurf des Haushaltes 2024 bei Produktsachkonto 060.362.010 / 53180000 „Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche - Offene Kinder- und Jugendarbeit“ mit einer Erhöhung für den 85%igen Zuschuss der Betriebsleiterstelle Arche Noah von max. 41.500 € um 4.150,00 € auf max. 45.650,00 € eingeplant.

 

Die Erhöhung des Zuschusses von Jugendpflegefahrten von 6,00 € auf 6,45 € pro Tag / Teilnehmer bzw. von 8,00 € auf 8,60 € in der Sonderförderung kann im Rahmen der bereits 2023 zur Verfügung gestellten Mittel (42.000 €) abgedeckt werden, da die „Oase“ als großer Anbieter von Ferienfahrten geschlossen ist.

 

Unter 060.362.010 / 43210000 „Benutzungsgebühren - Teilnehmerentgelte für eigene Maßnahmen“ wurden 100 zahlende Teilnehmer eingeplant, davon 75 Vollzahler, 20 Teilnehmer mit reduziertem und 5 Teilnehmer mit individuellem Beitrag. Der Ansatz wird mit 13.365,00 € kalkuliert. Gegenüber 2023 ist dies eine Reduzierung des Ansatzes von 18.000 € um 4.635,00 €, da der Ansatz 2023 aufgrund der Coronasituation nur fortgeschrieben wurde.

 


Alternativen:

keine