Betreff
Bericht der Schuldner- und Insolvenzberatung des SKM
Vorlage
FB22/0698/2023
Aktenzeichen
FB 22 / 6
Art
Informationsvorlage

Die soziale Schuldnerberatung ist nach den Bestimmungen des SGB II und SGB XII Aufgabe des örtlichen Trägers der Sozialhilfe bzw. des kommunalen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende und somit hier der Rhein-Kreis Neuss. Dieser hat mit verschiedenen Trägern der Schuldnerberatungsstellen eine Leistungsvereinbarung getroffen, die eine kreisweite und bedarfsgerechte Versorgung sicherstellt und orientiert an den Auslastungszahlen in den vergangenen Jahren ausgebaut wurde. In Meerbusch ist die Schuldner- und Insolvenzberatung des Sozialdienstes Katholischer Männer Neuss (SKM) tätig.

 

Der Rhein-Kreis Neuss finanziert für die in Meerbusch lebenden Leistungsempfänger des SGB II und XII ein Stundenkontingent von ca. 12 Stunden wöchentlich. Neben dem vom Rhein-Kreis Neuss vorgehaltenen und gesetzlich verpflichtenden Angebot für den vorgenannten Personenkreis, hält die Stadt für ihre Einwohner zudem ein freiwilliges Angebot vor. Das freiwillige Kontingent, welches ausschließlich von der Stadt Meerbusch finanziert wird, beträgt 25 Stunden wöchentlich und wurde auf Wunsch der Stadt zum 01.10.1996 in Meerbusch eingerichtet.

 

Inhaltlich beschäftigt sich die Schuldnerberatung mit der Unterstützung und Beratung ver- und überschuldeter Menschen. Der Beratungsprozess schließt die Verhandlung mit Gläubigern und die Aufstellung von Plänen zur Überwindung der finanziellen Existenzgefährdung mit ein. Ziele der Beratung sind die Sicherung der Existenzgrundlage, der Erhalt des Arbeitsplatzes, die Erweiterung der Handlungskompetenz und Stärkung der Eigenverantwortung in wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie die Entwicklung von Strategien zur Reduzierung bzw. Tilgung von Schulden.

 

Die Schuldnerberatung des SKM bietet an einem Tage in der Woche Sprechstunden vor Ort in Meerbusch an. In einer Langzeitberatung werden gemeinsam existenzsichernde Maßnahmen getroffen, Haushaltspläne erstellt, Kontakte zu Gläubigern, Ämtern, Institutionen etc. aufgenommen und entsprechende Vereinbarungen getroffen. Das Ziel, das durch diesen ganzheitlichen Ansatz erreicht werden soll, ist, Ursachen und Auslöser der aktuellen Notsituation zu erkennen, den Ratsuchenden bei der aktiven Veränderung seiner Lebenssituation und des eigenen Verhaltens zu unterstützen und Lösungen zu erarbeiten.

 

Als gesellschaftliche Ursachen für eine Verschuldung nennt die Schuldnerberatung folgende Punkte: Arbeitslosigkeit, Zunahme des Niedriglohnsektors, mangelnde Transparenz des Finanz- und Kapitalmarktes. Zu den persönlichen Ursachen für das Entstehen einer Schuldenproblematik zählen unter anderem:

 

             Arbeitslosigkeit

             fehlende Finanzkompetenz

             gescheiterte Selbstständigkeit

             Trennung und Scheidung

             Krankheit

             Geburt eines Kindes

             Einkommensverringerung

             Suchtverhalten

             gescheiterte Baufinanzierung

             Tod des Partners

 

Die der Sitzung wird ein/e VertreterIn des SKM den Jahresbericht 2022 vorstellen.

 

Im Hinblick auf die langjährige und sehr gute Kooperation mit dem Träger sollte hier eine weitere Zusammenarbeit gefördert und erreicht werden. Im Rahmen der bestehenden Vereinbarung wird aktuell ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 30.288,- € gezahlt. Dieser Zuschuss errechnet sich anhand der Fortschreibung eines Festbetrages aus dem Jahre 2018. Im Rahmen der Vereinheitlichung der Vereinbarungsmodalitäten müsste hier eine Anpassung der Vereinbarung erfolgen. Hierzu wurde vom SKM ein entsprechender Antrag gestellt, der unter dem TOP 5.1 zu finden ist.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Peter Annacker

Dezernent