Rückblick
Im Oktober 2016
wurde im zuständigen Fachausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf über das
Ergebnis einer Machbarkeitsstudie zum 2. Bauabschnitt der U81 informiert. Im
Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden 10 verschiedene Trassierungsvarianten zur
Rheinquerung zwischen den Punkten MERKUR SPIEL-ARENA (damals ESPRIT arena) und
Lörick untersucht. Im Ergebnis wurde die sogenannte Variante „L2“ gem.
Informationsvorlage trassierungstechnisch als die favorisierte optimierte
Variante bewertet. Die Variante „L2“ sah eine Rheinquerung als Brücke und eine
Umfahrung des alten Klärwerkes in Hochlage sowie eine Unterfahrung der
Niederlöricker Straße vor.
Im November 2016
beauftragte der zuständige Fachausschuss der Stadt Düsseldorf wurde die
Verwaltung, die Planung für den 2. Bauabschnitt aufzunehmen und weitere
Varianten im Rahmen eines breit angelegten Bürgerdialoges zu untersuchen. Aus
der vergleichenden Gegenüberstellung der Varianten sollte ein Vorschlag für die
Festlegung einer Vorzugstrasse für die Vorplanung abgeleitet werden, welcher im
Folgenden auszuarbeiten ist. Aufgrund des parallel laufenden
Planfeststellungsverfahrens zum 1. Bauabschnitt der U81 (2015 bis 2019),
welches auch zahlreiche Einwendungen und Klagen zur Sinnhaftigkeit der U81
insgesamt beinhaltete, hat man sich bewusst gegen eine gleichzeitige
Durchführung von Planfeststellung/Klageverfahren zum 1. Bauabschnitt und
Bürgerdialog zum 2. Bauabschnitt entschieden. Die beiden Verfahren hätten sich
gegenseitig negativ beeinflusst. Zudem hat das Planfeststellungs- und
Klageverfahren zum 1. Bauabschnitt erhebliche Personalkapazitäten auf Seiten
der Verwaltung gebunden.
Vor diesem
Hintergrund wurde erst im Juli 2019 der Projektstart für den 2. Bauabschnitt
der U 81 initiiert mit der anschließenden schon für den Bürgerdialog
erforderlichen finanziellen und personellen Ausstattung.
Eine ausführliche
Übersicht zum Ablauf des Bürgerdialogs wird auf der Homepage der
Landeshauptstadt Düsseldorf bereitgestellt und kann unter Verwendung des
nachfolgenden Links eingesehen werden:
Im Ergebnis wurde
die s.g. Variante 1.1 (Brücke) als die wirtschaftlichste, die Variante 1.2a
(Tunnel) als die vorteilhafteste identifiziert. Allen Beteiligten der
Werkstätten wurde immer wieder deutlich gemacht, dass der Bürgerdialog eine
beratende Funktion hat. Die Entscheidung, ob der Rhein als Tunnel oder Brücke
gequert wird, liegt bei den gewählten politischen Vertreter*innen des Rates der
Landeshauptstadt Düsseldorf. Bzgl. des vermeintlichen Nachteils der Variante
1.2a (Tunnel), dass hierdurch keine neue Rheinquerung für den Rad- und
Fußgängerverkehr geschaffen werden kann, wird darauf hingewiesen, dass über
zusätzliche Angebote für Radfahrende und zu Fuß Gehende nachgedacht wird.
Weiteres Vorgehen zur Variantenfestlegung
Für die Festlegung
einer Trassierungsvariante für den 2. Bauabschnitt sind zum einen das Ergebnis
des Bürgerdialoges und zum anderen die Finanzierbarkeit und Höhe der zu
erwartenden Zuwendungen von entscheidender Bedeutung.
Das Ergebnis des
Bürgerdialoges liegt vor, die Grundlagen zur Berechnung der Finanzierbarkeit
und der Höhe der Zuwendungen liegen jedoch noch nicht vor. Vor diesem
Hintergrund kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende
Variantenfestlegung erfolgen.
Um sich vor diesem
Hintergrund zuwendungs- und finanzierungstechnisch alle Optionen offen zu
halten und keine mehrjährige Projektverzögerung zu riskieren, werden sowohl für
die vorteilhaftestes als auch für die wirtschaftlichste Variante eine
Vorplanung mit Kostenschätzung erstellt. Im Rahmen der Vorplanung werden dann
nochmals für diese beiden besten Varianten alle für den Variantenentscheid
relevanten Aspekte vertieft untersucht und planerisch ausgearbeitet.
Entsprechend der Detailtiefe der dann vorliegenden Planung wird auch der
Variantenvergleich spezifiziert, fortgeschrieben und aktualisiert werden. Auf
dieser Grundlage und nach verbindlichen Gesprächen mit den Zuwendungsgebern
kann anschließend im Rahmen des Bedarfsbeschlusses die abschließende
Variantenfestlegung erfolgen.
Sachstand Planung
Derzeit erfolgt die
Grundlagenermittlung und die Vorplanung einschließlich Kostenschätzung. Es ist
vorgesehen, im 4. Quartal 2024 den Bedarfsbeschluss zur Stadtbahnstrecke U81/2.
BA MERKUR SPIEL-ARENA/Messe Nord – Handweiser bei der Landeshauptstadt
Düsseldorf herbeizuführen. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist
für 2027 vorgesehen.
Die Planung der
U81/2. BA erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf
und der Stadt Meerbusch. Die Stadt Meerbusch ist insbesondere regelmäßige
Teilnehmerin an den 14-täglichen Planungsbesprechungen (organisiert und
koordiniert durch die Landeshauptstadt Düsseldorf). Bezüglich des Bereichs
Böhlerstraße wird aktuell im Zuge der Vorplanung die Lage des besonderen
Bahnkörpers der Stadtbahnstrecke im Straßenquerschnitt (Mittel- oder
Seitenlage) untersucht und erarbeitet. Seitens den Teilnehmenden der Stadt
Meerbusch werden die kommunalen Belange gemäß politischer Beschlusslage
(Entwicklung Areal Böhler iVm. Bebauungsplanverfahren Nr. 322, geplanter
Schulneubau, mögliche Ansiedlung „GEC Creation Centre“ (auch „GEC House“
genannt), mögliche bauliche Entwicklung der sog. „Ellipse“ südöstlich der
Böhlerstraße) eingebracht, um hier einen Einklang zwischen kommunalen
Entwicklungsabsichten sowie denen der U 81 zu gewährleisten.
Der Beginn der
Bauausführung für den gesamten 2. Bauabschnitt der U81 ist für das Jahr 2032
vorgesehen.
Sachstand Grundstücke
Grundsätzliches: Die U-81-Trasse verläuft auf der Basis
der aktuellen Planungen hauptsächlich über Düsseldorfer Stadtgebiet mit
Ausnahme von überwiegend privaten Ackerflächen in Rheinnähe im nördlichen
Meerbuscher Stadtgebiet und im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche
Böhlerstr., die ebenfalls auf Meerbuscher Stadtgebiet liegt. Ein geringer Teil
der betroffenen Grundstücke in Meerbusch befindet sich bereits im Eigentum der
Stadt Düsseldorf.
Benachbarte Planungen (Böhler II/Böhler Leben): Die zu
entwickelnden Flächen der Böhler II/Böhler Leben Fläche, die von der Stadt
Meerbusch vom Eigentümer Bouwfonds (bpd) für das geplante Schulgrundstück und
für das geplante GEC- Vorhaben zu erwerben sind, sind der Stadt Düsseldorf
bekannt und sollen bei der Trassenplanung berücksichtigt werden. Hierzu finden
regelmäßig Abstimmungen zwischen der Stadt Meerbusch und der Stadt Düsseldorf
statt.
Rheinbahn: Ob die künftigen Flächen für die Trasse der U
81 seitens der Rheinbahn AG zur Übertragung ins Eigentum erworben werden
sollen, ist aktuell noch nicht bekannt.
Sachstand Straßen und
Kanalplanung
Die
Planungsgruppe U81 lotet noch verschiedene Varianten aus.
Bisher
wurde die 2 Varianten der Trasse Böhlerstraße vorgestellt:
Variante 1 Kurzsteckbrief: Mittellage (Haltestelle zwischen Ruth-Niehaus-Str. und Oststr.)
- Mittelbahnsteig mit L=90m asymmetrischer Ausprägung R=1500m in FR Neuss, Gerade in FR Messe mit Breiten von 5,50m bis max. 6,20m, Streckenausprägung als Rasengleis
- Plus: vorteilhafte Einbindung zwischen Bestandsknotenpunkten, Erreichbarkeit der Fahrgastpotentiale insbesondere in Bezug auf Schwerpunkt des BPlans 322, Böhler Areal West und Bebauungsstruktur südlich, geringere Flächeninanspruchnahme an zukünftigen Entwicklungsflächen westl. Willstätterstraße, Trassierung bzgl. Verschleiss günstig, Addition von Fahrstreifen im Bereich der Willstätterstraße günstiger, keine zusätzliche Querungsstelle in der Strecke im Vergleich zu Variante 2
- Trassierung mit Unstetigkeiten im Geschwindigkeitsband A) Haltestellenanfahrten und B) R=300m an Düsseldorfer / Krefeder Straße ca. 60km/h bei 0,65g
- Haltestellenabstand ca. 600m nach Osten, ca. 750m nach Westen
- Freihaltung des nördlichen Planungsbereiches BPlan 322 möglich
Variante 2 Kurzsteckbrief Mittellage: (Haltestelle zwischen Ruth-Niehaus-Str. und Knoten Düsseldorfer Str./ Böhlerstr.)
- Mittelbahnsteig mit L=90m Geraden in Parallellage westlich der Willstätterstraße, Streckenausprägung als Rasengleis
- Plus: Trassierung mit z.B. reduzierter Unstetigkeit im Geschwindigkeitsband insbesondere in FR Neuss aber nachteiliger bei Verschleiss / Unterhaltung, klassische Ausprägung der Haltestelle „von der Stange“
- Minus: bzgl. Bebauungsstruktur etwas ungünstigere Erreichbarkeit, zusätzliche Querungsstelle für Fußgänger in der Strecke notwendig für Zugänglichkeit der Haltstelle aus Westen, mehr Flächeninanspruchnahme insbesondere bei Addition von weiteren Fahrstreifen in zukünftiger Entwicklungsfläche
- Haltstellenabstand ca. 750m nach Osten, ca. 600m nach Westen
- Freihaltung des nördlichen Planungsbereiches BPlan 322 möglich
Variante
1 wird seitens der Planungsgruppe als Vorzugsvariante betrachtet.
Weitere
Variante in Seitenlage soll noch vorgestellt werden, wird aber zum jetzigen
Zeitpunkt nicht als bevorzugte Lösung angesehen.
Sachstand Rheinquerung (FB5)
Die
Planungsgruppe lotet noch die Varianten Brückenbauwerk und Tunnelbauwerk aus.
In Vertretung
gez.
Andreas Apsel
Erster und Technischer Beigeordneter