Betreff
E-Scooter-Strategieentwicklung in Meerbusch. Umsetzung der Sondernutzungssatzung
Vorlage
DezIII/1796/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Mobilität beschließt, seinen Beschluss vom 09.06.2022 zum Erlass der Sondernutzungssatzung für E-Scooter aufzuheben und beauftragt die Verwaltung, die Entwicklung der Nutzung auf der Basis der beschlossenen Strategie zu beobachten und ggf. bei Bedarf den Erlass der Sondernutzungssatzung zum Beschluss erneut vorzulegen.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 09.06.2022 wurde die Verwaltung beauftragt eine Sondernutzungssatzung für die E-Scooter zu erlassen und die Scooter-Stationen sukzessive einzurichten. Der aktuelle Stand bei der Nutzung der E-Scooter in Meerbusch stellt sich wie folgt dar:

 

·       Rückgang der Anbieterzahl

 

Seit Frühjahr 2021, bei dem der erste Anbieter den Betrieb eines E-Scooter-Sharing im öffentlichen Raum Meerbuschs aufgenommen hat, hat sich das Angebot dynamisch verändert. Von ursprünglich drei Anbietern (Bird, Lime & Tier) sind mittlerweile nur noch zwei in Meerbusch aktiv (Tier & Lime). Der Anbieter Tier hat aufgrund schwächerer Nachfrage zum 15.10.2023 den nördlichen Teil von Meerbusch aus deren Geschäftsgebiet entfernt und gleichzeitig die Fahrzeugflotte im restlichen Bereich verringert.

 

·       Flottenzahl und Nachfrage

 

Die Verwaltung hat bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass die endgültige Anzahl der E-Scooter in Meerbusch sich mit der Zeit durch die Nachfrage regulieren werde. Dem Ausschuss wurde vorgeschlagen, zuerst die Entwicklung der Zahlen und Nutzung abzuwarten und erst danach die Limitierung der Flotte mit dem Erlass der Satzung vorzunehmen. Die für die Sondernutzungssatzung vorgesehene Limitierung der Flotte (Quote von einem E-Scooter pro 129 Einwohner) von maximal 465 E-Scooter wurde in den vergangenen Jahren im ganzen Stadtgebiet nie erreicht. Die Nutzung der E-Scooter in den nördlichen Teilen von Meerbusch ist geringer als im Süden des Stadtgebietes und gestaltet sich für die Anbieter als nicht wirtschaftlich. Trotz der drastischen Reduzierung der Flotte nördlich der Haltestelle Haus Meer sind die Nutzungszahlen laut der vorgelegten Statistiken nicht eingebrochen.

 

·       Beschwerden und Zusammenarbeit mit Anbietern

 

Vereinzelt gehen bei der Stadtverwaltung auch weiterhin Beschwerden wegen falsch abgestellten E-Scooter ein. Einige davon haben Ihre Berechtigung, beispielsweise, weil Störungen auf Gehwegen vorliegen oder es sich um defekte Fahrzeuge handelt. Andere beruhen auf der grundsätzlich negativen Einstellung der Beschwerdeführer gegenüber den E-Scootern, z.B. das unerwünschte Abstellen vor einem privaten Grundstück. Der Großteil der Beschwerden wird von den Anbietern schnell und unkompliziert erledigt. Die Beschwerden werden direkt unter: https:// www.scooter-melder.de/ an die Anbieter gemeldet. Die Verwaltung musste in den drei Betriebsjahren keine Scooter sicherstellen.

Im Laufe des Jahres 2023 wurde das vom Ausschuss beschlossene, stationsgebundene Parken für E-Scooter auf den vorgeschlagenen Plätzen eingerichtet. Die Nutzung der neu eingerichteten Flächen kann bereits beobachtet werden. Um die eingerichteten Plätze wurden 100-150m große Parkverbotszonen eingerichtet.

Durch die Digitalisierung ist die flexible Nutzung unterschiedlicher Mobilitätsangebote vereinfacht, das Prinzip „Nutzen statt Besitzen“ findet verstärkt Anwendung bei dem Verkehrsteilnehmer und die E-Scooter gelten weiterhin als wichtiger Baustein der Multimodalität. Einer der Ziele des Mobilitätskonzeptes ist der Ausbau der Nahmobilität und Sharing Mobility in Meerbusch. Die Statistiken der Anbieter ergeben, dass tatsächlich ein Viertel aller Fahrten in Meerbusch in Kombination mit dem ÖPNV stattfindet.

Die Verwaltung befürchtet, dass der Erlass der Sondernutzungssatzung zum jetzigen Zeitpunkt die Anbieter dazu bewegen könnte, sich aus Meerbusch komplett zurückzuziehen. Bereits jetzt ist der angedachte flächendeckende Ausbau des Angebots, auch ohne die durch die Satzung vorgegebene Limitierung der Flottenzahlen, schwierig in Gänze umzusetzen. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, zurzeit auf den Erlass der Sondernutzungssatzung für die Nutzung der E-Scooter zu verzichten.


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

Der Ausschuss für Mobilität hebt seinen Beschluss vom 09.06.2022, eine Sondernutzungssatzung für E-Scooter zu erlassen, nicht auf. Die Verwaltung wird die Sondernutzungssatzung für das Jahr 2024 erlassen.