Betreff
Radwegeführung Hohegrabenweg
Vorlage
FB5/1795/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Mobilität beschließt die vorgestellte Radwegeführung auf dem Hohegrabenweg durch einen Schutzstreifen (Radverkehrskonzept Nr. 32).


Sachverhalt:

 

Die Stadt Meerbusch plant die Umsetzung (sobald die Witterungsbedingungen es zulassen) einer Maßnahme zur Verbesserung der Radinfrastruktur entlang des Hohengrabenwegs.

 

Derzeit existiert auf dem Hohengrabenweg, der sich zwischen der Kanzlei und dem Bachgrund erstreckt, ein einseitiger getrennter Geh- und Radweg als Zweirichtungsradweg, jedoch in einer unzureichenden Breite von lediglich 2 Metern. Diese Maßnahme ist Teil der Weiterentwicklung des innerstädtischen Radverkehrskonzepts (Nr. 32 aus dem Radkonzept) der Stadt Meerbusch. Im Radwegekonzept wird die bestehende Radverkehrsanlage (einseitiger Zweirichtungsradweg für die richtungstreue Führung beibehalten und eine Markierungslösung auf der östlichen Seite zu prüfen“), was der vorliegenden Planung entspricht.

 

Schutzstreifen:

 

Der Hohegrabenweg in Büderich erstreckt sich von der Necklenbroicher Str. bis zur Niederdonker Str. Im Teilstück Kanzlei bis Im Bachgrund des Hohengrabenwegs ist auf der östlichen Seite die Einrichtung eines Schutzstreifens geplant.

 

Insgesamt soll eine Strecke von 500 Metern als Schutzstreifen (weiß) markiert werden.

In den Einmündungsbereichen (siehe Detail 4 und 5) sowie im Kurvenbereich (siehe Detail 6) sind rote Markierungen vorgesehen, um die Sichtbarkeit des Radverkehrs zu erhöhen. An Engstellen wird der Schutzstreifen unterbrochen und wird sofern ausreichend Platz vorhanden ist, dahinter fortgesetzt; auch diese Abschnitte werden am Anfang und Ende in Rot markiert (siehe Detail 2 und 3).

 

Im südlichen Bereich des Hohegrabenwegs beginnt der Schutzstreifen kurz nach dem Kurvenbereich.

Die Überführung der Radfahrenden von der Straße Im Bachgrund auf den Hohegrabenweg ist wie folgt geplant: Radfahrende, die sich auf dem Geh- und Radweg (Zweirichtungsradweg) in der Straße Im Bachgrund befinden, werden im Bereich der Einmündung auf den Schutzstreifen mittels Bordsteinabsenkung überführt. Radfahrende aus der Nebenstraße Hohegrabenweg fahren weiter auf der Fahrbahn zum Schutzstreifen.

Der Schutzstreifen erstreckt sich bis kurz vor der Einmündung in die Straße Kanzlei (siehe Detail 1). An dieser Stelle werden Radfahrende sowohl in Richtung Kanzlei als auch in der weiteren Fahrtrichtung des Hohegrabenwegs im Mischverkehr geführt.

 

Darüber hinaus wird auf dem Schutzstreifen für den Radverkehr in regelmäßigen Abständen das Symbol "Radverkehr" auf der Fahrbahn angebracht.

 

Zukünftig ist weiter geplant, den Schutzstreifen über Im Bachgrund und die Lortzingstraße bis zur Kreuzung Lortzingstraße / Dietrich-Bonhoefer-Straße weiterzuführen. Im südlichen Teil des Hohegrabenwegs, unterhalb der Straße Im Bachgrund sowie im nördlichen Teil über der Straße Kanzlei wird der Radverkehr bereits auf der Fahrbahn geführt, da Zone 30 gilt.


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Es stehen konsumtive Mittel für die Aufwendungen von rund 12.000,- € brutto für das Herstellen (Markierung, Beschilderung) für den Radschutzstreifen beim Produkt 120.541.010, Sachkonto 5291 0000 zur Verfügung.

 


Alternativen:

Die bisherige Radwegeführung wird beibehalten