Betreff
Querung der Gonellastraße im Zuge der Hauptstraße
Vorlage
FB5/1794/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt auf der Gonellastraße / Hauptstraße einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zur Querung der Gonellastraße und besseren Verbindung der beiden angrenzenden Fußgängerzonen einzurichten.

 


Sachverhalt:

 

Bestand:

 

Mit Anordnung vom 8. Juli 1991 ordnete die Stadtverwaltung im Bereich der Fußgängerzonen auf der Gonellastraße in beiden Fahrtrichtungen die Zeichen 206 (Stoppschild) und 294 (Haltelinie) an. Dabei endete die Fußgängerzone rund 5m beidseits der Querung. Eine Bevorrechtigung des Fuß- und Radverkehrs über die Querung liegt also im heutigen Bestand nicht vor.

 

 

Gerichtliche Entscheidung:

 

Diese bestehende Verkehrsregelung wurde beklagt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entsprach mit dem Urteil vom 21.6.2023 dieser Klage: „Die verkehrsrechtliche Anordnung der Beklagten vom 8. Juli 1991 wird aufgehoben, …“. Dieses Urteil hob das OVG wieder auf, so dass das Stopp-Schild zunächst verbleiben kann. Die Gründe für die Aufhebung des Urteils liegen jedoch nicht in der Sache selbst. Sprich: Die bestehende Anordnung des Stopp-Schilds könnte wieder gerichtlich aufgehoben werden.

 

Um eine zukünftig gerichtsfeste Anordnung für die Querung der Gonellastr. zu erhalten, ließ die Stadtverwaltung eine Verkehrszählung an der Querungsstelle durchführen.

 

Die Zielsetzung ist eine sichere und gut durchdachte Lösung, die den gesamten Verkehrsfluss harmonisiert und die individuellen Bedürfnisse jedes Nutzers berücksichtigt.

 

Mögliche Änderungen der Querung:

 

Die Zählung ergab, dass aufgrund der Anzahl der Querungen an der jetzigen Querungsstelle ein Fußgängerüberweg (FGÜ, umgangssprachlich „Zebrastreifen“) angeordnet werden kann. Ein FGÜ würde das derzeitige Stopp-Schild ersetzen. Die zukünftige Verkehrssituation wäre damit rechtssicher. Zudem würde dadurch der Fußverkehr über die Querung zukünftig bevorrechtig sein, was durch das heutige Stoppschild nicht gegeben ist.

 

Auch um den Schulweg noch verkehrssicherer zu gestalten und die beiden angrenzenden Fußgängerzonen besser zu verbinden, wird ein Fußgängerüberweg auf der Gonellastraße / Hauptstraße angestrebt. Morgendliche Beobachtungen zusammen mit der Kreispolizeibehörde Neuss, Direktion Verkehr, haben in der Vergangenheit ergeben, dass der Bereich stark frequentiert ist. Um hier die Querung sicherer zu gestalten wird ein Fußgängerüberweg als das Mittel der Wahl gesehen.

 

Fußgängerüberwege eignen sich grundsätzlich nur dort, wo gebündelte Fußgängerströme über Fahrbahnen geführt werden sollen, auf denen der Fahrzeugverkehr nicht zu schnell fährt. Durch die bereits durchgeführte Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 wird hier bereits auf das sogenannte „Zonenbewusstsein“ hingewirkt, was den Verkehrsteilnehmer dazu bringen soll, verkehrssicherer und rücksichtsvoller zu fahren. Ein Fußgängerüberweg unterstützt diesen Charakter weiter und erwirkt somit zusätzlich eine Verkehrsberuhigung.

 

Ein Umbau der heutigen Querungsstelle ist hierfür nicht notwendig. Die Erhöhung der Querung mit Schwellensteinen hat sich in den letzten Jahren als baulich gute Lösung gezeigt. Die Querung selbst wurde mit glatten Klinkersteinen ausgeführt, so dass eine Barrierefreiheit wie in den Querungsbereichen der Fußgängerzone (Hauptstraße) hergestellt ist. Ein die für einen Zebrastreifen notwendige Beleuchtung existiert bereits.

 

Die Einrichtung des Überweges wird durch Messungen begleitet. Sollten Anfahrgeschwindigkeiten zu hoch ausfallen, so sind ggf. geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme zu prüfen.

 

Ampelanlage:

 

Eine verkehrliche Lösung durch eine Ampelanlage wurde verworfen, da dabei der Komfort für die Querenden aus der Fußgängerzone reduziert werden würde. Entweder müssten die Querenden bei einem Festprogramm auch bei freier Fahrbahn auf Grün warten oder müssten durch Tastendruck ein Grün anfordern und auch entsprechen warten. Diesbezüglich stellt ein Zebrastreifen ein deutlicher Komfortvorteil dar.

 

Radverkehr:

 

Radfurt:

 

Derzeit besteht keine Rechtsgrundlage, die eine bevorrechtigte Radquerung über eine bevorrechtigte Straße vorsieht. Auch die Regelwerke der FGSV und AGVS sehen keine bevorrechtigte Radquerung vor. Aus diesen Gründen kann derzeit keine Radfurt vorgesehen werden, die bevorrechtigt über die Gonellastraße führt. Auf einem Zebrastreifen kann jedoch der Radverkehr schiebend ebenfalls sicher queren. Der Grundsatz der Straßenverkehrsordnung „Sicherheit vor Leichtigkeit“ kommt hier zur Anwendung.

Des Weiteren sind für Radquerungen sogenannte Sichtdreiecke einzuhalten. Sichtdreiecke sind Sichtverbindungen vom KfZ zum heranfahrenden Radfahrenden. Diese Sichtdreiecke sind durch die bestehende Bebauung an der besagten Selle nicht gegeben.

 

Weitere Alternativen:

 

Weitere Alternativen, etwas den Beibehalt der jetzigen Situation, sieht die Verwaltung nicht, da die jetzige Situation weiterhin rechtsunsicher ist und die jetzigen Gesetze und Vorschriften keine weiteren Möglichkeiten hergeben.

 

Bei entsprechenden Gesetzesänderungen, etwa in Bezug auf eine bevorrechtigte Radquerung, lässt sich jedoch die hier vorgeschlagene Lösung entsprechend erweitern. Hierbei sind jedoch planerische Anforderungen an die genannten eingeschränkten Sichtverhältnisse zu erfüllen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Rund 2000,-€ Markierungskosten (konsumtiv) aus laufender Unterhaltung.

 


Alternativen:

 

Keine, da es keine Lösungen gibt, welche den derzeitigen rechtlichen Grundlagen oder Regelwerken entsprechen würden.