Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt die Büdericher Allee gem. § 24 GO entsprechend nach Variante 1:

 

Variante 1: Einrichtung einer Einbahnstraße ab Ende Dr.-Franz-Schütz-Platz bis zum Brühler Weg auf einer Länge von 210 m, d.h. ab Ende Dr.-Franz-Schütz-Platz wird die Weiterfahrt auf der Büdericher Allee wird die Durchfahrt untersagt.

 

Darüber hinaus wird um das Holen und Bringen von Schüler*innen auf der Büdericher Allee mög-lichst zu reduzieren, vorgeschlagen, auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz eine Elternhaltestelle für das Holen und Bringen der Schüler*innen, einzurichten.

 


Sachverhalt:

 

Die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsführung in der Büdericher Allee wurden bereits im Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau am 10.9.2023 vorgestellt (siehe Vorlage FB5/1748/2023). Der Beschluss wurde nach entsprechender Diskussion vertragt.

 

Die Wiedervorlage des Beschlusses wurde mit den Inhalten der Diskussion ergänzt.

 

Aufgrund von immer wiederkehrenden Beschwerden aus der Anwohnerschaft und eigenen Verkehrsmessungen wurde festgestellt, dass der Großteil der Fahrzeuge die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Km/h nicht einhalten und viele Kraftfahrzeuge die Büdericher Allee, insbesondere in Fahrtrichtung Brühler Weg als Abkürzung zur Umfahrung der Ampelanlagen L137 / Dorfstraße L30 benutzen.

 

Zur Verbesserung der Verkehrssituation wurden zwei Varianten entwickelt:

 

Zur Variante 1:

Zur Einhaltung von Tempo 30 km/h, vor allem in dem Bereich der Grundschule und zur Unterbindung der Abkürzung und Umfahrung der Ampelanlage L137/L30, soll eine Einbahnstraßenregelung auf der Büdericher Allee umgesetzt werden. Durch die Einbahnstraßenregelung ist es noch möglich, den Verkehr einseitig aus der Straße Büdericher Allee abfließen zu lassen. Das wäre insbesondere bei Schulanfang sowie Schulende für die Schulwegsicherung sinnvoll, damit keine unnötigen Wendemanöver auf der Straße durchgeführt werden und die Schüler*innen gefährdet.

 

Zu Variante 2:

Zur Einhaltung von Tempo 30 km/h, vor allem in dem Bereich der Grundschule und zur Unterbindung der Abkürzung und Umfahrung der Ampelanlage L137/L30, soll die Büdericher Allee im Bereich des Dr.-Franz-Schütz-Platz in Fahrtrichtung rechts auf die Büdericher Allee und im Bereich der Einmündung Weseler Weg /Büdericher Allee in Fahrtrichtung Dr.-Franz-Schütz-Platz. durch Poller für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden.

Durch eine dauerhafte bauliche Sperrung der Büdericher Allee würde diese als temporäre Umleitungsstrecke im Falle von Bauarbeiten auf der Dorfstraße entfallen. Aus gesamtstädtischer Sicht ist dies zu vermeiden. Zudem sind die Mittel von rund 100.000€ derzeit nicht im Haushalt vorgesehen. Deshalb wird von einer baulichen Maßnahme abgeraten und eine Sperrung durch Poller vorgesehen, so denn Variante 2 gewählte werden würde..

 

In der Abwägung zwischen Variante 1 und 2 ist die Variante 1 aufgrund folgender Punkte vorzuziehen:

-      Variante 1: Da sowohl Anlieger als auch Schüler und Eltern ein Schutzbedürfnis haben, ist nach Abwägung aller Vorschläge die Einbahnstraßenregelung am geeignetsten zur Regulierung und Entschleunigung des Verkehrs. Die Variante 1 stellt die Variante dar, bei der bei minimalen gesamtstädtischen Auswirkungen eine maximale Wirkung erreicht werden kann.

-      Variante 2: Durch diese Regelung würde insbesondere beim Schulanfang und Schulende die Schüler*innen durch unnötige Wendemanöver vor der Grundschule gefährdet werden. Weiter würden die Straße Büdericher Allee sowie der Weseler Weg deutlich mehr Verkehr aufnehmen müssen, da sämtlicher abfließender Verkehr die einseitige Durchfahrt untersagt wird. 

 

Elternhaltestelle:

 

Elterliche Hol- und Bringdienste mit dem Kraftfahrzeug tragen seit Jahren zu einem erheblichen Teil zur morgendlichen und mittäglichen Verkehrsbelastung um Umfeld der Schulen bei. Nicht zuletzt belasten sie auch die Umwelt und gefährden die Kinder, die zu Fuß, mit dem Fahrrad oder anderer Fahrzeuge zur Schule kommen. Obwohl auch Mediziner immer wieder darauf hinweisen, dass der morgendliche Fußweg zur Schule gesundheits- und konzentrationsfördernd ist, werden selbst Kinder, die fußläufig 10-15 Minuten von der Schule entfernt wohnen, von den Eltern zur Schule gefahren. Dieses Phänomen ist kein Meerbuscher-typisches, sondern allerorts vorzufinden.

 

Laut Schulverwaltung ergehen zu jedem Schulbeginn Informationen an die Eltern aller Grund-schüler, mit der die aufgefordert werden, ihre Kinder, wenn möglich, zu Fuß z.B. in Gruppen, zur Schule zu schicken. Die fahrenden Eltern werden gebeten, nicht unmittelbar vor der Schule zu parken und die Verkehrsordnung zu beachten. Darüber hinaus sind die Verkehrspolizisten häufig im Stadtgebiet an allen Grundschulen präsent, um Eltern und Kinder auf die durch parkenden und verkehrswidrig haltenden/parkenden Fahrzeuge verursachten Gefahren hinzuweisen. Es werden Verkehrserziehungen in allen Grundschulen durchgeführt. Dennoch ist das Problem letztlich nicht in den Griff zu bekommen, sondern nur mal temporär zu mildern. Gerade in der dunklen und nas-sen Jahreszeit wird noch verstärkter auf das Fahrzeug zurückgegriffen.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Idee entstanden, Elternhaltestellen einzurichten, an denen Eltern ihre Kinder gefahrlos aus- und einsteigen lassen zu können und von wo aus die Kinder in fußläufigen Entfernung von max. 5-10 Minuten die Schule erreichen können.

 

An der Büdericher Allee kommt es regelmäßig, insbesondere zu den Bring- und Holzeiten morgens und mittags zu unübersichtlichen und teils gefährlichen Situationen, da hier die Eltern ihre Kinder aussteigen lassen und dadurch die Fahrbahn/Gehwege der Büdericher Allee und des Weseler Wegs blockieren. Zur Vermeidung dieser angespannten Verkehrssituation soll auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz mit der sogenannten Elternhaltestelle ein Verkehrsraum geschaffen werden, in dem die Schulkinder gefahrlos ein- und aussteigen können und der Verkehr nicht dadurch behindert wird. Die Kinder können auf dem neu angelegten Gehweg zur Grundschule auf der Büdericher Allee selbstständig gehen. Der Fußweg beträgt höchstens 2-3 Minuten. Die Kreispolizeibehörde, die im Vorfeld dazu angehört wurde, stimmt diesem Vorschlag zu.

 

Die Kreispolizeibehörde Neuss, Direktion Verkehr sowie die Feuerwehr haben beiden Varianten zugestimmt.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Nur geringe Ausgaben für die Erstellung und Aufstellung der Verkehrszeichen. Die Maßnahme kostet insgesamt unter 2.000,- € und wird aus laufenden Mitteln bezahlt.

 

Zu Variante 2:

Nur geringe Ausgaben für die Erstellung und Aufstellung der Verkehrszeichen. Die Maßnahme kostet insgesamt unter 5.000,- € und wird aus laufenden Mitteln bezahlt.

 


Alternativen:

 

Variante 2:

Sperrung für den Kraftfahrzeugverkehr durch Poller im Bereich rechts der Ausfahrt Dr.- Franz-Schütz-Platz auf die Büdericher Allee und durch Poller im Bereich der Einmündung Weseler Weg /Büdericher Allee in Fahrtrichtung Dr.-Franz-Schütz-Platz.

 

Variante 3:

Die heutige Verkehrsregelung (Zweirichtungsverkehr) wird beibehalten.