Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Fischereiwesen - öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Zentralisierung auf den Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
FB1/1791/2023
Aktenzeichen
33.85-0001/0001
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum behördlichen Fischereiwesen zuzustimmen.

 


Sachverhalt:

 

Aktuell legt der/die BürgerIn die Fischereiprüfung beim Rhein-Kreis Neuss ab und erhält bei persönlichem Erscheinen den Prüfungsnachweis. Im nächsten Schritt erfolgt die Ausstellung eines Fischereischeins im hiesigen Bürgerbüro ebenfalls bei persönlicher Vorsprache.

 

Die Bearbeitung im Bürgerbüro beinhaltet vorrangig die Prüfung der Voraussetzungen und Ausstellung des Fischereischeins. Hinzu kommt die händische Dokumentation der Ausstellung, die Abrechnung der Fischereiabgabe mit dem Land 2 Mal im Jahr und die Bestellung von Material (Vordrucke).

 

Mit der Ausstellung von Fischereischeinen sind Gebühreneinnahmen für die Kommune verbunden, die der Deckung der bei der Ausstellung entstehenden Kosten dienen. Hier variieren die Gebühren von 8 € für einen Jahres-Fischereischein bis 24 € für einen Fünfjahres-Fischereischein.

 

Gebühreneinnahmen

In €

2017

2018

2019

2020

2021

5J-Schnitt

Meerbusch

2.576,00

2.224,00

1.865,00

2.364,00

2.584,00

2.320,80

 

 

 

 

 

Unter Berücksichtigung einer mittleren Bearbeitungszeit je Geschäftsvorfall inkl. Verteilzeiten errechnen sich die Kosten je Geschäftsvorfall bei der Stadt Meerbusch auf 13,95 € (brutto). In der Gegenüberstellung von Aufwand und Gebühreneinnahmen ergibt sich eine Überdeckung in Höhe von 6,44 € (netto) je Geschäftsvorfall.

 

Der Rhein-Kreis Neuss hat vor dem Hintergrund einer kreisweiten Unzufriedenheit - vom initialen Wunsch zu Angeln bis hin zur letztlichen Möglichkeit, der Fischerei nachzugehen - eine Machbarkeitsstudie unter Berücksichtigung von Geschäftsprozessen und Kennzahlen im Bereich der kommunalen Fischereiverwaltung erstellt. Hierbei konnte u.a. festgestellt werden, dass

 

  1. der Bruch in den Zuständigkeiten zwischen der Fischerprüfung und der Ausstellung von Fischereischeinen zu einem (für den/die BürgerIn) unfreundlichen Geschäftsprozess führt. Es wird rechtlich verlangt, dass Kunden mehrere Stationen anlaufen, um die notwendigen Dienstleistungen abzurufen.

 

  1. alle untersuchten Dienstleistungen nur durch persönliche Vorsprache in Anspruch genommen werden können. In jedem Fall ist ein Erscheinen in der Kreisverwaltung bzw. den Bürgerbüros notwendig.

 

Aus der Machbarkeitsstudio ergeben sich mögliche Änderungsszenarien, wobei der Rhein-Kreis Neuss ein Szenario anstrebt, welches unter Betrachtung der rechtlichen, organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit die Zentralisierung auf den Rhein-Kreis Neuss vorsieht. Durch diese Zentralisierung würde der Bruch der Zuständigkeit für die Fischereiprüfung (Rhein-Kreis Neuss) und der Ausstellung von Fischereischeinen (Stadt) beseitigt und der/die BürgerIn könnte die Fischerprüfung und den Fischereischein gleichzeitig bei einer Behörde beantragen und persönlich entgegennehmen. Allerding ist eine Umsetzung nur dann beabsichtigt, wenn es diesbezüglich zu einer interkommunal einheitlichen Entscheidung der kreisangehörigen Kommunen kommt.

 

Eine Analyse des Ist-Zustandes zeigt, dass sich im Gesamtbild aller Kommunen die freigesetzten Ressourcen und der Verlust der Gebühreneinnahmen faktisch gegenseitig aufheben.

 

Vor dem Hintergrund der Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitig marginaler Auswirkung auf den städtischen Haushalt empfiehlt die Verwaltung, dem Vorschlag des Rhein-Kreises Neuss auf eine Zentralisierung zu folgen und der als Anlage beigefügten Vereinbarung zuzustimmen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Es entstehen Mindererträge von jährlich durchschnittlich rd. 2.300 €. Demgegenüber stehen marginale freiwerdende Personalressourcen, die aufgrund eines erhöhten Personalbedarfs für die sonstigen Aufgaben des Bürgerbüros eingesetzt werden sollen. Sämtliche durch die Wahrnehmung der übernommenen Aufgaben entstehenden Kosten/Aufwendungen gelten durch die abzuschließende Vereinbarung als gedeckt.

 

 

 

 


Alternativen:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch stimmt der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht zu.