Betreff
Abfallentsorgungskonzept 2025 - 2032
Vorlage
DezIII/1786/2023
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau beschließt das Abfallentsorgungskonzept 2025 - 2032 und   beauftragt die Verwaltung, die Einsammlung und den Transport von Siedlungsabfällen sowie den Betrieb des Wertstoffhofes für 6 Jahre mit Verlängerungsoption europaweit öffentlich auszuschreiben.

 

 


Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des im Jahr 2015 beschlossenen Abfallentsorgungskonzeptes der Stadt Meerbusch wurden die Abfallentsorgungsleistungen Einsammlung und Transport sowie den Betrieb des Wertstoffhofes im Jahr 2016 für 8 Jahre europaweit öffentlich ausgeschrieben. Der abgeschlossene Entsorgungsvertrag endet am 31.12.2024.

 

Der neu auszuschreibende und abzuschließende Entsorgungsvertrag muss um aktuelle spezifische Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen aktualisiert werden.

 

Im Abfallentsorgungskonzept wird die Entwicklung der Abfallmengen, Zufriedenheit der Bürger und Bürgerinnen, Gebührengerechtigkeit, gute Funktionalität und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.

 

 

 

 

Zeitlicher Ablauf des Verfahrens

November 2023

AKUB-Beschluss des Abfallentsorgungskonzeptes (Grundlage der auszuschreibenden Leistungen)

Januar – März 2024

Fertigstellung des Leistungsverzeichnisses

April / Mai 2024

EU-weite Bekanntmachung der Ausschreibung

Juli 2024

Abgabe der Angebote / Submission

August / September 2024

Prüfung der Angebote

Oktober 2024

Vergabe des Auftrages

01.01.2025 – 31.12.2032

Laufzeit des Entsorgungsvertrages incl. Verlängerungsoption

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abfallmengenentwicklung

In Abhängigkeit von den Bebauungsstrukturen einer Stadt ergeben sich sehr unterschiedliche einwohnerbezogene Abfallmengen und Abfallverhalten. Bei 58.991 Einwohner (Stand August 2023) werden folgende Restabfallbehälter genutzt:

Behältergröße in Liter

Anzahl

Gesamtvolumen in Litern

60

1.226

73.560

80

3.545

283.600

120

6.174

740.880

240

5.306

1.273.440

1.100 (14-täg./wöchentl./2x pro Woche)

670

897.000

Gesamt

16.921

3.268.480

Aufgrund der direkten Zuordnung der einzelnen Behälter zu den Gebührenschuldnern sind die getrennte Sammlung und das Abfallverhalten der Bewohner von Ein- und Zweifamilienhäusern durch Gebührenanreize besser gestaltbar als bei Bewohnern von Großwohnanlagen.

Die Restabfallmengen der Bewohner von Mehrfamilienhäusern sind zwar deutlich höher als die der Bewohner von Ein- und Zweifamilienhäusern, dafür aber sind bei den letzteren die Bio- und Grünabfallmengen entsprechend höher. Insgesamt liegt das Abfallaufkommen pro Kopf mit 455 Kg im Jahr      auf einem relativ niedrigen Niveau.

 

Abfallgebühren / Gefäßvolumenmaßstab

Bei der Berechnung der Abfallgebühr stehen Aspekte wie Rechtssicherheit, Gebührengerechtigkeit, Kostendeckung, Stadtsauberkeit, Anreize zur Abfallvermeidung, getrennte Sammlungen, Transparenz, Sozialverträglichkeit, Umsetzbarkeit etc. im Fokus. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz NRW schreibt den Kommunen vor, die Abfallvermeidung und -trennung durch Gebührenanreize zu fördern. Dieser Forderung kann durch verschiedene Abfallgebührenmaßstäbe nachgekommen werden. Unterschiedliche Lösungen und unterschiedliche Erfahrungen zeigen dabei, dass es nicht den einen „Königsweg“ gibt, sondern auf Basis örtlicher Rahmenbedingungen gehandelt werden muss.

In Meerbusch wird der am häufigsten angewendete lineare Gefäßvolumenmaßstab zur Berechnung der Abfallgebühr zu Grunde gelegt. Die Höhe der Abfallgebühr wird nach dem zur Verfügung gestellten Gefäßvolumen berechnet. Er schafft finanzielle Anreize für die Bürger, die Abfälle vermeiden und ein kleineres Abfallgefäß wählen möchten.

 

Bei diesem Maßstab können u.U. auf Grundstücken mit geringer Bewohneranzahl die Kosten der Abfallentsorgung höher sein als die gezahlte Gebühr. Die derzeit auf das Behältervolumen umgelegten Abfallentsorgungskosten (5.267.000 € / 57.412 Ew) betragen pro Einwohner ca. 92 €. Ein 60 L Gefäß mit einer Jahresgebühr von 111 € kann von bis zu 3 Personen genutzt werden. Außer bei 1- Personen-Haushalten liegen die tatsächlichen Kosten also immer über der gezahlten Gebühr. Allerdings liegt bei den kleinen Haushalten auch eine hohe Abfallvermeidungs- und Abfalltrennungsbereitschaft der Gebührenzahler vor, da durch die Möglichkeit ein geringeres Gefäßvolumen zu bestellen, eine direkte finanzielle Einsparung sofort sichtbar wird.

Ein zentrales Problemfeld des Gefäßvolumenmaßstabes ist u.a. die Unterschätzung des benötigten Restabfallvolumens durch die Bürger. Wenn die Wahlfreiheit durch ein Mindestvolumen nicht begrenzt ist, besteht die Gefahr, dass viele Bürger das kostengünstigste, aber zu kleine Abfallgefäß wählen und andere, illegale Entsorgungswege suchen. In Meerbusch ist deshalb ein Mindest-Restabfallvolumen von 10 L pro Person und Woche in der Abfallsatzung festgesetzt worden. Durch die Bildung von Entsorgungsgemeinschaften für zwei unmittelbar benachbarte Grundstücke gibt es bereits jetzt den Anreiz zur Abfallvermeidung und -verwertung für kleine Haushalte.

Einen zusätzlichen Anreiz für die Abfallvermeidung bietet der Bonus für Eigenkompostierung. Haushalte die auf die Biotonne verzichten und stattdessen ihre Küchen-und Gartenabfälle komplett selbst kompostieren, bekommen einen Bonus von 20 €uro pro Jahr.

Der Gefäßvolumenmaßstab hat den Vorteil, dass er sich kostengünstig (kein technischer Aufwand und geringer Verwaltungsaufwand) verwirklichen lässt und die durch das Gesetzt gewünschte Abfallvermeidung und -trennung durch Gebührenanreize fördert.

 

Vertragszeitraum

Die anderen kreisangehörigen Kommunen haben in den letzten Jahren größtenteils die Entsorgungsleistungen für kürzere Zeiträume mir Verlängerungsoption auf 8 Jahre, ausgeschrieben. Die Verwaltung schlägt vor für Meerbusch, die mit der kommunalen Abfallentsorgung zusammenhängenden Dienstleistungen für 6 Jahre mit Verlängerungsoption (2x je 1 Jahr) europaweit öffentlich auszuschrieben. Die Grundlage dafür bildet das vom zuständigen Ausschuss zu beschließende Abfallentsorgungskonzept für die Jahre 2025 – 2032.

 

 

Geplante Änderung des aktuellen Abfallkonzeptes

 

Ident-System für Abfallbehälter

Alle Rest- und Bioabfallbehälter sollen im Jahr 2025 mit einem digitalen System zur Erkennung der Abfallbehälter (Ident-System) ausgerüstet werden. Das Ident-System ermöglicht eine effizientere Verwaltung der mehr als 31.000 im Stadtgebiet bereitgestellten Abfallbehälter. Durch die automatisch registrierte Entleerung der Abfallbehälter können die logistischen Abläufe und der Bürgerservice optimiert werden, zum Beispiel bei Rückfragen, Reklamationen und Beschwerden.

Es wird dazu ein Transponder am Abfallbehälter angebracht, der die Adresse des Grundstücks und Informationen zur Art, Größe und Leerungshäufigkeit des Behälters, enthält. Dadurch kann jeder Behälter eindeutig einem Grundstück zugeordnet werden. Persönliche Daten wie z.B. Namen können auf dem Transponder nicht gespeichert werden. Nur in Verbindung mit den bei der Abfallwirtschaft hinterlegten Daten kann ein Bezug zwischen Transpondernummer und dem Grundstück hergestellt werden.

Bei der Ausrüstung der Abfallbehälter erfolgt ein Bestandsabgleich. Ziel ist eine 100%ige Übereinstimmung der vorhandenen Daten mit dem tatsächlichen Behälterbestand vor Ort. Damit kann eine korrekte Berechnung der Abfallgebühren gewährleistet werden.

Die Abfallentsorgungsfahrzeuge sind mit einem speziellen Lesegerät ausgestattet. Beim Kippvorgang der Behälter wird die Transpondernummer gelesen. Anschließend werden im Bordcomputer des Fahrzeugs die Leerungsdaten gespeichert. Das Fahrzeug kann nur Abfallgefäße leeren, die es auf seiner elektronischen Abfuhrliste hat. Nicht angemeldete oder am falschen Abfuhrtag bereitgestellte Abfallbehälter werden erkannt und nicht geleert. Behälter ohne Transponder werden direkt vor Ort erkannt und nicht mehr geleert. Verlorengegangene oder entwendete Abfallbehälter können leichter aufgefunden werden.

Die Leerungsdaten werden an ein Behälterverwaltungsprogramm übermittelt. Dieses wird beim Entsorger und bei der Stadtverwaltung vorgehalten. Mit Ident-Systemen arbeiten bereits viele Kommunen im Rhein-Kreis Neuss: Kaarst für die Rest- und Bioabfallbehälter, Grevenbroich und Rommerskirchen für die Restabfallbehälter, alle in Verbindung mit einem Behälterverwaltungsprogramm des Entsorgers.

Die Verwaltung schlägt vor das Ident-System in das Leistungsverzeichnis der Abfallentsorgungsleistungen aufzunehmen.

 

 

Abfallentsorgungskonzept der Stadt Meerbusch für den Zeitraum 2025 - 2032

 

1.    Restabfälle:

Für die Entsorgung der Restabfälle stehen 60 / 80 / 120 / 240 Liter Behälter mit 14-tägiger und 1.100 Liter Behälter mit 14-tägiger / wöchentlicher / 2x wöchentlicher Leerung und zusätzliche Säcke mit dem Fassungsvermögen von 70 L zur Verfügung,

2.    Bioabfälle:

Für die Entsorgung der Bioabfälle stehen 120 oder 240 Liter Behälter mit 14-tägiger Leerung zur Verfügung. Ein Behälter pro Grundstück ist gebührenfrei, zusätzliche Biotonnen können gegen Gebühr bestellt werden. Die Eigenkompostierung wird bei gleichzeitigem Verzicht auf die Biotonne mit einem Gebührennachlass von 20 € pro Grundstück belohnt.

3.    Grünabfälle

Grünabfälle inclusive Laub und Weihnachtsbäume werden 6x im Jahr im Rahmen einer Straßensammlung vor dem Grundstück abgefahren.

4.    Sperrgut und Elektroschrott

Sperrgut und Elektroschrott wird 13x im Jahr (alle 4 Wochen) auf Anmeldung am Grundstück eingesammelt.

5.    Altpapier

Altpapier und Verpackungen aus Pappe werden über 95 Wertstoffcontainerstandorte gesammelt, die 3x wöchentlich entleert werden,

6.    Schadstoffe

Schadstoffhaltige Abfälle werden mit dem Schadstoffmobil an drei Terminen im Monat im Stadtgebiet eingesammelt,

7.    Textilabfälle:

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes ist in § 20 Abs. 2 neu geregelt, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorger ab dem 01.01.2025 Alttextilien im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgung getrennt sammeln und einer Verwertung zuführen müssen. Seit 2017 vergibt die Stadt Meerbusch per Ausschreibung eine Konzession zur Sammlung der Alttextilien über Altkleidercontainer an ihren Wertstoffcontainerstandorten (43 Stck. an 30 Standorten). Die Anzahl der Altkleidercontainer orientiert sich an den gesammelten Mengen und wird regelmäßig überprüft. Mit dieser Vorgehensweise erfüllt die Stadt bereits die neue gesetzliche Vorgabe.

 

8.    Wertstoffhof:

Am Wertstoffhof können an fünf Wochentagen Grünabfälle, Sperrgut, Altpapier, Altglas, Altkleider, Elektroschrott, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Metallschrott, Batterien/Akkus, Korken und CD`s kostenlos abgegeben werden. Das mit dem Betrieb beauftragte Unternehmen nimmt dort auch kostenpflichtig Bauabfälle, schadstofffreies Holz und Altreifen entgegen.

9.   Gewerbliche Sammlungen in Meerbusch

·  Verkaufsverpackungen (Gelbe Tonnen/Säcke)

Die dualen Systembetreiber stellen über einen beauftragten Entsorger den Bürgern 120 / 240 / 1.100 Liter Behälter (gelbe Tonne) und gelbe Säcke für die Entsorgung der Verpackungen (14-tägig) zur Verfügung. Verkaufsverpackungen aus Papier und Karton werden über die Wertstoffcontainerstandorte und die Papiertonne gesammelt.

·  Altglas

Altglas wird über die dualen Systeme in den Wertstoffcontainern nach in den Fraktionen weiß/grün/braun eingesammelt.                                         

              Die Dualen Systeme schreiben diese beiden Leistungen jeweils für 3 Jahre aus.

·  Blaue Papiertonne      

Als Ergänzung der kommunalen Altpapiersammlung wird für das Altpapier die Entsorgung über eine blaue 240 L Tonne (Leerung alle 4 Wochen) von einem privaten Entsorger angeboten.

Weitere Entsorgungsmöglichkeiten werden den Bürgern auf der Deponie Neuss-Grefrath und der Kompostierungsanlage Korschenbroich vom Rhein-Kreis Neuss angeboten.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt, die Kosten werden durch eingenommene Gebühren ausgeglichen.

 

 


Alternativen:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau beauftragt die Verwaltung, die Einsammlung und den Transport von Siedlungsabfällen sowie den Betrieb des Wertstoffhofes für 8 Jahre ohne Änderung des Abfallkonzeptes europaweit öffentlich auszuschreiben.