Betreff
Abfallentsorgungsgebühren 2024
Vorlage
DezIII/1785/2023
Aktenzeichen
1.70.15.03
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die Gebührensätze nach § 4 der Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren im Jahr 2024 beizubehalten.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation 2024 (Anlage A) wird Gegenstand dieses Beschlusses.


Sachverhalt:

 

Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren ist jährlich auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des abgelaufenen Jahres, der Erkenntnisse des laufenden Jahres und den für das kommende Jahr erwarteten Aufwand und Ertrag zu kalkulieren.

Die aktuellen Abfallentsorgungsgebühren betragen:

·         60-Liter-Restabfallbehälter:                       111 € pro Jahr,

·         80-Liter-Restabfallbehälter:                       143 € pro Jahr,

  • 120-Liter-Restabfallbehälter:                     206 € pro Jahr,
  • 240-Liter-Restabfallbehälter:                     388 € pro Jahr,
  • 1.100-Liter-Restabfallbehälter:                 1.755 € pro Jahr,
  • mit wöchentlicher Leerung:                       3.510 € pro Jahr,

·         mit 2x wöchentl. Leerung:                          7.020 € pro Jahr.

Gebühr für einen zusätzlichen 240 Liter Bioabfallbehälter: 75 € pro Jahr.

Gebühr für einen 70 Liter Restabfallsack: 4 € pro Stück.

In der Gebührenkalkulation 2024 sind Gesamtkosten von 6.334.994,16 € berücksichtigt. Die wesentlichen Kostenarten sind:

- die Beseitigungs- und Verwertungskosten (Gebühren an den Rhein-Kreis Neuss) mit 3.314.589,50 € (51,5 %)

- und die Fuhrleistungen (Vertrag mit dem Entsorger) mit 2.056.742,60 € (32,0 %).

 

 

 

Gebührenkalkulation für das Jahr 2024:

Der Vergleich der Gebührenkalkulation 2024 (Anlage A) mit der Gebührenkalkulation 2023 zeigt folgende wesentliche Veränderungen:

·         Minderkosten bei den Beseitigungs- und Verwertungskosten und der Vergütung Fuhrleistungen:

Durch das in 2022 und 2023 gesunkene Abfallaufkommen wird mit Minderausgaben von           -140.688,03 € gegenüber der Gebührenkalkulation 2023 gerechnet.

·         Mindererträge aus der Altpapierverwertung -Altpapiercontainer-:

Aufgrund der in 2023 stark gesunkenen Marktpreise bei der Altpapierverwertung wird mit einer Mindereinnahme von -166.664,00 € gegenüber der Gebührenkalkulation 2023 kalkuliert.

 

 

 

Betriebskostenabrechnung des Jahres 2022:

Die Betriebskostenabrechnung ergab ein positives Betriebsergebnis von +519.256,81 €. Wesentliche Faktoren sind:

·         Mehrerträge aus der Altpapierverwertung und den Abfallentsorgungsgebühren:

Aufgrund guter Marktpreise wurden bei der Altpapierverwertung +44.431,19 € mehr eingenommen. In Folge von mehr bestelltem Restabfallbehältervolumen kam es bei den Abfallentsorgungsgebühren zu einer Mehreinnahme von +82.098,70 € gegenüber der Kalkulation.

·         Minderkosten bei den Beseitigungs- und Verwertungskosten und der Vergütung Fuhrleistungen:

Durch das gesunkene Abfallaufkommen ergaben sich Minderausgaben in Höhe von -366.753,52 €.

Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 (Anlage B) liegt zur Kenntnisnahme bei.

 

 

 

Ausgleich von Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen:

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW sind Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Der noch nicht ausgeglichene Betrag aus Kostenunterdeckung des Jahres 2020 in Höhe von 130.829,71 € muss im Jahr 2024 ausgeglichen werden. Zur Beibehaltung der Gebührenhöhe werden aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich 205.006,93 € entnommen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Gesamtkosten in Höhe von 6.334.994,16 €.

Ausgleich der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2020 in Höhe von 130.829,71 €.

Gebühreneinnahmen und Erträge in Höhe von 6.334.994,16 €.

Zuführung aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 205.006,93 €.